Auf Streife mit der Polizei – Nachtfahrt während des Referendariats
Während viele Juristen aufgrund ihrer 7-Tage Woche nicht mehr mitbekommen, welchen Wochentag wir schreiben und jeden Abend ein Date mit Mr. Habersack oder Ms. Sartorius haben, geht der „Normalo-Bürger“ am Freitag bereits mittags aus dem Büro, um sich ausgiebig auf die bevorstehenden Partynächte vorzubereiten.
Ach, und zu einer außergewöhnlichen 3. Gattung „Mensch“ gehöre ich: ich gehe am Wochenende weder feiern, noch lerne ich bis spät in die Nacht, sondern ich absolviere pflichtbewusst mein Krafttraining und belohne mich dann mit ausreichend viel Schlaf (Stichwort: Regeneration im Leistungssport!).
An einem Samstag im Dezember 2017 war mein Abend jedoch mal anders verplant. Es sei so viel gesagt: Auch hier kreuzten sich zum Teil die Wege mit den „Partypeople“, denn ich durfte an der nächtlichen Streifenfahrt der Polizei teilnehmen. Meine Erlebnisse im Detail möchte ich euch im Folgenden schildern:
Exkurs: Samstagnacht ist die Polizei mit einer Mindeststärke von 13 Polizeibeamten/innen besetzt, wovon immer zwei Zivilstreifen unterwegs sind; diese sind für sämtliche Tötungs-, Sexual- und Brandschutzdelikte zuständig sowie für die Spurensicherung. Die uniformierten Polizeibeamten übernehmen den „Rest“.
Einbruch
Um 22 Uhr erschien ich etwas schläfrig zum Schichtbeginn, denn zu dieser Uhrzeit verzehre ich sonst meinen proteinreichen Nachtsnack (250g Magerquark mit 20g Nüssen) und begebe mich dann ins Bett. Die Müdigkeit hielt jedoch nicht lange an, denn bereits nach wenigen Minuten wurde die zivile Streife zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl gerufen, um Spuren zu sichern. Vor Ort trafen wir die Kollegen der anderen Polizeidienststelle an, die uns im Detail schilderten was vorgefallen ist: Ein unbekannter Täter ist in ein Einfamilienhaus eingebrochen und hat sämtliche Räumlichkeiten nach Bargeld bzw. anderen Wertgegenständen durchwühlt. Aufgrund der regnerischen Wetterlage hat er einige Schuhabdrücke hinterlassen, die den Tatvorgang anschaulich dargestellt haben. Von diesen Abdrücken wurden Lichtbildaufnahmen gemacht und mithilfe einer speziellen Folie eine hervorragende Kopie angefertigt, so dass im Nachhinein die Schuhgröße, der Hersteller etc. bestimmt werden kann.
Schlägerei
Zurück auf der Dienststelle rief auch schon der nächste Einsatz, zu dem sämtliche freie Streifenwagen hinfuhren: Eine Gruppenschlägerei (ca. 15 Personen) in einer bekannten Diskothek! Ein junger Mann hat ein Glas an den Kopf geworfen bekommen und stand bei unserer Ankunft blutüberströmt auf der Straße, während die beiden Gruppierungen die ganze Angelegenheit noch „auf ihre Weise“ klären wollten. Während die Polizeibeamten noch dabei waren den Streit zu schlichten, bekam ich einen Anruf vom „Chef“, ob ich zu einer Leiche fahre wolle.
Leichenschau
Es soll natürlich nicht pietätlos klingen, aber: Auf jeden Fall! Diese Gelegenheit wollte ich unter keinen Umständen verpassen. Wann hat man schließlich dazu schon einmal die Möglichkeit. Die zuständige Streife sammelte mich daraufhin rechtzeitig ein, so dass ich anstatt in der Notaufnahme zu verweilen, mit zu dem Verstorbenen ins Krankenzimmer durfte, um mir die Durchführung der Leichenschau anzusehen. Hierbei wird die entkleidete Leiche gründlichst (u.a. auf Fremdeinwirkungen) im Beisein des behandelnden Arztes untersucht, Fotos als Beweismittel angefertigt und ggf. weitere Spuren gesichert. In unserem Fall war ein Fremdverschulden zum Glück nicht erkennbar.
Exkurs: Bei ungeklärter Todesart und nicht natürlichen Todesfällen im Krankenhaus muss immer die Polizei benachrichtigt werden (§ 159 StPO), um ein Fremdverschulden auszuschließen. Der Leichnam wird dann i. d. R. vorerst beschlagnahmt (§ 94 StPO), d.h. an diesem und dem Fundort/Tatort dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Nicht natürlicher Tod | Ungeklärte Todesart |
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Quelle: Ärztekammer BW
Für jemanden, der noch nie zuvor einen Toten gesehen hat, war das im ersten Moment durchaus unheimlich, aber gleichzeitig auch absolut spannend, so etwas mal mitzuerleben.
Mittlerweile war es knapp 1:30 Uhr und die alkoholbedingten Delikte nahmen zu: Unter anderem das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz Koks- bzw. Alkoholkonsums (hier wurde eine Blutentnahme angeordnet, bei der ich dann auch dabei sein durfte), Körperverletzungen, Ruhestörungen etc.
Gegen 5 Uhr nahm der Krawall ab und meine Äuglein wollten einfach nicht mehr offenbleiben, so dass ich mich dankend bei den Polizeibeamten verabschiedete und mit vielen Eindrücken der polizeilichen Ermittlungsarbeit ins Traumland – mit Blümchen, Bärchen und ganz viel „Wir-haben-uns-alle Lieb“ – verschwand. Bitter nötig nach dieser doch sehr ereignisreichen und eindrucksvollen Nacht!
-Eure Birthe
Alle Erfahrungsberichte von Birthe Mack findest du hier!
Die Autorin
Birthe Mack hat zwei sehr unterschiedliche Leidenschaften: Jura und Bodybuilding. In ihren Beiträgen beschreibt sie, welchen Einfluss die eine Passion auf die andere nimmt und berichtet von ihren Erfahrungen während des Referendariats.
Alle Artikel von Birthe findet ihr hier!
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