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GewusstReferendariat

Rechtsreferendariat in Bremen (QuickCheck)

By 3. Februar 2017März 14th, 2023No Comments
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QuickCheck: Rechtsreferendariat in Bremen

Zulassungstermine

In Bremen werden insgesamt 50 Referendar:innen pro Jahr zum juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Einstellungen erfolgen an den Landgerichtsbezirken Potsdam und Neuruppin jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober. Die Ausbildung leitet die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt bei den bremischen Gerichten (OLG, LG et al).

Zulassungsfristen

Der Zulassungsantrag für die Referendarsausbildung muss der zuständigen Präsidentin des Bremer Oberlandesgerichts spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin mitsamt der vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen. Genaue Terminfristen sind auf der Webseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen zugänglich.

Besoldung

Das Land Bremen gewährt Rechtsreferendar:innen zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.383,61 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendar:innen in Bremen erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 149,52 Euro, Stufe 2: 377,33 Euro, bei zweitem Kind: 227,81 Euro, ab dem dritten Kind: 523,23 Euro und ab dem vierten Kind: 503,23 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen wer-den indessen nicht gezahlt.
PS: Ein:e Rechtsreferendar:in in Bremen ist nicht mehr „Beamtin auf Widerruf“ bzw. „Beamter auf Widerruf“, sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Ablauf und Stationen

Das Referendariat in Bremen gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (5 Monate):

Beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Danach findet einmal wöchentlich der praxisbegleitende Ausbildungslehrgang (Arbeitsgemeinschaft) statt (3 Klausuren aus dem Bereich des materiellen Zivilrechts, des Zivilprozessrechts oder der Zwangsvollstreckung) sowie die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.

2 – Strafrechtsstation (3,5 Monate):

Zu Beginn erfolgt ein dreiwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Klausur aus dem Bereich des Strafrechts) und Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht in Strafsachen.

3 – Verwaltungsstation (3,5 Monate):

Beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Klausur aus dem Bereich des Verwaltungsrechts) sowie Ausbildung bei einer Behörde, einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit. Auf die Station kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet werden.

4 – Anwaltsstation (9 Monate):

Beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang; danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (je eine Klausur aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht). Möglich sind ein Splitting (jeweils bis zu 3 Monate) der Ausbildung auf zwei verschiedene Rechtsanwält:innen, die Kombinationen von Rechtsanwält:in und Notar:in, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist sowie die Ausbildung im Ausland.

5 – Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):

Acht Klausuren: vier zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren.

6 – Wahlstation (3 Monate):

Ausbildungsstelle kann aus unterschiedlichen Wahlbereichen gewählt werden aus, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Die Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann angerechnet werden.

7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich (gemäß Wahlstation). Es folgt das Prüfungsgespräch in den drei Pflichtfächern (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht) und dem Schwerpunktbereich.

Auslandsaufenthalt Ja/Nein

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf drei Monate der Rechtsanwaltsstation, die gesamte Verwaltungsstation (Deutsche Auslandsvertretung/Auswärtiges Amt, Europäische Kommission oder andere internationale Organisationen und Einrichtungen wie z. B. der Europäische Rechnungshof in Luxemburg, sowie verschiedene Goethe-Institute) oder die Wahlstation (bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisationen) im Ausland absolvieren – letztere Stationen sind dabei nicht teilbar.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein:e Zustellungsbevollmächtigte:r mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendar:innen mitversichert sind.

Wir haben sämtliche Details und wichtigen Informationen in unseren ausführlichen Leitfäden zusammengestellt. Dort findest du u. a. auch die richtigen Ansprechpartner:innen und erfährst, was die Inhalte der einzelnen Stationen deines Referendariats sind. Auch die Themen Urlaub und Nebenjob, AG-Fahrt sowie ÖPNV-Ticket für Referendar:innen werden dort ausführlich beleuchtet, damit du stets alle relevanten Informationen parat hast!

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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