Die Einzelausbildung in der Anwaltsstation
Erfahrungsbericht und Tipps für die Einzelausbildung
Insbesondere im Rahmen der Anwaltsstation sind Umfang und Anforderungen der Einzelausbildung nicht leicht einzuschätzen. Mit dem folgenden Erfahrungsbericht möchte ich dir einen kurzen Einblick in meine Einzelausbildung sowie Tipps für deine eigene Stationsausbildung liefern.
In Schleswig-Holstein ist die Rechtsanwaltsstation die vierte Station im Referendariat. Nach einem dreiwöchigen Einführungslehrgang in Blockunterricht beginnt die eigentliche Einzelausbildung in den gewählten Kanzleien, auf deren Basis das spätere Stationszeugnis gefertigt wird.
Allgemeines zur Einzelausbildung
Die Rechtsanwaltsstation gehört zu den selbst gewählten Stationen des Referendariats. Das heißt, dass man sich bereits frühzeitig Gedanken machen sollte, in welchem Bereich man tätig sein möchte. Auf dieser Basis sollte man sich dann gezielt bei Kanzleien bewerben. Spätestens im Rahmen der Verwaltungsstation sollte man sich ernsthafter mit der Bewerbung beschäftigen. Vor Kürzung der Unterhaltsbeihilfe wird man aber noch einmal seitens des OLG an eine Übermittlung des Überweisungsantrags erinnert.
Grundsätzlich ist die Ausbildung bei jeder bzw. jedem Rechtsanwält:in möglich, sogar im Ausland. Hamburger Referendar:innen können also auch problemlos in Hamburger Kanzleien arbeiten, um Fahrtzeiten und -kosten zu minimieren.
Wie in den anderen Stationen, sollte man die bzw. den Ausbilder:in kurz vor Beginn der Einzelausbildung selbsttätig aufsuchen, um die ersten Tage zu besprechen. Abseits von der allgemeinen Höflichkeit erfährt man so bereits im Vorfeld den erwarteten Wissensstand (und kann sich diesen zur Not noch anlesen).
Art und Umfang der Einzelausbildung variieren auch in der Anwaltsstation weiterhin je nach Charakter der Ausbilderin bzw. des Ausbilders. Manche Referendar:innen in meinem Durchgang wurden von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Kanzlei erwartet. Andere arbeiteten – wie ich – den Großteil der Zeit im Home-Office. Ebenso variierten auch die Aufgabenbereiche. Während manche nur vorbereitende Schriftsätze fertigten, durften einige Mandantengespräche, Ortstermine oder auch eigene Terminsvertretungen wahrnehmen. Aktenvorträge wurden hingegen durchweg nur wenige angeboten.
Auch für die Anwaltsstation sind Tipps von Freund:innen und Bekannten aus vorherigen Durchgängen mithin sehr hilfreich, um sich aus der Fülle der Kanzleien die passende auszusuchen. Zusätzlich ist Offenheit im Rahmen des Bewerbungsgesprächs wichtig. Die Rechtsanwaltsstation ist – soweit man nicht splittet – die längste Station des Referendariats. Man sollte sich also mit dem zugewiesenen Rechtsgebiet oder auch den charakterlichen Eigenheiten der Ausbilderin oder des Ausbilders über längere Zeit anfreunden können. Kolleg:innen von mir haben mehrere Bewerbungsgespräche benötigt, um die richtige Kanzlei zu finden. Andere kannten ihre Ausbilder:innen bereits vor Beginn der Station und konnten besser abschätzen, worauf sie sich einließen.
Der Ablauf meiner Einzelausbildung
Bereits vor dem Referendariat hatte ich in Teilzeit in der Kanzlei gearbeitet. Daher gestaltete sich das „Bewerbungsgespräch“ in meinem Stationsplatz sehr angenehm – und auch sehr kurz. Ehrlicherweise habe ich meinen damaligen Chef vor dem Referendariat lediglich per Mail um einen Stationsplatz gebeten und diesen dann direkt bekommen. Die Einzelheiten der Stationsausbildung wollten wir dann zu Beginn der Station besprechen. Im Rahmen des Einführungslehrganges trafen wir einander dann und besprachen den konkreten Ablauf der kommenden Monate. Da der Kanzleisitz sich in Schleswig befand, hatten wir uns bereits im Vorfeld auf die grundsätzliche Tätigkeit im Home-Office geeinigt. Hierdurch war auch eine flexible Arbeitszeiteinteilung möglich. Im Rahmen meiner Einzelausbildung sollte ich zunächst vorbereitende Schriftsätze anfertigen. Hierbei war ich vor allem im Strafrecht und Asylrecht tätig. Aber auch Folgesachen strafrechtlicher Mandate, z.B. Familien- oder Fahrerlaubnisangelegenheiten landeten auf meinem Schreibtisch. Zusätzlich sollte ich Mandantentermine nach vorheriger Weisung wahrnehmen. Zuletzt sollten Terminsvertretungen einen Großteil meiner Ausbildungszeit einnehmen.
Die Bearbeitung der Schriftsätze erfolgte wie in den anderen Stationen auch. Lediglich der Perspektivwechsel von gerichtlicher in anwaltliche Sicht war zunächst gewöhnungsbedürftig. Sowohl die Mandantengespräche wie auch die Terminsvertretungen besprachen mein Ausbilder und ich vor. Zuvor hatte ich mich mit dem bisherigen Akteninhalt vertraut gemacht und eigene Notizen zum erwarteten Ablauf angefertigt. Meine Notizen verfeinerte mein Ausbilder dann mit praxistauglichen Zusätzen, z.B. dem benötigten Beiordnungsantrag im Rahmen eines PKH-Verfahrens oder den erwarteten Erfolgsaussichten eines Klagebegehrens. Während meiner Terminswahrnehmung war mein Ausbilder telefonisch für Notfälle zu erreichen. Manche Termine verliefen derart atypisch, dass ich mehrfach um Unterbrechung bitten und ihn konsultieren musste. Mit zunehmender Zeit entwickelte ich aber auch eine gewisse Routine, sodass diese „Notfälle“ weniger wurden. Im Anschluss an den jeweiligen Termin besprachen mein Ausbilder und ich diesen nach. Hierbei konnte ich insbesondere Fragen stellen und Unsicherheiten für die nächsten Termine beseitigen. Sowohl nach den Mandantengesprächen wie auch der Terminsvertretung fertigte ich dann einen Aktenvermerk über den Ablauf.
Mein Ausbilder gab mir während der Station kontinuierliches Feedback zu meinem Leistungsstand. In den Besprechungen bekam ich eine fundierte Kritik mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, um mich weiter zu verbessern. Im Folgenden berücksichtigte ich die angesprochene Kritik und konnte mich so stetig verbessern. Insbesondere die Terminsvertretungen hatten das von meinem Ausbilder verfolgte Ziel: Durch sie konnte ich „Praxisluft schnuppern und Selbstbewusstsein auftanken“. Insbesondere im Hinblick auf die Zeit nach dem Referendariat gehe ich davon aus, dass diese praktischen Arbeitsabläufe mir den Arbeitsalltag stark erleichtern werden.
Zum Ende der Station erhielt ich einen Zeugnisentwurf ausgehändigt. Diesen konnte ich in Ruhe durchgehen und eventuelle Änderungswünsche notieren, um sie im Anschluss mit meinem Ausbilder zu besprechen.
Fazit:
Auch die Einzelausbildung in der Anwaltsstation wird durch die Person des Ausbilders stark geprägt. Offenheit im Bewerbungsgespräch kann die spätere Stationsausbildung stark verbessern. Die eigenen Ziele und Wünsche zu kommunizieren kann die Stationsausbildung extrem bereichern. Auch in dieser Station empfiehlt es sich, auf etwaig angesprochene Kritik einzugehen und diese im Weiteren zu beachten. Den Umgang mit Mandant:innen und Terminsvertretungen zu üben, kann ich jedem nur empfehlen. Nur im Rahmen der Stationsausbildung kann man diese Grundpfeiler der anwaltlichen Tätigkeit „mit Stützrädern“ erleben und wichtige Eindrücke für die eigene spätere Tätigkeit gewinnen.
Ich war mit dem Verlauf meiner Einzelausbildung in der Anwaltsstation sehr zufrieden, habe durch meinen Ausbilder sehr viel lernen können und behalte die Zeit daher in sehr guter Erinnerung.
Dir wünsche ich natürlich ebensoviel Glück!
-Regina
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