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GewusstReferendariat

Die verwaltungsrechtliche Urteilsklausur

By 10. Oktober 2019Oktober 18th, 2023No Comments
Assessorexamen

Die verwaltungsrechtliche Urteilsklausur

Erfahrungsbericht und Tipps für die Urteilsklausur

Auch bei umfangreicher Vorbereitung auf die Verwaltungsstation sind die Anforderungen der Klausuren zunächst schwer abzuschätzen. Der folgende Erfahrungsbericht soll einen kurzen Einblick über die Anforderungen sowie Tipps und Tricks zum erfolgreichen Klausurschreiben geben.

In Schleswig-Holstein ist die Verwaltungsstation die dritte Station im Referendariat. Nach dreitägigem Einführungslehrgang in Blockunterricht begann die eigentliche Einzelausbildung, die mit der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft ergänzt wurde. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft wurden auch drei Probeklausuren angeboten.

Diese waren verpflichtend, obwohl laut Aussage des AG-Leiters regelmäßig nicht alle Referendare dies ernst nähmen. Es empfiehlt sich, spätestens im Rahmen der Verwaltungsstation, bereits zu Beginn der Station den begleitenden Präsenzklausurenkurs des Landgerichts Kiel zu besuchen, um ein breiteres Spektrum an Fällen zu bearbeiten.

Allgemeines zur Urteilsklausur

Im Rahmen der Verwaltungsstation lernt man verschiedene Klausurtypen kennen: Neben der Urteilsklausur werden die Beschlussklausur, der Gerichtsbescheid sowie die Bescheidklausur bearbeitet. Auch die Anwaltsklausur im Öffentlichen Recht darf hierbei nicht fehlen. Da die genauen Abläufe nebst Bearbeitungstipps sehr umfangreich in einschlägigen Lehrbüchern und Skripten besprochen werden, halte ich mich hierbei sehr kurz. Ich bevorzuge bei Skripten zwar generell Kaiser, kann aber auch das AS-Skript empfehlen.

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte

Wie im Zivilrecht ist auch bei der verwaltungsgerichtlichen Urteilsklausur lediglich der praktische Teil, das Urteil, Bestandteil der Prüfung. Zur Lösungsfindung ist zwar ebenfalls ein Gutachten zu skizzieren, dies wird jedoch nicht mit abgegeben. Wie auch im Ersten Staatsexamen ist die richtige Zeiteinteilung sehr wichtig. Der vorgelegte Aktenauszug sollte zunächst, beginnend mit dem Bearbeitervermerk, mehrfach sorgfältig gelesen werden. Dies sollte ½ Stunde nicht überschreiten. In der darauf folgenden Stunde sollte der Sachbericht (entspricht ungefähr dem Tatbestand im Zivilrecht) geschrieben werden. In den nächsten zwei Stunden sollte die Lösung skizziert werden. Dann sollten Rubrum, Tenor und die letzte Seite mit den Nebenentscheidungen geschrieben werden. Hierfür sollten nicht mehr als 5 Minuten veranschlagt werden. Das Ausformulieren der Entscheidungsgründe sollte nicht länger als 1 ¼ Stunden dauern. In der verbleibenden Zeit sollte die Klausur noch einmal durchgelesen und auf Fehler geprüft werden.

Wenn sich ein Zeitproblem einstellt, sollte die Klausur „von hinten“ zu Ende geschrieben werden. Spätestens zehn Minuten vor Schluss muss die ggf. erforderliche Kosten- bzw. Rechtsmittelentscheidung begründet werden, die Normen bzgl. etwaiger prozessualer Nebenentscheidungen genannt werden, die Unterschrift der erkennenden Richter angeführt und etwaig über den Streitwert entschieden werden. Dann sollte noch einmal der Tenor auf Vollständigkeit geprüft und im Schnellverfahren ab der Stelle weitergeschrieben werden, bei der man abgebrochen hatte. So kann man zumindest vermeiden, eine unfertige Klausur abzugeben.

Der Ablauf meiner Stationsklausuren

Im Rahmen meiner AG 3 wurden drei Klausuren angeboten. Negativ fiel hierbei auf, dass selbst der jüngste Klausurfall bereits zehn Jahre alt war. Der älteste Klausurfall war aus den 80er-Jahren. Nach Aussage des AG-Leiters seien zwar die Fälle bereits etwas älter, die hierin behandelten Themen aber noch top aktuell. Zwischenzeitlich weggefallene und händisch durchgestrichene Normen sowie maschinengeschriebene und handschriftliche Ergänzungen erleichterten den Zugang zu den jeweiligen AG-Klausuren nicht wirklich…

Positiv war hierbei, dass die Klausuren nicht ausschließlich präsent angefertigt werden mussten. Im Urlaubsfall wurden die Klausuren per Mail zugeschickt und konnten auch gescannt wieder zurückgeschickt werden. Dies erleichterte die Bearbeitung ungemein. Strikte Examensbedingungen konnten somit wiederum nicht komplett eingehalten werden.

Die erste Klausur war eine Urteilsklausur aus den 80er-Jahren. Inhaltlich befasste diese sich mit Gewerberecht. Vor einem Laden war ein Ausstellungstisch auf dem Gehweg platziert. Dieser war bereits mehrere Jahre regelmäßig mit Genehmigung dort aufgestellt worden. Mit Berufung auf das StrVR wie auf eine geänderte Satzung der Stadt wurde die Genehmigung widerrufen. Hiergegen ging der Ladenbesitzer vor.

Die zweite Klausur war eine Beschlussklausur aus den 90er-Jahren. Hierin wurde wegen nicht ordnungsgemäßer Befüllung eines Containers im Rahmen einer zivilrechtlichen Vereinbarung der geladene Bauschutt am Straßenrand des Vertragspartners abgekippt. Dieser asbesthaltige Bauschutt wurde mit Absperrband gesichert. Die Ordnungsbehörde wandte sich mit einer Beseitigungsanordnung mit angedrohter Ersatzvornahme gegen das Transportunternehmen. Der Transportunternehmer wandte sich hiergegen mit dem Antrag auf Erteilung vorläufigen Rechtsschutzes.

Im Rahmen der dritten Klausur konnte zwischen einer Bescheidklausur und eine anwaltlichen Fragestellung gewählt werden. Die Bescheidklausur war aus dem Jahr 2005. Inhaltlich sollte über den Widerspruch eines Ladenbesitzers entschieden werden. Dieser verkaufte außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten Andenken eines nahgelegenen Erholungsgebietes. Dieses wurde seitens der Ordnungsbehörde unter Berufung auf eine städtische Satzung sowie die gesetzlichen Ladenschlusszeiten untersagt. Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde war zu entwerfen.

Die Klausuren fielen tendenziell schlecht aus und die Durchfallquote war recht hoch. Dies lag zum Teil an eklatanten Abweichungen zwischen dem Stil des AG-Leiters und den Empfehlungen der einschlägigen Repetitoren. Die Klausuren wurden umfassend im Rahmen der AG nachbesprochen.

Fazit:

Die angebotenen Klausuren in der Verwaltungsstation mitzuschreiben, habe ich nicht bereut. Auch wenn das nötige Wissen im Rahmen der AG und im weiterführenden Studium der Lehrbücher vermittelt wurde, ist die Umsetzung desselben zu Beginn doch recht schwierig und benötigt eine gewisse Einarbeitungszeit. Man sollte nicht unterschätzen, dass im zweiten Examen der dreifache Umfang (Sachverhaltsfindung, Gutachten und Urteil) im Vergleich zum ersten Examen verlangt wird, aber trotzdem nur fünf Stunden Zeit bleiben. Ich konnte durch die AG-Klausuren viel lernen und Sicherheit für den begleitenden Klausurenkurs sammeln. Und da zwar die Anzahl, aber nicht die Noten der mitgeschriebenen Klausuren in der AG-Bescheinigung vermerkt wird, fällt mir eigentlich kein vernünftiger Grund ein, diese Chance verstreichen zu lassen.

-Regina

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Beitragsautor:

Regina Kardel

Regina Kardel

Regina berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat. Mittlerweile ist sie zugelassene Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei. Deshalb schreibt sie aktuell für JurCase-Jobs über die anwaltliche Karriere.

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