Skip to main content
Referendariat

Meine erste AG-Klausur in der Zivilstation

By 26. April 2017Oktober 18th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht_Zivilstation_FB

Meine erste AG-Klausur in der Zivilstation

Bereits nach nur zwei Monaten Referendariat hatte ich mein erstes Mal. AG-Klausur.

Ähnlich wie schon im Studium muss man auch im Rahmen des Referendariats vor der Bezwingung des „Endgegners“ Staatsexamen regelmäßig Klausuren in den Arbeitsgemeinschaften schreiben. Obwohl die Noten vergleichsweise wenig Relevanz haben, war die Kulisse dennoch betont examensecht:

Jeder saß an einem eigenen Tisch, immer nur einer durfte den Raum verlassen und während der gesamten, mit einer anhand der Atomuhr in Braunschweig gestoppten, exakt fünfstündigen Bearbeitungsdauer wurden wir von jungen Richterinnen und Richtern beaufsichtigt.

Erster Fehler: Durch die posttraumatische Stressbewältigung nach dem Ersten Examen habe ich scheinbar verdrängt, wie lang und anstrengend fünfstündige Klausuren sein können und alles Wesentliche vergessen – Snacks, Energydrinks und Bandagen für die chronisch angezählte Schreibhand.

Die Klausur selbst war eine angeblich in einem länger zurückliegenden Examensdurchgang gestellte Urteilsklausur mit einem materiellrechtlichen Schwerpunkt im Deliktsrecht rund um eine Reitverletzung (unser AG-Leiter wählt generell fast immer Klausuren und Aktenvorträge mit Bezug zu Sportarten). Zu knapp über zehn Seiten Aktenauszug sollten wir ein vollständiges Urteil eines Landgerichts in der ersten Instanz entwerfen. Bei meinem Einzelausbilder, der zufälligerweise auch unser AG-Leiter ist, durfte ich zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Urteile schreiben. Zumindest die formellen Anforderungen an ein Urteil waren mir also geläufig.

Trotzdem lief die gesamte Klausur dermaßen chaotisch, dass ich mir sicher war, nicht bestanden zu haben:

  • Bearbeitervermerk natürlich grob ignoriert (Bearbeitervermerke sind irgendwie wie Sonnenschutz – wir sollten uns konsequent darum kümmern und wissen das auch, vergessen es aber dennoch ständig)
  • Unlogischen Tenor geschrieben und einen Beklagten doppelt verurteilt (doppelt hält hier offensichtlich nicht besser, ein vollstreckbarer Titel reicht)
  • Rechtsansichten trotz streitigen Sachverhalts ausführlich im Tatbestand dargestellt
  • Materiellrechtliche Fehler gemacht
  • Wo immer möglich, unnötige Rechenfehler gemacht (Taschenrechner sind bei uns in Hessen im Examen übrigens nicht zugelassen, ob ihr einen verwenden dürft, findet ihr in den jeweiligen Hilfsmittelverordnungen für euer Bundesland)

Insgesamt blieb nach der Klausur bei meinen Kollegen und mir außerdem das Gefühl, dass man viel zu wenig zu den einzelnen in der Akte angelegten Problemen geschrieben hat. Während ich im Ersten Examen auch mal mehrere Seiten zu einem Schwerpunktproblem geschrieben habe, hat sich meine juristische Arbeitstechnik in dieser Klausur weitestgehend auf „BGH-Ansicht im Wortlaut aus dem Grüneberg abschreiben“ beschränkt.

Umso überraschender für mich, dass ich am Ende trotzdem mit einem ordentlichen zweistelligen Ergebnis aus der Klausur ging.

Mittlerweile, einen Monat später, habe ich auch ausreichend emotionalen Abstand, um meine aus der Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse zu reflektieren:

  • In der Klausur bleibt keine Zeit, das Rad neu zu erfinden: Die Basics aus dem materiellen Recht müssen sitzen, ebenso die Formalia eines Urteils.
  • Es gibt nicht nur für die reine „Falllösung“ in den Entscheidungsgründen Punkte, sondern auch auf Rubrum, Tenor und Tatbestand.
  • Eine Lösungsskizze hilft bei dem Dilemma, dass man all das im Tatbestand erwähnen soll, was man auch in den Entscheidungsgründen verwertet, man den Tatbestand aber vor den Entscheidungsgründen verfasst.
  • Ein T-Blatt zur Übersicht, was in den unstreitigen Tatbestand bzw. den streitigen Parteivortrag gehört, kostet viel Zeit. Bei überschaubaren Akten lass ich das für mich persönlich vermutlich.
  • Ruhig bleiben: Am Anfang erwartet anscheinend noch keiner, dass man dem BGH mit seinen Urteilsentwürfen Konkurrenz macht und die anderen kochen auch nur mit Wasser. Sauber und möglichst strukturiert arbeiten und die AG-Klausur als Trockenübung für den Ernstfall nehmen.

Flavia, Referendarin aus Hessen

 

Alle Erfahrungsberichte von Flavia findest du hier!

 

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
ZWEITES STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Flavia Schardt

Flavia Schardt

Flavia berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

Alle Beiträge von Flavia Schardt ansehen