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Referendariat

Die 10 größten Fehler im Referendariat

By 3. Januar 2019Oktober 18th, 2023No Comments
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Die 10 größten Fehler im Referendariat

Ein Rückblick

Nicht völlig zu Unrecht besagt eine Binsenweisheit: „Hinterher ist man immer schlauer!“ Bereits an der Uni und während der Vorbereitung für das Erste Staatsexamen gab es immer wieder Situationen in denen man gedacht hat: „Wieso hat mir das eigentlich niemand früher gesagt?“ Wer meint, das Referendariats sei ein Selbstläufer und man habe aus den Fehlern des Ersten Examens gelernt, irrt. Auch im juristischen Vorbereitungsdienst gibt es Dinge, die man von Anfang an lieber vermeiden sollte. Vor den größten Fehlern möchte ich euch hier gerne warnen:

1. Sich auf den Lorbeeren des Ersten Examens ausruhen!

Du hast dein Erstes Examen in der Tasche? Herzlichen Glückwunsch! Die erste Hürde auf dem Weg zu einem erfolgreichen Volljuristen ist gemeistert. Doch wer die Befähigung zum Richteramt erhalten möchte, muss auch noch die Referendariatszeit überstehen und das Zweite Staatsexamen erfolgreich meistern. Auch wenn sich die Zeit nach der Ersten Staatsprüfung anfühlt, als könne man Bäume ausreißen und die Welt mit links erobern, sollte man im Vorbereitungsdienst nicht übermütig werden. Gönn dir einen langen Urlaub und stürz dich dann ins nächste große Abenteuer. Denn das Zweite Examen wird sicherlich nicht einfacher als die Erste Staatsprüfung. Zwar darf man jetzt Kommentare benutzen, neben dem materiellen Recht muss nun aber auch das Prozessrecht beherrscht werden. Nur Cäsar darf sich auf seinen Lorbeeren ausruhen, sorry!

2. Den straffen Zeitplan unterschätzen!

Zwei Jahre Vorbereitungsdienst? Was sich ewig lang anhört, geht in Realität schneller zu Ende als man denkt. Denn das Zweite Staatsexamen steht schon nach 1,5 Jahren vor der Tür. Buh! Die restlichen Monate verbringt man mit der Wahlstation und der Mündlichen Prüfung. Und seien wir mal ehrlich: Auf das Erste Staatsexamen hat sich so gut wie jeder von uns mindestens ein Jahr vorbereitet. Diese lange und meist ausführliche Examensvorbereitung ist im Referendariat leider nicht mehr möglich. Denn parallel zum Lernen muss man auch noch in den Stationen für seinen Ausbilder arbeiten. Die Zeit geht also schneller vorbei als man denkt und sollte von Anfang an gut eingeteilt werden.

3. Zu spät mit dem Klausurenschreiben anfangen!

Neben dem Prozessrecht spielen auch die Formalia im Zweiten Examen plötzlich eine viel größere Rolle als in der Ersten Staatsprüfung. Außerdem muss man sich vom Gutachtenstil lösen und Urteile schreiben. Hinzu kommen prozesstaktische Überlegungen, beispielsweise aus Anwaltssicht. Im Strafrecht genügt es plötzlich nicht mehr, nur die Strafbarkeit der Beteiligten zu prüfen, sondern es sind eigene Beweisprognosen anzustellen oder eine Anklageschrift für die Staatsanwaltschaft zu entwerfen. Und wie zum Geier schreibt man eigentlich einen Widerspruchsbescheid für das Landratsamt? Und das Zeitmanagement wird durch die völlig überfrachteten Examensaufgaben auch nicht unbedingt einfacher. All das lernt man nur, indem man Übungsklausuren schreibt. Ein großer Fehler wäre es, erst kurz vor knapp damit anzufangen. Am besten nimmt man alle Klausuren mit, die in der Ausbildung angeboten werden.

4. Das materielle Recht unterschätzen!

Ohne materielles Recht kann das neu hinzukommende Prozessrecht nicht abgeprüft werden. Wer also denkt, er könne alles aus dem Ersten Examen einfach wieder vergessen, irrt gewaltig. Direkt nach dem Ersten Examen fängt man an, das damals gelernte langsam wieder zu vergessen. Dummerweise braucht man dieses Wissen aber auch für das Zweite Examen. Man sollte also unbedingt das materielle Recht nebenher wiederholen. Auf Meinungsstreitigkeiten und abwegige Literaturansichten kommt es zwar nicht mehr so sehr an, die Basics müssen jedoch bombenfest sitzen!

5. Das prozessuale Recht unterschätzen!

Hallo? Prozessrecht? Wer im Ersten Examen im Strafprozessrecht und Zivilprozessrecht – so wie ich – auf Lücke gesetzt hat, wird im Vorbereitungsdienst in den ersten Wochen auf die Nase fallen. Aber keine Panik: Noch bleibt genug Zeit, um das prozessuale Recht zu erlernen. Denn genau dafür ist das Referendariat da. Zum Leidwesen vieler angehender Juristen muss man im Referendariat auch plötzlich rechnen. Hilfe! Beispielsweise um auszurechnen, wie hoch die Gerichtskosten sind oder welche Gebühren der Anwalt in welcher Höhe für seine Tätigkeit verlangen kann. Auch Fristenprobleme werden überdurchschnittlich gerne in Examensklausuren eingebaut, um uns zu verwirren. Hier darf auf keinen Fall auf Lücke gesetzt werden. Augen zu und durch!

6. Sich zu spät für die Anwaltsstation und Wahlstation bewerben!

Während man in der Zivilstation, Strafstation und Verwaltungsstation meistens direkt einem Ausbilder zugeteilt wird, muss man sich für die Anwaltsstation und die Wahlstation selbst bewerben. Du hast dich noch nie mit Anschreiben und Lebenslauf beworben? Dann wird es jetzt Zeit, dich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Die Plätze in besonders begehrten (Groß-)Kanzleien oder beispielsweise bei der Polizei sind schon viele Monate im Voraus vergeben. Gleiches gilt für diverse Angebote im Ausland. Die Devise lautet daher: Lieber zu früh bewerben als zu spät!

7. Die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts nicht nutzen!

Sowohl in der Anwaltsstation als auch in der Wahlstation ist es in den meisten Bundesländern möglich, einen Auslandsaufenthalt einzubauen. Gerade in internationalen Kanzleien ist ein solcher im Lebenslauf gerne gesehen. Wer sich immer noch schwarz ärgert, dass er es im Studium verpasst hat, ein Auslandssemester einzulegen, sollte die Chance im Referendariat unbedingt ergreifen. Beispielsweise um seine Englischkenntnisse aufzufrischen oder andere Rechtsordnungen kennenzulernen.

8. Auf die Qualität der Arbeitsgemeinschaften vertrauen!

Um es höflich auszudrücken: Die Qualität der Arbeitsgemeinschaften schwankt stark. Und nur eines haben sie alle gemeinsam: Sie schaffen es schon aus zeitlichen Gründen nicht, den kompletten examensrelevanten Stoff zu behandeln und gleichzeitig genügend Übungsklausuren anzubieten. Grundsätzlich ist es auch im Zweiten Examen möglich, sich alleine bzw. mit einer Lerngruppe auf die Staatsprüfung vorzubereiten. Dabei sollte man sich aber NIE darauf verlassen, dass die in der Arbeitsgemeinschaft behandelten Themen ausreichen. Ob zusätzlich zur Arbeitsgemeinschaft außerdem ein kommerzielles Repetitorium besucht werden sollte, ist Geschmackssache.

9. Zu viel Zeit für den Ausbilder investieren!

Es gibt Ausbilder, die Referendare als billige Arbeitskräfte missbrauchen. Beispielsweise indem sie ihren Referendar reihenweise Urteile oder Anklageschriften verfassen lassen. Umgekehrt gibt es aber auch Ausbilder, denen es lieber ist, wenn man nur stundenlang „zuguckt“ und möglichst wenig macht. Gerät man an eines der beiden Exemplare, hat man persönliches Pech. Denn beides verschlingt unglaublich viel Zeit! Zeit, die man eigentlich zum Lernen bräuchte. Daher muss man gut abwägen, wie viel Zeit und Energie man für den Ausbilder opfert. Im Hinterkopf sollte man dabei behalten, dass es für jede Station ein Zeugnis gibt. Ob ein überdurchschnittlich gutes Stationszeugnis aber ein schlechtes Examen retten kann, ist mehr als fraglich.

10. Zu oft/selten betrunken sein!

Wie immer im Leben gilt es auch im Vorbereitungsdienst, einen gesunden Mittelweg zu finden. Das gilt nicht nur für den Alkoholkonsum, sondern auch für Urlaubstage, Übungsklausuren und Co.

 

Auf dass Ihr alles besser macht als ich!

– Jannina, (Referendarin in BW, Autorin auf justillon.de und iurratio.de)

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Beitragsautor:

Jannina Schäffer

Jannina Schäffer

Jannina studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und legte 2019 ihr Zweites Staatsexamen am Landgericht Stuttgart ab. In ihrer Freizeit betreibt sie unter anderem JURios - das online Magazin für kuriose Rechtsnachrichten.

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