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Rechtsreferendariat Thüringen

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Thüringen?

Das Rechtsreferendariat Thüringen gliedert sich in folgende Stationen:

1. Zivilrechtsstation (5 Monate):

Wird absolviert im Zeitraum November bis März oder Mai bis September. Beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang (täglich). Danach findet einmal wöchentlich die Regel-Arbeitsgemeinschaft statt. Die praktische Einzelausbildung wird durchgeführt an einem Amts- oder Landgericht. Während der Station werden mindestens zwei Klausuren geschrieben und ein Aktenvortrag gehalten. Manche Arbeitsgemeinschaftsleiter bieten mehr Klausuren an, wovon sich ggf. Gebrauch machen lässt, um das Notenrisiko innerhalb der Station weiter zu streuen.

2. Verwaltungsstation (4 Monate):

Wird absolviert im Zeitraum von April bis Juli oder Oktober bis Januar. Z­u Beginn erfolgt ein etwa zweiwöchiger Einführungslehrgang (täglich), anschließend wöchentliche Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Ausbildungsstelle wird zugewiesen vom Landesverwaltungsamt in Thüringen, Wunschstandorte können zuvor benannt werden. Als Prüfungsleistung zu erbringen sind mindestens zwei Klausuren und ein Aktenvortrag. Es besteht im Rahmen der Station auch die Möglichkeit für drei Monate an die Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu gehen.

3. Strafrechtsstation (3 Monate):

Wird absolviert von August bis Oktober oder von Februar bis April. Den Auftakt macht ein einwöchiger Einführungslehrgang, danach einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und Einzelausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafrichter am Amts- oder Landgericht. Achtung: Die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ist sehr zeitaufwendig, aufgrund des Sitzungsdienstes, der selbstständig vor- und nachzubereiten ist. Üblich sind zwei AG-Klausuren und ein Aktenvortrag.

4. Anwaltsstation (9 Monate):

Im Zeitraum von November bis Juli oder Mai bis Januar. Zu Beginn findet ein einwöchiger Einführungslehrgang statt, darauf folgt während der ersten fünf Monaten die wöchentliche Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Man sollte sich selbst um eine Ausbildungsstelle kümmern, da sonst die Zwangszuweisung droht. Tipp: Die Station als bloße „Tauchstation“ zu nutzen empfiehlt sich nur bedingt, da immer mehr Klausuren einen Schwerpunkt auf die Anwaltssicht legen. Außerdem wird ein Großteil der Absolventen später als Anwalt tätig, ein Umstand den man auch für die eigene Karriereplanung bedenken sollte.

5. Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):

Acht Klausuren: drei im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht, zwei im Strafrecht sowie eine weitere aus einem der genannten Rechtsbereiche, die dem Kandidaten bei der Ladung mitgeteilt wird.

6. Wahlstation (3 Monate):

Von August bis Oktober oder von Februar bis April. Die Ausbildungsstelle für das Rechtsreferendariat Thüringen ist selbst zu suchen und kann aus unterschiedlichen Wahlbereichen (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Finanz- und Wirtschaftswesen, Sozialrecht, Arbeitsrecht sowie EU-Recht) gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Es gibt keine Pflichtarbeitsgemeinschaften. Der freiwillige wöchentliche Besuch einer AG zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist aber möglich.

7. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich und anschließendem Vertiefungsgespräch. Es folgt das Prüfungsgespräch über die vier Pflichtstationen (Zivilrecht-, Strafrecht, Öffentliches Recht).

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

In Thüringen ist mit dem zum 01.01.2023 in Kraft getretenen ThürJAG die Wahlmöglichkeit eingeführt worden, ob man das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren möchte. Die Bezüge der Referendare belaufen sich sowohl bei den Referendaren, die als Beamte auf Widerruf eingestellt wurden, als auch bei den Referendaren, die im Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, auf 1.589,97  Euro brutto pro Monat. Rechtsreferendare in Thüringen erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 165,59 Euro, Stufe 2 und erstes Kind: 304,93 Euro, bei zweitem Kind 494,34 Euro, bei drittem Kind: 775,86 Euro und ab dem vierten Kind: 750,39 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Jede Nebentätigkeit (ausgenommen die in § 67 Abs. 1 ThürBG abschließend aufgeführten) muss zuvor genehmigt werden. Das gilt auch für ein aufgenommenes Zweitstudium. Es können nur Tätigkeiten genehmigt werden, die mit den Ausbildungszielen vereinbar sind. Entscheidend für den Erfolg eines Antrags sind die Art und Umfang der Tätigkeit, der bisherige Ausbildungserfolg sowie die Note der ersten Prüfung. Die Tätigkeit darf nur außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden, im maximalen Umfang von 33 Stunden im Monat. Bei Tätigkeiten mit Bezug zur juristischen Ausbildung sind bis zu 43 Stunden erlaubt. Achtung: Während der ersten beiden Ausbildungsstellen wird nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt. Anträge sind an den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts zu. richten, unter Angabe von Art, zeitlichen Umfang, Beginn und voraussichtlichem Ende. Tipp: Verfahren, denen das Einverständnis des AG-Leiters und Einzelausbilders beiliegt, werden schneller bearbeitet. Bei Leistungsabfällen in Ausbildungsstelle und AG kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden. Das Entgelt wird auf die Anwärterbezüge angerechnet, soweit es diese übersteigt.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Leider konnten wir keine eindeutigen Informationen zur Erstattung von Fahrt- und Reisekosten, Trennungsgeldern und ähnlichem finden. Sicher ist aber: Die Zentrale Reisekostenstelle der Finanzverwaltung ist zuständig. Sie bewilligt Trennungsgelder und Vorschüsse für Bedienstete und stellt entsprechende Formulare bereit. Für nähere Informationen empfehlen wir euch deshalb die direkte Kontaktaufnahme.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Erkrankung und voraussichtliche Dauer sind dem Dienstvorgesetzten spätestens am folgenden Arbeitstag anzuzeigen. Das gilt auch für das Ende der Krankheit. Übersteigt die Krankheitsdauer drei Tage ist auf Verlangen ein amtsärztliches Zeugnis beizubringen. Auch die Ausbildungsstelle und – soweit der Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft ebenfalls leidet – der Arbeitsgemeinschaftsleiter sind zu benachrichtigen.

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 27 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. Während der Einführungsarbeitsgemeinschaften wird Urlaub nur in Ausnahmen, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewährt, und auch nur dann, wenn nicht mehr als ein Fünftel der Tage der AG betroffen ist. In Thüringen kann jedoch bereits während der ersten sechs Monate nach Einstellung Urlaub bewilligt werden. Achtung: Die Urlaubsdauerdarf in der Regel nicht mehr als ein Drittel der Dauer des Ausbildungsabschnitts betragen. Während der zu erbringenden schriftlichen Arbeiten soll kein Urlaub erteilt werden. Generell sollen die Bedürfnisse der Ausbildung berücksichtigt werden. Außerdem ist zu beachten, dass im Falle einer Ausbildung im Ausland nur eingeschränkt Erholungsurlaub gewährt wird. Bei bis zu drei Monaten im Ausland, ist höchstens eine Woche, bei weniger sind auch zwei Wochen Urlaub möglich. Erteilt wird der Erholungsurlaub von dem jeweiligen Dienstvorgesetzten. Anträge erhält man bei den Referendargeschäftsstellen. Der Antrag inklusive der Einverständnisvermerke des Einzelausbilders und Arbeitsgemeinschaftsleiter ist grundsätzlich zwei Wochen vor Urlaubsbeginn vorzulegen. Neben dem Urlaubsanspruch besteht jedes Jahr ein Anspruch auf Freistellung vom Dienst an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Bezüge. Frohe Kunde zum Jahresende: Heilig Abend und Silvester haben auch Referendare frei. Sonderurlaub wird gewährt nach §§ 18 ff. ThürUrlV. Bewilligt wird dieser, sofern bezahlt, durch den Dienstvorgesetzten. In Ausnahmefällen kann auch Sonderurlaub ohne Bezüge bewilligt werden. Die Dauer soll in der Regel sechs Monate nicht überstreiten, maximal möglich ist in Ausnahmen ein Jahr. Ausgeschlossen ist ein Antrag auf Sonderurlaub zur Vorbereitung auf die Zweite Staatsprüfung. Entscheidungen fällt der Präsident des Justizprüfungsamtes.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert. Spätestens einen Monat nach Ausscheiden aus der Arbeitsgemeinschaft soll das Zeugnis erteilt und zur Abschrift übersandt werden. Nach Maßgabe des Musters soll es eine Beurteilung der Gesamtleistung und eine zusammenfassende Note und Punktzahl enthalten. Bei der Ausbildungsstelle sind die Muster der Ausbildungspläne für das Zeugnis zu nutzen, dem auch ein Ausbildungsnachweis beigefügt wird. Vorbesprechungen sind auf Wunsch immer möglich. Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegenvorstellung zu den Personalakten verfassen oder im Extremfall auch per Rechtsstreit Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis. Es empfiehlt sich aber immer erst das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.

Tipp: Es ist nicht verkehrt einzelne Stationszeugnisse, die besondere Tätigkeitsbereiche belegen, der späteren eigenen Bewerbung beizufügen!

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, der kann in Thüringen die Wahlstation (bei einem Rechtsanwalt, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisationen) oder den letzten Monat der Anwaltsstation im Ausland absolvieren. Dies ist nicht der schlechteste Zeitpunkt, da die Finanzierung Vorhabens erleichtert wird, sofern man Anstellung bei einer großen Kanzlei findet. Die Auslandserfahrung macht sich natürlich auch gut im Lebenslauf und könnte eventuell sogar später mit entscheidend für eine Einstellung werden, je nach Bereich. Zudem erhält man die Möglichkeit benötigte Sprachfähigkeiten und die eigene Persönlichkeit weiter auszubilden. Ein Aufenthalt ist vor allem für jene von Vorteil, die zuvor noch keine Gelegenheit hatten während des Studiums ins Ausland zu gehen. Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert dem Präsidenten des Thüringer Oberlandesgericht anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden) in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv.

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird in Thüringen leicht gemacht:

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
– Referat J 3 –

Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Sachbearbeiterin im Justizprüfungsamt/Juristischer Vorbereitungsdienst, Tel.: 0361 / 3795-554

oder JPA Prüfungsabteilung II, Tel.: 0361/3795-552 oder -557

Die Präsidentin des Landgerichts Erfurt

Renate Schwarz
Domplatz 37
99084 Erfurt

Tel.: (03 61) 37 75-5 35
Fax: (03 61) 37 75-5 79 und -8 00
E-Mail: Poststelle@lgef.thueringen.de

Referendargeschäftsstelle Landgericht Erfurt

Frau Härzer
Tel.: 0361-3775573

Der Präsident des Landgerichts Gera

Peter Granderath
Rudolf-Diener-Straße 2
07545 Gera

Postanschrift:
Landgericht Gera
Postfach 17 64
07507 Gera

Vorzimmer des Präsidenten:

Tel.: 0365 834-1201
Zentrale: 0365 834-0
Fax: 0365 834-1000

Referendargeschäftsstelle Landgericht Gera

Herr Neumann
Tel.: 0365-8341258

Der Präsident des Landgerichts Meiningen
Martin Aulinger
Vizepräsident: Detlef Popp

Lindenallee 15
98617 Meiningen

Tel.: (0 36 93) 5 09-0
Fax: (0 36 93) 5 09-2 05 (Verwaltung)

Referendargeschäftsstelle Landgericht Meiningen

Frau Hermann
Tel.: 03693-509200

Der Präsident des Landgerichts Mühlhausen

Norbert Hükelheim
Vizepräsident: Jürgen Schuppner

Eisenacher Str. 41
99974 Mühlhausen
Tel.: (0 36 01) 4 58-0
Fax: (0 36 01) 4 58-8 00
E-Mail: poststelle@lgmhl.thueringen.de

Referendargeschäftsstelle Landgericht Mühlhausen

Frau Brand
Tel.: 03601-458219

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 140
Referendargeschäftsstelle
Weimarplatz 4
99423 Weimar

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Leitung der Ausbildung der Rechtsreferendare in der Pflichtstation Verwaltung inne (Aufgabe wurde übertragen durch das Thüringer Innenministerium).

Ansprechpartnerin für die Referendarausbildung ist:

Frau Neudel
(Thüringer Lan­desverwaltungsamt, Weimarplatz 4, Haus 3, 1. OG, Zi. 2222)
Tel.: 0361 3773-7220
E-Mail: refgst@tlvwa.thueringen.de

Referatsleiterin

Heidrun Henke-Möller
Telefon: 0361 3773 7118
Fax: 0361 3773 7711
E-Mail: heidrun.henke-moeller@tlvwa.thueringen.de

Thüringer Oberlandesgericht

Frau Kube
(Referendarangelegenheiten – Referat 5)
Rathenaustr. 13
07745 Jena
Tel.: 03641 – 3070249

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn des Referendariats das Eis zwischen sich und anderen Referenden brechen möchte, kann für das gemeinsame Kennenlernen eine Dienstbefreiung für die Dauer einer Studienreise beantragen. Insbesondere die Zivilstation eignet sich aufgrund ihrer Länge für eine gemeinsame Fahrt. Verwaltungs- oder Strafstation eignen sich hingegen nicht gut, wegen ihrer Kürze. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 1 Programmpunkt pro Tag). Der Antrag muss schriftlich beantragt werden und dabei enthalten: 1. Termin der AG-Fahrt, 2. Reiseziel, 3. Auflistung der Teilnehmer mit Anschrift, 4. Vermerk, dass AG-Leiter und Einzelausbilder zustimmen, 5. Juristisches Fachprogramm.
Tipp: Informationen zu AG-Fahrten gibt es bei der Referendarabteilung und bei Reisebüros, die sich auf die Organisation solcher Fahrten inklusive des genehmigungsfähigen Fachprogramms spezialisiert haben.

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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?

Die fünfmonatige Ausbildung in Zivilsachen beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang. Ziele des Lehrganges sind vor allem Referendare auf die Stationsausbildung vorzubereiten sowie Grundkenntnisse über die Gerichts- und Verwaltungsstruktur zu vermitteln. Angehende Juristen sollen darauf vorbereitet werden, während der sich anschließenden praktischen Ausbildung in Zivilsachen möglichst selbständig in die praktische Tätigkeit einzusteigen. Außerdem erhalten die Referendare methodische Ratschläge zu Literatur und Rechtsprechung. Der Unterricht findet an allen Tagen zu je fünf Stunden a 45 Minuten statt.
In der anschließend wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft sind unter prüfungsähnlichen Bedingungen drei Arbeiten abzuleisten: ein Aktenvortrag oder Referat und zwei AG-Klausuren.
Ausbildungsziel der AG ist neben dem Erlernen von zivilrichterlichen Arbeits- und Denkmethoden die Entwicklung der Fähigkeit, eigenverantwortlich rechtliche Probleme zu behandeln. Speziell die wesentlichen Verfahrensarten im Zivilprozess sollen unter Berücksichtigung ihrer besonderen prozessualen Problemstellungen vermittelt werden, sodass streitige Zivilsachen selbständig bearbeitet und entschieden werden können. Unabhängig von der Wahl des späteren Wahlfaches sollte die Zivilstation auch dazu genutzt werden, zum Üben der Vortragstechnik möglichst viele Aktenvorträge zu halten. Prinzipiell werden Aktenvorträge auch benotet.
Während der Ausbildung in der Zivilrechtsstation – je nach Zuweisung – am Amts- oder Landgericht – sollen Referendare die Aufgaben eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Ziel ist, sich mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut zu machen, das eigene soziale und wirtschaftliche Verständnis in der praktischen Tätigkeit zu entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Zudem werden die Möglichkeiten aufgezeigt, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Letztlich geht es um die Befähigung, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen wie prozessleitende Verfügungen form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen. Der Ausbilder legt fest, wie oft der Referendar zu erscheinen hat. In der Regel wird Anwesenheit an Verhandlungstagen und für die Vorbereitung der zu verhandelnden Akten vorausgesetzt. Weitere Akten müssen meist mit nach Hause genommen und dort bearbeitet werden.
Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in die richterliche Arbeit, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst.
Auch beim Landgericht wird in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen. Nach Meinung vieler Referendare ist die Zivilstation die anspruchsvollste Station. Das liegt unter anderem an der Komplexität ihres Gegenstandes, des Prozessrechts. Die Station wird auch häufig in ihrer Bedeutung für die Examensprüfung unterschätzt. Man sollte nicht vergessen, dass in etwa drei Klausuren, ein Aktenvortrag und ein Prüfungsgespräch für diese dem Zivilrecht entnommen werden. Die Bewertung im Zeugnis zur Station ergibt sich aus der Bewertung der Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft und den Noten aus der Einzelausbildung.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR ZIVILSTATION!

Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

Der Einführungslehrgang in der Verwaltungsstation vermittelt das wichtigste in einem zweiwöchigen Kurs: Referendare werden in die Technik und Arbeitsweise des angewandten Verwaltungsrechts eingeführt. Sie sollen vor allem auf den praktischen Einsatz in der Verwaltung vorbereitet werden und deren typische Tätigkeitsbereiche kennenlernen. Zu erwarten sind u. a. Vorträge, Rollenspiele oder Gruppenarbeiten zu Themen wie verwaltungsbehördliche und -gerichtliche Verfügungs- und Entscheidungstechnik oder Grundlagen der Verwaltungsorganisation und des Behördenaufbaus in Thüringen. Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft (mindestens zwei Klausuren a fünf Stunden und ein Aktenvortrag unter Prüfungsbedingungen) soll der Vertiefung dienen und ergänzend Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht und im Verwaltungsprozessrechts vermitteln. Behandelt werden Themen des Verwaltungsrechtsschutzes (z. B. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, verwaltungsgerichtliche Klage-/Antragsarten und Entscheidungsformen sowie beispielhafte Probleme des besonderen Verwaltungsrechts, etwa des Gewerbe-, Kommunal- oder öffentliches Baurechts.

Während der Ausbildung in der Verwaltungsstation sollen Referendare die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen sowie dessen Arbeitsmethoden kennenlernen.
Achtung: Die Ausbildung in der Verwaltungsstation soll vier Monate bei einer Verwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie oder kreisangehörige Stadt, Landesverwaltungsamt oder eine sonstige Behörde) erfolgen. Rechtsreferendare können jedoch auch den obersten Landesbehörden zugewiesen werden, außerdem kann des Landesverwaltungsamt in Übereinkunft mit dem Innenministerium auch andere Stellen, die in der öffentlichen Verwaltung wirken, als Ausbildungsstellen anerkennen. Eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) Speyer für den Zeitraum von drei Monaten ist anrechenbar. Da die Zeit für eine Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde dann jedoch fehlt, sind Referendare, die an die DHV Speyer gehen, dazu verpflichtet, an einer an die Einführungsarbeitsgemeinschaft anschließenden im Landesverwaltungsamt stattfindenden mehrtägigen Veranstaltung zur „Einführung in die Verwaltungspraxis“ teilzunehmen. Die Ausbildung soll dem Referendar grundlegende Kenntnisse zu den Abläufen von Verwaltungsverfahren, Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen, einschließlich zugehöriger Bescheid- und Verfügungstechniken vermitteln. Zudem soll die Funktion der Verwaltung als beratend wirkender Dienstleister für den Bürger hervorgehoben werden. Weitere Ausbildungsschwerpunkte bilden die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, die forensische Tätigkeit der Verwaltungsbehörden, Kenntnisse über finanzielle Voraussetzungen der Verwaltungstätigkeit sowie die Befähigung selbstständig über Maßnahmen der Verwaltungsbehörde sachgerecht zu entscheiden und deren tatsächliche/rechtliche Grundlagen und Folgen überzeugend mündlich und schriftlich darstellen zu können. In der Verwaltungsstation umfasst die praktische Ausbildung zumeist zwei Arbeitstage je Woche.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR VERWALTUNGSSTATION!

Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Die Ausbildung am Arbeitsplatz kann bei einer Direktion, einer Kreisverwaltung, einer sonstigen Kommunalverwaltung oder einem Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. anderer Stelle, die vom zuständigen Ministerium genehmigt ist, erfolgen. Am Arbeitsplatz sollen die Referendare mit typischen Aufgaben befasst werden, die von Beamten des höheren nicht technischen Verwaltungsdienstes ausgeübt werden und praktisches Verwaltungshandeln (auch Verwaltungsmanagement sowie die Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen) voraussetzen. Neben Verhandlungen und Besprechungen innerhalb und außerhalb der Behörde, soll auch Gelegenheit bestehen zu Vortrag und Austausch mit Bürgern. Sobald möglich, sollen die täglichen Eingänge vom Referendar durchgesehen und anstehende Entscheidungen entworfen werden. Auch Aufgaben und Tätigkeiten der Vertretungskörperschaften (inklusive ihrer 61 Ausschüsse) sollen Bestandteil der Ausbildung sein. Die Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit findet meist an einem Gericht statt. In Ausnahmen kann auch die Zuweisung an ein Gericht einer besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgen. In der Arbeitsgemeinschaft sollen Referendare die Arbeitsweisen der öffentlichen Verwaltung (vor allem Verwaltungsverfahren und Bescheidtechnik) vermittelt werden. Die AG bietet einen Überblick über typische Aufgaben der Eingriffs-, Leistungs- und Planungsverwaltung. Die bestehenden Kenntnisse im Öffentlichen Recht sollen ergänzt und vertieft werden. Arbeiten werden geschrieben über praktische Fälle in Aktenform aus dem Arbeitsbereich der öffentlichen Verwaltung sowie der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die AG-Verwaltung findet bei der nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 zuständigen Direktion bzw. einer anderen Behörde statt. Sie wird geleitet von einem Beamten des höheren Verwaltungsdienstes mit der Befähigung zum Richteramt oder einem Richter der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das zuständige Ministerium bestellt den Arbeitsgemeinschaftsleiter auf Basis des Vorschlags der zuständigen Direktion. Die Ausbildung kann auch an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer geleistet werden. In diesem Fall sollen die Referendare ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse im Öffentlichen Recht vertiefen sowie weitere Grundkenntnisse in Bereichen mit Verwaltungsbezug wie Verwaltungsmanagement und der Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen erlernen. Den Auftakt der Ausbildung bildet ein einmonatiger Einführungslehrgang in das Öffentliche Recht. In den darauffolgenden drei Monaten nehmen die Auszubildenden an einem Seminar, einer projektbezogenen AG, einer landesrechtlichen Übung sowie zusätzlichen Lehrveranstaltungen teil. Es sind mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus dem Öffentlichen Recht anzufertigen. Achtung: Wählt man in der Verwaltungsstation die Option „Speyer“ und in der Wahlstation als Wahlfach Verwaltungsrecht, muss die Ausbildung in letzterer an anderer Stelle erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit zwei Monate der Verwaltungsstation im Ausland zu absolvieren.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR STRAFSTATION!

Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Zu Beginn der Anwaltsstation steht eine einwöchige Einführungsphase. Vermittelt werden sollen u.a. Kenntnisse über die Funktion des Rechtsanwalts, die Verhinderung/Beilegung sozialer Konflikte außerhalb von rechtlich geregelten Verfahren im Bereich der Mediation, das anwaltliche Berufs- und Standesrecht sowie die Arbeitsorganisation in einer Anwaltspraxis. Referendare lernen die rechtliche und funktionelle Stellung des Anwalts im Staat kennen, werden mit Gründen für anwaltliche Handlungen vertraut gemacht und setzen sich mit Berufsrecht sowie der Berechnung von Gebührenansprüchen auseinander. Im Kontext der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft schreiben Referendare insgesamt drei Klausuren aus dem Bereich der Rechtsanwaltstätigkeit hinzu kommt ein Aktenvortrag, Plädoyer, Referat oder vorbereitetes Arbeitspapier. Typische anwaltliche Tätigkeiten sollen erfasst, analysiert und ausgeübt werden. In der Anwaltsstation werden die bisherigen Ausbildungsbereiche um das Wirtschaftsrecht ergänzt. Außerdem werden die Bereiche des 8. Buches der Zivilprozessordnung vertiefend behandelt und aus anwaltlicher Sicht zur Anwendung gebracht. Im Gespräch mit Mandanten werden die Grundlagen der anwaltlichen Beauftragung eingeübt, im Vordergrund stehen hier die Klärung des Begehrens und die Fähigkeit Ratschläge und Auskünfte für Laien verständlich zu formulieren. Generell bietet die Anwaltsstation die Gelegenheit, an der mündlichen und schriftlichen Argumentation zu arbeiten. Auch lernt der Referendar Parteirechte interessengerecht in einer Verhandlung wahrzunehmen und typische Verträge und Vereinbarungen zu entwerfen/auszuhandeln. Die Ausbildung kann in Ausnahmefällen an einem anderen Ort als die Stammdienststelle erfolgen, dies ist aber durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu genehmigen. Die Arbeitsgemeinschaft muss bei guten Leistungen u.U. dann nicht besucht werden, der Einführungslehrgang hingegen schon. Ansonsten hat der Ausbilder Rücksicht auf die AG nehmen, deren Vorbereitung meist einen Arbeitstag in Anspruch nimmt. Ausbildungsschwerpunkte bilden die Aufgaben im Bereich der gestaltenden Zivilrechtsverhältnisse. Die Station soll Gelegenheit bieten an Besprechungen, Beratungen und Verhandlungen teilzunehmen und im Anfertigen von Vermerken, Gutachten sowie Entwürfen von Anschreiben an Mandanten das Aufarbeiten, Erfassen und Ordnen von Sachverhalten zu üben. In der zweiten Ausbildungshälfte nimmt man öfter an Mandantenbesprechungen teil und hat diese selbständig vorzubereiten und zu führen, Auch Vorschläge zum weiteren Vorgehen sollen erarbeiten und mit dem Ausbilder besprochen werden. Zu erbringende Regelleistungen umfassen die Aufgabenbereiche Aufarbeitung von Sachverhalten (z.B. Vermerke mit rechtlicher Würdigung), Mandantenberatung (z.B. Gespräche und Aktenvermerke), gerichtliche und außergerichtliche Vertretung (Ausführung von Parteirechten, Beweisaufnahmen, Gespräche über Streitgegenstände inklusive Dokumentation) sowie anwaltlichen Schriftverkehr (z.B. Mandantenschreiben, Klageschriftentwürfe, Klageerwiderungen, Vertragsentwürfe). Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR ANWALTSSTATION!

Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Die Zweite Prüfung wird während des Referendariats durch das Justizprüfungsamt (Prüfungsabteilung II) organisiert. Es finden Jährlich zwei Prüfungsdurchgänge statt. Der schriftliche Teil umfasst insgesamt 8 fünfstündige Klausuren (drei Aufgaben zum „Zivilrecht“ (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ThürJAPO), zwei Aufgaben zum Strafrecht (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 und 3 ThürJAPO), zwei Aufgaben zum Öffentlichen Recht (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 und 4 ThürJAPO) sowie eine Aufgabe aus einem oder mehreren der genannten Rechtsbereiche, der vom Justizprüfungsamt gewählte Bereich wird spätestens zu Beginn des Prüfungsdurchgangs (in der Regel mit der Ladung) bekannt gegeben). Oft sind Urteile anzufertigen oder Begutachtungen von Sachverhalten aus anwaltlicher Sicht mit anschließender Mandantenberatung. Die Klausuren werden im Juni und Dezember geschrieben. Auf die Wahlstation folgt die mündliche Prüfung. Zugelassen werden kann, wer im schriftlichen Teil einen Gesamtdurchschnitt von 3,75 Punkten erlangt und in mindestens vier Klausuren eine Punktzahl von 4,0 oder mehr erreicht hat.

Die mündliche Prüfung umfasst einen Aktenvortrag (zu einem Pflichtfach) vier Prüfungsgespräche (1x Zivilrecht, 1x Strafrecht, 1 x Öffentliches Recht und 1 x im Schwerpunktbereich). Nach bestandener Prüfung erhalten Referendare vom Präsidenten des Justizprüfungsamtes ein Zeugnis. Mit der Aushändigung des Zeugnisses geht die Erlaubnis einher den Titel „Assessor“ zu führen. Nach erstmaligen Bestehen kann zur Verbesserung der Prüfungsnote gegen Vorauszahlung der entstehenden Kosten ein Wiederholungsversuch unternommen werden. Bei erstmaligem Nichtbestehen kann die Zweite Prüfung einmal vollständig wiederholt werden. Der nächste Prüfungsdurchgang und die Länge des Ergänzungsvorbereitungsdienstes werden durch den Präsidenten des Justizprüfungsamtes festgelegt. In der Regel ist nach einem halben Jahr des Ergänzungsvorbereitungsdienstes die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung möglich.

Achtung: Kommentare zu öffentlich-rechtlichen Gesetzen sind in der Prüfung nicht zugelassen.
Die für die Klausuren zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von den Prüfungsämtern gestellt und müssen somit selbst besorgt werden. Es dürfen keine Kommentierungen in den Hilfsmitteln vorhanden sein (weder Verweise auf Paragraphen oder Unterstreichungen, noch kurze handschriftliche Anmerkungen oder Reiter). Einzige Ausnahme: Ein Fähnchen am Anfang des Gesetzes mit der Bezeichnung desselben.

Daher lohnt sich das Ausleihen der relevanten Literatur: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Thüringen sind:

 

  • Gesetze des Freistaats Thüringen, Beck ́sche Textausgabe (ohne Ergänzungsband),
  • Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung,
  • Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz,
  • Grüneberg „BGB“,
  • Thomas/Putzo „ZPO“,
  • Fischer „StGB“,
  • Meyer-Goßner „StPO“,
  • Sartorius „Verfassung- und Verwaltungsgesetze“,
  • Habersack „Deutsche Gesetze“
  • Habersack „Ergänzungsband“.

Die Examenskommentare sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden.
Die Auflagen der Loseblattsammlungen werden an einem Stichtag bekannt gegeben und dürfen in der schriftlichen Prüfung keine aktuelleren Ergänzungslieferungen enthalten, als die in der Ladung zur schriftlichen Prüfung festgelegten.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein Zweites Staatsexamen mieten.

Tipp: Referendare mit einer längeren Anreise vom Wohnort aus, müssen am Prüfungstag normalerweise nicht gleich als erste um 8.00 Uhr beginnen. Jedoch empfiehlt es sich bereits am Vorabend anzureisen und so ausgeschlafen und stressfrei in der Prüfung zu erscheinen. Der Rechtsreferendar wird in dem Schwerpunktbereich mündlich geprüft, in dem die Wahlstation geleistet wurde, außer er gibt bei dem Prüfungsamt bis spätestens acht Wochen vor Beginn des Prüfungsdurchgangs einen anderen Schwerpunktbereich an (vgl. § 44 Abs. 6 ThürJAPO). Geprüft wird in Erfurt. Zu Beginn erfolgt ein Vorgespräch zum Zeitablauf und den Prüfungsstationen. Es folgt der Aktenvortrag zu einem Aktenauszug im Umfang von 10-17 Seiten, der aus der inhaltlichen Erfassung und frei vorgetragenen Lösung besteht. Die Vorbereitungszeit beträgt 90 Minuten. Der Vortrag darf maximal 10 Minuten lang sein.

Achtung: Formalien (Rubrum, Tenor, Unterschrift usw.) sind einzuhalten, bei Nichteinhaltung droht schwere Ahndung (Prüfer sind zumeist Praktiker). In der Wahlstation hat man die Möglichkeit zu üben! Für die Teilnehmer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes ist die Teilnahme an der Übung zum Aktenvortrag sogar verpflichtend. Auf jedes Prüfungsgespräch folgt eine Prüferberatung von 10-15 Minuten, bei der die Prüfungskandidaten nicht zugegen sein dürfen. Die einzelnen Prüfungsgespräche zu den Rechtsbereichen dauern eine Stunde.

Die Endnote (bestehend aus den Einzelnoten) wird wie gewohnt zum Abschluss der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Die gesamte mündliche Prüfung beträgt 35 Prozent der Gesamtnote, wobei der Aktenvortrag mit 7 Prozent gewichtet wird.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach der Wahlstation ein viermonatiger Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Die Zuweisung zu dem Ergänzungsvorbereitungsdienst erfolgt automatisch bei Nichtbestehen der schriftlichen Examensklausuren durch das OLG. Während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes findet eine wöchentliche zentrale Sonder-Arbeitsgemeinschaft statt.
Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde. Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt oder an anderer geeigneter Stelle bleibt der eigenen Entscheidung überlassen. Ein Klassiker ist die Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Aber Achtung: Einem Antrag auf Zuweisung zu einer ausländischen Ausbildungsstelle wird nur stattgegeben unter Nachweis ausreichender Kenntnisse der Sprache des Ziellandes. Für die Dauer des Auslandaufenthalts ist auch ein Zustellungsbevollmächtigter im Inland, z.B. für Mitteilungen im Prüfungsverfahren, festzulegen, dessen Name und Adresse müssen dem Antrag ebenfalls beigelegt werden. Ob die Tätigkeit der Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung. Als mögliche Schwerpunkte kommen Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschafts- und Finanzwesen, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und Recht der Europäischen Union infrage.

Zulassungsentscheidungen werden durch das Thüringer Justizministerium als oberster Dienstbehörde gefällt (§ 35 Abs. 4 ThürJAPO). Allgemein zugelassene Ausbildungsstellen werden im Justizministerialblatt veröffentlicht, dieses lässt sich als Orientierungshilfe zur Suche nutzen. Für Ausbildungsstellen, die noch nicht allgemein für die Ausbildung zugelassen sind, kann im Einzelfall eine Zulassung beantragt werden durch den Referendar. Wichtig ist die Entscheidung für die jeweilige Wahlstation auch für das Schwerpunktfach der Examensprüfung: Mindestens vier Monate vor Beginn der Wahlstation ist die gewählte Stelle unter Bezugnahme des Schwerpunktbereiches dem OLG anzuzeigen. Die Einverständniserklärung der Ausbildungsstelle ist beizufügen. Bei einer privaten Ausbildungsstelle, ist außerdem eine Freistellungserklärung dieser vorzulegen. Tipp: Das Formular und Merkblatt gib es unter: http://www.thueringen.de/de/olg/, „Jobs & Ausbildung“, „Rechtsreferendare“.

Übrigens: Arbeitsgemeinschaften finden auf freiwilliger Basis auch in der Wahlstation statt! In der AG kann das Halten von Aktenvorträgen geübt werden.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR WAHLSTATION!

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Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.