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Referendariat

Rechtsreferendariat in Teilzeit bald möglich?

By 19. Dezember 2016Juni 25th, 2021No Comments
Rechtsreferendariat

Bundesrat stimmt auf Initiative von Niedersachsen und Brandenburg für ein Rechtsreferendariat in Teilzeit

Am 16.12.2016 stimmte der Bundestag der Modifizierung des Deutschen Richtergesetzes zu. Auf Initiative der Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg wird nun ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Einführung des Rechtsreferendariat in Teilzeit ermöglicht.

Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz erklärte zu dem Ergebnis der Abstimmung: „Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Bundesrates. Sollte der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschieden, wird Niedersachsen zügig die notwendigen Weichen stellen, um angehenden Referendarinnen und Referendaren die Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung zu ermöglichen. Dies ist auch der richtige Weg, um notwendigen juristischen Nachwuchs mit der Befähigung zum Richteramt für die Anwaltschaft, die Justiz und die Verwaltung zu gewinnen. Den Betroffenen soll die Gelegenheit gegeben werden, selbst zu entscheiden, ob die Belastung durch familiäre Verpflichtung und gleichzeitiger Durchführung des Referendariats tragbar ist oder die Möglichkeit der Verlängerung der Dauer des Vorbereitungsdienstes mit der Folge zeitlicher Flexibilität gewählt werden soll. Keiner soll vor die Entscheidung zwischen Familie und Ausbildung zum Volljuristen gestellt werden.“

Hintergrund:

Die geplanten Änderungen führen selbst das Teilzeitreferendariat noch nicht ein, sondern schaffen die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür. Durch die Öffnungsklausel können die Länder den juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit anbieten, wenn Referendarinnen oder Referendare mindestens ein minderjähriges Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen bzw. pflegen. Unter anderem kann die Dauer des Vorbereitungsdienstes, die bisher im Regelfall zwei Jahre beträgt, verlängert werden. So können die durch die Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben entstehenden Nachteile in Ausbildung und Examensvorbereitung zum Teil ausgeglichen werden. Über die konkrete Ausgestaltung eines Teilzeitreferendariats können sich die Länder in bewährter Weise in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe verständigen.

 Quelle: Justizministerium Niedersachsen

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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