Die Anwaltsstation beginnt – wie eigentlich jede Station – mit einem Einführungslehrgang. Dieser nennt sich hier jedoch oftmals Anwaltslehrgang. Zudem leiten ihn meist mehrere Anwälten. Themen sind unter anderem: Gebühren und Kostenrecht, Aufbau und Führung einer Anwaltskanzlei, Mandantenakquise, Vertragsgestaltung etc.
Im Anschluss findet – wie gewohnt – die Arbeitsgemeinschaft statt. Inhalte und Lernziele der AG sind hier die Vertiefung der Kenntnisse der Relationstechnik aus anwaltlicher Sicht, Kenntnisse der Zwangsvollstreckungs- und FamFG-Verfahren, Kenntnisse der Grundzüge des Insolvenzverfahrens, Kenntnisse des vorläufigen Rechtsschutzes (Arrestverfahren und einstweiliges Verfügungsverfahren), Kenntnisse des Urkundenprozesses, Kenntnisse der Grundzüge des selbständigen Beweisverfahrens, Kenntnisse der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe aus anwaltlicher Sicht und anwaltlicher Vergleich.
Neben der AG findet in einigen Bundesländern zusätzlich ein zeitlich beschränkter Pflichtlehrgang im Arbeitsrecht statt. Dieser soll etwa Grundlagen arbeitsrechtlicher Berufsausübung, arbeitsrechtliche Interessenkonflikte sowie die Rechte rund um Urlaub, Entgeltfortzahlung und der Mitbestimmung des Betriebsrats vermitteln.
Die Einzelausbildung kann in den meisten Bundesländern auf zwei verschiedene Rechtsanwälte gesplittet werden. Auch die Kombinationen Rechtsanwalt / Unternehmen oder Notar sind möglich. Ein Teil der Station kann sogar im Ausland abgeleistet werden. Es liegt hierbei am Rechtsreferendaren, sich rechtzeitig um eine Ausbildungsstelle zu bemühen.
In den meisten Bundesländern finden die schriftlichen Prüfungen während bzw. gegen Ende dieser Station statt.
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