Die Anwaltsstation – Wo darf’s denn hingehen?
Ich erinnere mich noch gut an den Tag, an dem ich mit meinem Referendariat begonnen habe: Es war formal der 01. Juni 2017, einen Tag später saß ich im Zug in Richtung Wilhelmshaven, um meinen Ausbilder in der erste Ausbildungsstation (Zivilgerichtsstation) kennenzulernen. Daher ist es kaum zu glauben, dass ich mittlerweile in meiner letzten (!) Pflichtstation, die Anwaltsstation, angekommen bin.
Im folgenden Beitrag werde ich dir einige Hinweise und Denkanstöße geben, damit du für deine Anwaltsstation eine geeignete Ausbildungsstelle findest, denn in keiner anderen Pflichtstation hat man so viele Gestaltungsmöglichkeit wie in der Anwaltsstation.
1. Der Standort
Die allererste Frage, die du dir stellen solltest ist: WO möchte ich hin? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Anwaltsstation an einem beliebigen Ort im Bundesgebiet zu absolvieren. Allerdings gibt es je nach OLG Bezirk Unterschiede, inwiefern die Möglichkeit besteht von der hiesigen AG freigestellt zu werden und an der AG in dem Bundesland teilzunehmen, in der die Kanzlei – für die du dich entscheiden wirst – ihren Sitz hat. Das heißt es ist dringend zu empfehlen im Falle eines Standortwechsels vorab mit eurem OLG-Ansprechpartner zu telefonieren und die AG-Teilnahme abzuklären. Ansonsten sei zu sagen: „Heimatkind“, „Weltenbummler“ … du kannst deinen Standort frei wählen.
2. Die Ausbildungsstelle
Du hast die Auswahl zwischen Großkanzleien, mittelständischen Kanzleien, Boutiquen oder einem „Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt“ (no offense!). In einigen Bundesländern besteht auch die Möglichkeiten die Anwaltsstation teilweise in einem Unternehmen oder bei einer Versicherung zu absolvieren. Meines Erachtens hat jede Ausbildungsstelle gewisse Vorzüge:
- In mittelständischen oder gar Großkanzleien besteht grundsätzlich eine höhere Arbeitsbelastung als in kleinen Kanzleien bzw. bei Einzelkämpfer:innen. Eine höheres Arbeitspensum bedeutet zeitgleich aber auch: vermehrt praktische Übung.
- In kleineren Kanzleien ist die Chance grundsätzlich hoch examensrelevante Fallgestaltungen wie Mietrechtsstreitigkeiten, Verkehrsunfälle etc. auf den Schreibtisch gelegt zu bekommen.
- In der Einmannkanzlei ist grundsätzlich eine individuelle Betreuung gewährleistet, die möglicherweise in einer „anonymisierten“ Großkanzlei fehlt bzw. verloren geht.
- Mittelständische oder Großkanzleien bieten zum Teil eine sofortige Übernahmechance nach dem erfolgreichen Bestehen des Zweiten Staatsexamens.
Anhand meiner Wortwahl wird deutlich, dass diese Punkte lediglich Grundsätze darstellen und in der Praxis erheblich abweichen können!
3. Das Rechtsgebiet
Ein weiteres Entscheidungskriterium, welches bei der Wahl der „richtigen“ Ausbildungsstelle zu beachten ist, ist: WAS möchte ich machen? Grundsätzlich sprechen viele Argumente für die Wahl einer breit-aufgestellte Kanzlei, denn hier können sowohl examensrelevante Themengebiete behandelt werden als auch „unbekannte“ Rechtsgebiete kennengelernt werden. Für diejenige oder denjenigen, die bzw. der bereits eine konkrete Fachrichtung anvisiert hat, lohnt sich allerdings der Gedanke eine „Fachkanzlei“ auszuwählen. An dieser Stelle berichte ich dir über meine persönliche Erfahrung:
Seit Beginn meines Studiums fasziniert mich das Rechtsgebiet „Medizinrecht“. Erstmals hatte ich im zweiten Fachsemester Kontakt zum Medizinrecht als ich im Rahmen meines gerichtlichen Pflichtpraktikums einige Verhandlungen im Arzthaftungsrecht miterleben durfte. Daraufhin nutzte ich im Rahmen meines Auslandsaufenthalts in Hull (UK) die Chance und wählte den Kurs „Medizinrecht & Ethik“. Die Begeisterung für das Medizinrecht hielt auch nach dem Ersten Staatsexamen weitergehend an, so dass ich mir für meine Verwaltungsstation bewusst die Ärztekammer ausgesucht habe und die Anwaltsstation bei einem Fachanwalt für Medizinrecht (und Arbeitsrecht) absolviere. Mittlerweile kristallisiert sich heraus, dass mein – durch die Stationswahl nachgewiesenes – Interesse an dem Rechtsgebiet in den entsprechenden Kreisen durchaus Wert geschätzt wird und in dem Lebenslauf einen guten Eindruck hinterlässt 🙂 .
4. Das Vorstellungsgespräch
Nachdem du eine potentiell für dich interessante Kanzlei ausgewählt hast, solltest du dir – sofern noch nicht geschehen – einen persönlichen Eindruck von der Kanzlei machen. Im Rahmen dieses Vorstellungsgespräches sollten folgende Dinge unbedingt thematisiert werden:
- Arbeitsumfang
- Aufgabenvielfalt (Recherche, Aktenbearbeitung, Mandantengespräche, Gerichtstermine …)
- Anwesenheitszeiten
- Tauch-Optionen
Es empfiehlt sich klare Absprachen zu treffen, um keine „negativen“ Überraschungen zu erleben!
Fazit
Fakt ist, die Wahl der Ausbildungsstelle ist eine Typ-Frage. Es gibt kein richtig und kein falsch, vielmehr sollte man vorab Überlegungen anstellen, um herauszufinden: WAS WILL ICH? Denn mit Spaß, Freude und Interesse an der Anwaltsstation lebt (und lernt) es sich einfach einfacher! 😉
Die Autorin
Birthe Mack hat zwei sehr unterschiedliche Leidenschaften: Jura und Bodybuilding. In ihren Beiträgen beschreibt sie, welchen Einfluss die eine Passion auf die andere nimmt und berichtet von ihren Erfahrungen während des Referendariats.
Alle Artikel von Birthe findet ihr hier!
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