Drei Highlights im Referendariat, auf die du dich besonders freuen kannst
Das harte und langwierige Studium ist beendet. Du bist am Ende deiner Kräfte. Vielleicht hast du dir noch einen kurzen Erholungsurlaub gegönnt und schon heißt es: weiter geht’s! In der Regel folgt das Referendariat direkt im Anschluss ans Studium und man sieht schon wieder einen neuen Berg Karteikarten und Skripten vor sich. Aber es gibt auch Highlights im Referendariat, auf die du dich besonders freuen kannst. Diese haben nur zwar nur bedingt etwas mit Jura zu tun, werden sich aber sicherlich als bleibende Erinnerungen bei euch einbrennen, an die ihr später mit einem Lächeln im Gesicht zurückdenken werdet.
Die AG-Fahrt
Am Anfang des Referendariats besteht die Möglichkeit eines Sonderurlaubs, bei dem ihr die Gelegenheit zum Kennenlernen der AG nutzen und zusammen ins Ausland fahren könnt. Solch eine AG-Fahrt wird dabei von den Referendar:innen selbst organisiert und muss (zumindest in NRW) lediglich drei „juristische Tagespunkte“ enthalten. Dieser Begriff ist recht dehnbar, sodass dabei auch eine Brauereibesichtigung als „Unternehmensführung“ ohne Probleme genehmigt wird.
Unsere AG ist für 5 Tage nach Prag gefahren. Eine wunderschöne Stadt. Neben der besagten Brauereibesichtigung – inklusive Verkostung, versteht sich – ging es zu einer internationalen Anwaltskanzlei und in die Friedrich-Ebert-Stiftung. Insgesamt war es eine sehr unterhaltsame AG-Fahrt, bei der neue Freundschaften entstanden sind. Nehmt daher die Gelegenheit unbedingt wahr, denn ihr werdet die nächsten 2 Jahre mit diesen Leuten zusammenarbeiten und es wäre ja blöd, wenn sich schon zu Beginn kleine Grüppchen bilden, zu denen man den Anschluss verliert. Vielleicht ergibt sich ja sogar die Idee zu einer „Lerngemeinschaft“.
Der Trinktest
Ein weiteres Highlight bietet der sogenannte „Trinktest“ bei der Staatsanwaltschaft. Wenn du nicht zu den ganz großen Pechvögeln zählst, wird dein:e AG-Leiter:in bei der Staatsanwaltschaft bestimmt einen netten Abend mit euch organisieren, bei dem du dich zur Abwechslung mal für einen „guten Zweck“ betrinken kannst – vorausgesetzt du traust dir das zu. Nach mehreren Drinks wird in ein Atemalkoholtestgerät gepustet, bis man am persönlichen Limit ist.
Sinn und Zweck dieses Abends ist, mal am eigenen Leib zu spüren, wie sich ein bestimmter Promillewert auf den Körper und die Handlungsfähigkeit auswirkt. Du wirst viele Akten bekommen, in denen die oder der Beschuldigte eine Tat im alkoholisierten oder sogar im schuldunfähigen Zustand begeht. Bei diesem Selbsttest kannst du die Gelegenheit nutzen, um zu sehen, was es tatsächlich bedeutet 1 Promille (oder mehr?!) im Blut zu haben.
Ein durchaus lustiger und erkenntnisreicher Abend, den du auf jeden Fall mitmachen solltest. Falls dein:e AG-Leiter:in die Aktion nicht selber vorschlägt, ergreift ruhig die Initiative und sprecht sie oder ihn darauf an, ob dieser Trinktest auch in eurem Gerichtsbezirk angeboten wird.
Die Gerichtsmedizin
Auch ein Gang in die Gerichtsmedizin wird von einigen Staatsanwaltschaften angeboten. Dabei sind die Kapazitäten zwar leider begrenzt, doch meist traut sich auch nicht jede:r in so eine Autopsie. Du kannst dir sicher vorstellen, dass eine Gruppe von 20-30 Leuten die Arbeit des Gerichtsmediziners erheblich behindern würde.
Nichtsdestotrotz solltest du dieses Angebot – sofern vorhanden – nutzen. Dabei sollte allerdings auch angemerkt werden, dass eine solche Obduktion nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Wer schwache Nerven oder einen ausgeprägten Geruchssinn hat, sollte es sich gut überlegen und im Zweifel ist es keine Schande dies auch zuzugeben. Jedenfalls wäre dies wohl für einige Referendar:innen besser gewesen, die nach Auskunft meines AG-Leiters auch schon mal ohnmächtig zusammengebrochen sind. Wenn du aber teilnimmst, wirst du sicher eine Erfahrung sammeln, die du so schnell nicht vergisst und hast auf jeden Fall eine gute Geschichte für das nächste Familientreffen.
– Sinan
Referendar aus NRW
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