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GewusstReferendariat

Rechtsreferendariat in Thüringen (QuickCheck)

By 8. August 2018August 1st, 2023No Comments
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QuickCheck: Rechtsreferendariat in Thüringen

Zulassungstermine

In Thüringen werden zwei Mal pro Jahr Referendar:innen in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Einstellungen erfolgen jeweils zum ersten Werktag im Monat Mai und im Monat November. Der praktische Teil der Ausbildung findet in den Landgerichtsbezirken Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen statt.

Zulassungsfristen

Der Zulassungsantrag für die Referendarausbildung ist an des Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz spätestens drei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit samt der Bewerbungsunterlagen zu übermitteln. Achtung: Das Zeugnis zur ersten Prüfung darf nachgereicht werden – entweder bis zum 28./29. Februar (Einstellung: 1. Mai) oder bis zum 31. August (Einstellung: 1. November).

Besoldung

In Thüringen ist mit dem zum 01.01.2023 in Kraft getretenen ThürJAG die Wahlmöglichkeit eingeführt worden, ob man das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren möchte. Die Bezüge der Referendar:innen belaufen sich sowohl bei den Referendar:innen, die als Beamt:innen auf Widerruf eingestellt wurden, als auch bei den Referendar:innen, die im Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, auf 1.589,97  Euro brutto pro Monat. Rechtsreferendar:innen in Thüringen erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 165,59 Euro, Stufe 2 und erstes Kind: 304,93 Euro, bei zweitem Kind 494,34 Euro, bei drittem Kind: 775,86 Euro und ab dem vierten Kind: 750,39 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.

Ablauf und Stationen

Das Referendariat in Thüringen gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (5 Monate):

Wird absolviert im Zeitraum November bis März oder Mai bis September. Beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang (täglich). Danach findet einmal wöchentlich die Regel-Arbeitsgemeinschaft statt. Die praktische Einzelausbildung wird durchgeführt an einem Amts- oder Landgericht. Während der Station werden mindestens zwei Klausuren geschrieben und ein Aktenvortrag gehalten. Manche Arbeitsgemeinschaftsleiter bieten mehr Klausuren an, wovon sich ggf. Gebrauch machen lässt, um das Notenrisiko innerhalb der Station weiter zu streuen.

2 – Verwaltungsstation (4 Monate):

Wird absolviert im Zeitraum November bis März oder Mai bis September. Beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang (täglich). Danach findet einmal wöchentlich die Regel-Arbeitsgemeinschaft statt. Die praktische Einzelausbildung wird durchgeführt an einem Amts- oder Landgericht. Während der Station werden mindestens zwei Klausuren geschrieben und ein Aktenvortrag gehalten. Manche Arbeitsgemeinschaftsleiter bieten mehr Klausuren an, wovon sich ggf. Gebrauch machen lässt, um das Notenrisiko innerhalb der Station weiter zu streuen.

3 – Strafrechtsstation (3 Monate):

Wird absolviert von August bis Oktober oder von Februar bis April. Den Auftakt macht ein einwöchiger Einführungslehrgang, danach folgt einmal wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft (zwei Klausuren, ein Aktenvortrag) und Einzelausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafrichter am Amts- oder Landgericht. Achtung: Die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ist sehr zeitaufwendig, aufgrund des Sitzungsdienstes, der selbstständig vor- und nachzubereiten ist.

4 – Anwaltsstation (9 Monate):

Wird absolviert im Zeitraum von November bis Juli oder Mai bis Januar. Zu Beginn findet ein einwöchiger Einführungslehrgang statt, darauf folgt während der ersten fünf Monaten die wöchentliche Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Man sollte sich selbst um eine Ausbildungsstelle kümmern, da sonst die Zwangszuweisung droht. Tipp: Die Station als bloße „Tauchstation“ zu nutzen empfiehlt sich nur bedingt, da immer mehr Klausuren einen Schwerpunkt auf die Anwaltssicht legen. Außerdem wird ein Großteil der Absolventen später als Anwalt tätig, ein Umstand den man auch für die eigene Karriereplanung bedenken sollte.

5 – Schriftliche Examensprüfung (21. Monat):

Acht Klausuren: drei im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht, zwei im Strafrecht sowie eine weitere aus einem der genannten Rechtsbereiche, die dem Kandidaten seiner Ladung mitgeteilt wird.

6 – Wahlstation (3 Monate):

Im Zeitraum von August bis Oktober oder von Februar bis April. Die Ausbildungsstelle ist selbst zu suchen und kann aus unterschiedlichen Wahlbereichen (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Finanz- und Wirtschaftswesen, Sozialrecht, Arbeitsrecht sowie EU-Recht) gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Es gibt keine Pflichtarbeitsgemeinschaften. Der freiwillige wöchentliche Besuch einer AG zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist aber möglich.

7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich und anschließendem Vertiefungsgespräch. Es folgt das Prüfungsgespräch über die vier Pflichtstationen (Zivilrecht-, Verwaltungsrecht, Strafrecht- sowie Anwaltsstation).

Auslandsaufenthalt Ja/Nein

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, der kann die Wahlstation (bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in, die bzw. der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisationen) im Ausland absolvieren.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein:e Zustellungsbevollmächtigte:r mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendar:innen mitversichert sind.

Wir haben sämtliche Details und wichtigen Informationen in unseren ausführlichen Leitfäden zusammengestellt. Dort findest du u. a. auch die richtigen Ansprechpartner:innen und erfährst, was die Inhalte der einzelnen Stationen deines Referendariats sind. Auch die Themen Urlaub und Nebenjob, AG-Fahrt sowie ÖPNV-Ticket für Referendar:innen werden dort ausführlich beleuchtet, damit du stets alle relevanten Informationen parat hast!

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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