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Anwalts- und Wahlstation

Anwalts- und Wahlstation zeichnen sich dadurch aus, dass hier die Wahl des Einzelausbilders den Referendaren überlassen ist. Die Einzelausbildung kann in den meisten Bundesländern mit Blick auf Anwalts- und Wahlstation sogar auf drei verschiedene Rechtsanwälte gesplittet werden. Auch die Kombinationen Rechtsanwalt / Unternehmen oder Notar sind möglich. Ein Teil der Anwaltsstation oder die Wahlstation kann man sogar im Ausland ableisten. Es liegt hierbei also am Rechtsreferendaren, sich rechtzeitig um eine Ausbildungsstelle zu bemühen. Großkanzleien, bestimmte Unternehmen und das Ausland sind jedoch sehr begehrt, sodass eine frühzeitige Bewerbung alleine oftmals nicht ausreichend ist. Vielmehr bedarf es auch einer überzeugenden Bewerbung.

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