
QuickCheck: Rechtsreferendariat in Hessen
Zulassungstermine
In Hessen werden Referendar:innen im Zweimonatstakt eingestellt, jeweils zu den ersten Arbeitstagen der Monate:
- Januar, März, Mai, Juli, September und November in den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel und Wiesbaden,
- Januar, Mai und September in den Landgerichtsbezirken Fulda und Limburg a. d. Lahn,
- März, Juli und November in den Landgerichtsbezirken Hanau und Marburg.
Zulassungsfristen
Der Zulassungsantrag für die Referendarsausbildung muss dem zuständigen Landgerichtspräsidenten oder Landgerichtspräsidenten mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen. Wer die Zweimonatsfrist versäumt oder einen unvollständigen Antrag verschickt, wird erst wieder für die darauf folgenden Einstellungstermine berücksichtigt.
Besoldung
Als eines von derzeit drei Bundesländern stellt das Land Hessen Referendar:innen auch als Beamte auf Widerruf ein. Hessen zahlt dabei den Anwärtergrundbetrag für Referendarinnen und Referendare, die sich auf Widerruf verbeamten lassen. Rechtsreferendar:innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Besoldung (Anwärterbezüge) nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) derzeit in Höhe 1.763,42 Euro, zuzüglich ggf. Familienzuschlag (soweit verheiratet oder bei einem bzw. mehreren Kindern), vermögenswirksame Leistungen (nur auf Antrag) und einer monatlichen Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Anwärterbezüge sowie ein kostenloses LandesTicket für OPNV.
Rechtsreferendar:innen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten in Hessen eine Unterhaltsbeihilfe, die der Höhe nach der Besoldung der Rechtsreferendar:innen auf Widerruf entspricht.
Ablauf und Stationen
Das Referendariat in Hessen gliedert sich in folgende Stationen:
1 – Zivilrechtsstation (4 Monate):
Im ersten Monat findet zunächst ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt, danach jeweils einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und die Ausbildung bei einer bzw. einem Richter:in am Amts- oder Landgericht.
2 – Strafrechtsstation (4 Monate):
Zu Beginn erfolgt ein einwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und Ausbildung bei einer bzw. einem Staatsanwält:in, Strafrichter:in oder einer Strafkammer beim Landgericht
3 – Verwaltungsstation (4 Monate):
Beginnt mit einem einwöchigen Einführungslehrgang, danach Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer kommunalen Verwaltungsstelle (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde. Bis zu 2 Monate können beim Verwaltungsgericht abgeleistet werden.
4 – Anwaltsstation (9 Monate):
Beginnt mit einem von der Rechtsanwaltskammer organisierten Einführungslehrgang (zweiwöchig), die Arbeitsgemeinschaft beginnt im zweiten Monat und dauert 4 Monate. Möglich sind ein Splitting auf zwei verschiedene Rechtsanwält:innen sowie die Kombinationen von Rechtsanwält:in und Unternehmen oder Notar:in (bis zu 3 Monate). Maximal die Hälfte der Station kann zudem im Ausland abgeleistet werden.
5 – Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):
Acht Klausuren: drei zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren sowie eine Klausur aus dem Bereich Arbeit oder Wirtschaft.
6 – Wahlstation (3 Monate):
Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Zudem kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden.
7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:
Geprüft werden die Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht und Arbeits- bzw. Wirtschaftsrecht. Der Aktenvortrag über das Rechtsgebiet der Wahlstation eröffnet die mündliche Prüfung.
Auslandsaufenthalt Ja/Nein
Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf die Hälfte der Straf- Verwaltungs-, oder Rechtsanwaltsstation oder die gesamte Wahlstation (nicht teilbar) im Ausland absolvieren.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Dann steht der Ausbildung in wärmeren Gefilden – z. B. während der Anwalts- und Wahlstation bei einer Deutschen Botschaft, Konsulat oder einer EU-Institution – nichts im Wege.
Wir haben sämtliche Details und wichtigen Informationen in unseren ausführlichen Leitfäden zusammengestellt. Dort findest du u. a. auch die richtigen Ansprechpartner:innen und erfährst, was die Inhalte der einzelnen Stationen deines Referendariats sind. Auch die Themen Urlaub und Nebenjob, AG-Fahrt sowie ÖPNV-Ticket für Referendar:innen werden dort ausführlich beleuchtet, damit du stets alle relevanten Informationen parat hast!
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