Skip to main content
Gewusst

Vergütung im Rechtsreferendariat

By 20. September 2016November 29th, 2023No Comments
Unterhaltsbeihilfe

Die Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat

Ein wichtiges Thema für die meisten angehenden Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen!

Zu Recht, da mit dieser Vergütung jeden Monat fast zwei Jahre der Lebensunterhalt gedeckt werden muss. Die jeweilige Vergütung im juristischen Vorbereitungsdienst wird durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Jeder zugelassene Bewerber im Vorbereitungsdienst wird in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis des jeweiligen Landes übernommen. Rechtsreferendare/-innen erhalten in Deutschland kein Gehalt, sondern eine Unterhaltsbeihilfe, die aus einem monatlichen Grundbetrag und möglicherweise einem Familienzuschlag (Ehegattenanteil und Kinderanteil) besteht. Der Bruttobetrag variiert dabei deutlich von Bundesland zu Bundesland. Die höchste Unterhaltsbeihilfe erhalten angehende Juristen ab dem 01.01.2024 in Hessen mit 1.682,65 €. Das Schlusslicht mit der niedrigsten Vergütung ist Hamburg mit 1.243,07 €. Für jeden Referendar besteht Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht und es wird Lohnsteuer gezahlt. Beamtenrechtliche Zuwendungen, wie z. B. Beihilfe oder Sonderzuwendungen werden nicht gewährt.

Übersicht der Unterhaltsbeihilfe für Referendare in allen 16 Bundesländern

  Bundesland Unterhaltsbeihilfe (brutto)
1. Hessen 1.682,65 *
2. Sachsen 1.645,10 €
3. Thüringen 1.589,97 € *
4. Mecklenburg-Vorpommern 1) 1.552,50 € / 2) 1.345,00 € **
5. Berlin 1.537,52 €
6. Brandenburg 1.523,26 €
7. Bayern 1.502,08 €
8. Rheinland-Pfalz 1.404,86€
9. Baden-Württemberg 1.402,51 €
10. Schleswig-Holstein 1.394,79 €
11. Bremen 1.383,61 €
12. Nordrhein-Westfalen 1.375,17 €
13. Sachsen-Anhalt 1.311,75 €
14. Saarland 1.303,97 €
15. Niedersachsen 1.276,63 €
16. Hamburg 1.243,07 €

[Stand: 30.11.2023]

* Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern stellen Referendare als Beamte auf Widerruf ein. In der oben stehenden Tabelle werden die dazugehörigen Vergütungen aufgeführt. ** a) Beamtenverhältnis auf Widerruf | b) öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Sollten die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen, erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. In Mecklenburg-Vorpommern erhält man dadurch eine niedrigere Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.345,00 €. In Hessen und Thüringen hingegen entspricht sich die Vergütung von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. von Rechtsreferendaren in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Nebenjob im Rechtsreferendariat

Die Unterhaltsbeihilfe allein ist für viele zur Deckung der anfallenden Kosten nicht ausreichend. Hier wird, wie im Studium auch, das Thema Nebenjob interessant. Wichtig zu beachten ist, dass Nebenjobtätigkeiten während des Referendariats untersagt sein können, sobald die Aufgaben im Konflikt mit dem Rechtsreferendariat stehen oder zu zeitintensiv sind. Das Rechtsreferendariat soll die höchste Priorität haben. Wann ein solcher Konflikt entsteht, ist in den Landesbeamtengesetzen und in den Landesnebentätigkeitsverordnungen geregelt.

Eine Nebentätigkeit in Niedersachsen ist z. B. anzeigepflichtig muss aber nicht genehmigt werden. Die Anzeige muss einen Monat vor Beginn der Nebentätigkeit erfolgen und die aufgewendete Zeit des Nebenjobs darf nicht mehr als 30 Stunden (als wissenschaftliche Hilfskraft 46 Stunden) überschreiten. In Hessen ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung erforderlich. Die Genehmigung erfolgt, wenn die Tätigkeit mit dem Ausbildungszweck vereinbar ist und die monatliche Arbeitszeit von 50 Stunden nicht überschritten wird. Auch in Nordrhein-Westfalen muss eine gesonderte Nebentätigkeit durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes genehmigt werden.

Anrechnung der Vergütung des Nebenjobs

Erhält ein Referendar eine zusätzliche Vergütung neben der Unterhaltsbeihilfe, so ist dieses Entgelt von einer bestimmten Höhe an auf die Unterhaltsbeihilfe anzurechnen. Was neben der Ausbildung nebenher verdient werden darf, bestimmen die Verordnungen über die Unterhaltsbeihilfe der einzelnen Bundesländer.

Für weitere Informationen über Nebentätigkeiten kannst du dir unseren Leitfaden für das Rechtsreferendariat in deinem Bundesland ansehen.

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
ZWEITES STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

JurCase Redaktion

JurCase Redaktion

JurCase ist dein Partner für deine erfolgreiche juristische Ausbildung. Wir bieten dir interessante Einblicke in den Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Stationen. Darüber hinaus helfen wir dir bei deiner Examensvorbereitung und sind Spezialist für die Fachliteratur in beiden juristischen Staatsexamen. Mit unserem Karrieremagazin erfährst du außerdem alles zum Karrierestart als angestellter Rechtsanwalt bzw. Volljurist.

Alle Beiträge von JurCase Redaktion ansehen