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GewusstReferendariat

Meine Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung

By 19. Februar 2019Oktober 12th, 2023No Comments
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Meine Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung

Das dreimonatige Warten hat endlich ein Ende und als schönes Weihnachtsgeschenk kam dann das langersehnte Ergebnis der schriftlichen Klausuren. Erst einmal durchatmen, denn dieser Teil ist vorerst überstanden. Auch wenn ich mit den Ergebnissen nicht ganz zufrieden bin, liegt es jetzt darin alles zu unternehmen, um die Note mit der Mündlichen Prüfung anzuheben. Immerhin macht dieser Teil in NRW 40 % der Gesamtnote aus. In diesem Beitrag geht es um meine persönliche Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung. Bereits im Ersten Staatsexamen habe ich mit der Mündlichen Prüfung nämlich meine Punktzahl deutlich verbessern können.

Keine große Veränderung

Da sich bereits meine Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung im Ersten Examen als erfolgreich herausgestellt hat, behalte ich meine Lernmethode einfach bei. Dazu zählt zunächst natürlich das Besorgen der Prüferprotokolle. Es ist gerade nicht zu verkennen, dass immer noch viele Prüfer protokollfest sind und ihre Lieblingsthemen wiederholt abfragen. Es ist dabei kein großes Geheimnis, dass leider auch der Faktor Glück hierbei eine große Rolle spielt. Die Einladung kommt zusammen mit der Liste der Prüfer etwa 3 Wochen vor der Mündlichen Prüfung. Dort wird dann ebenfalls mitgeteilt aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag gehalten wird.

Üben, üben, üben

Mag es auf den ersten Blick auch so aussehen, als sei der Aktenvortrag mit lediglich 10% der Gesamtnote zu vernachlässigen, so hat er dennoch einen entscheidenden Einfluss auf das darauffolgende Prüfungsgespräch. Denn er gibt den Prüfern einen ersten Eindruck von den juristischen Fähigkeiten des Prüflings. Natürlich kann es vorkommen, dass einem das Thema gerade nicht liegt oder man durch Nervosität einen Aktenvortrag mal danebenhaut. Allerdings ist leider auch nicht garantiert, dass manche Prüfer darüber hinwegschauen und einem trotzdem unvoreingenommen in der Prüfung gegenüberstehen. So ist es meiner Erfahrung nach schwer, trotz eines Aktenvortrages unter dem Schnitt, noch eine Leistung im zweistelligen Bereich zu erreichen. Um die nötige Routine und Sicherheit zu erlangen führt deshalb kein Weg daran vorbei, so viele Aktenvorträge wie möglich zu üben – und zwar unter Realbedingungen. So habe ich mich zum regelmäßigen Aktenvortrag mit einem AG- Kollegen verabredet. Eine Stunde Vorbereitungszeit und 10 Minuten Vortrag- das ist der Plan. Geeignete Vorträge stellen viele Prüfungsämter online zur Verfügung, eine Linksammlung vieler kostenloser Aktenvorträge, geordnet nach Rechtsgebieten, findet ihr aber auch hier.

Grundlagen wiederholen

Natürlich merke ich selbst, dass nach dreimonatiger „Jurapause“ (so empfand ich es jedenfalls, da ich nur noch Strafrecht gemacht habe) viel Wissen wieder verloren gegangen ist. Dass man jedoch einfach nicht alles wissen kann, wird auch jedem während der schriftlichen Prüfung klar gewesen sein. Gerade in der mündlichen Prüfung kommt es meines Erachtens jedoch vorrangig auf einfaches Grundlagenwissen an. Daher beschränke ich mich in der Vorbereitung auch nur auf das Wesentliche. Dafür greife ich teilweise auf meine Unterlagen aus dem Ersten Examen zurück, das größtenteils aus Schemata und Definitionen besteht. Daneben sollte man natürlich auch gängiges Wissen aus den üblichen Bereichen des Verfahrensrechts wiederholen, wie etwa die Instanzenzüge oder klassische Standardprobleme aus der StPO (Beweisverwertungsverbote, Untersuchungshaft, Ablauf einer Hauptverhandlung etc.).

Da man sich nie vollkommen sicher sein kann, zu welchem Thema die Prüfer eine Affinität haben, sollte man unbedingt auch das aktuelle juristische Geschehen im Auge behalten: Sei es durch Lektüre einer guten Tageszeitung oder einer juristischen Zeitschrift. Auch das sollte allerdings schon aus dem rsten Examen bekannt sein.

Kein Professorenwissen

Ein Unterschied besteht dann allerdings doch im Vergleich zum Referendarexamen: Es prüfen nun ausschließlich Praktiker und keine Uniprofessoren mehr. Das bedeutet aber auch: Keiner will mehr ein Fass bei Meinungsstreitigkeiten aufmachen. Die Rechtsprechung wird immer wichtiger, denn nur diese interessiert den Richter, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt. Außer den absolut gängigsten Meinungsstreiten würde ich mir daher keine Detailprobleme anschauen und mich mehr auf die absoluten Basics beschränken. Jedenfalls bestätigten viele Kollegen von mir, dass auch im Zweiten Examen meistens kleine „Minifälle“ abgeprüft werden, die meistens die Grundlage bilden, um in diesem Rahmen herum auch Wissen abzufragen. So wird verlangt, eine praxisgerechte Lösung zu liefern.

Man darf nämlich nicht verkennen, dass dies nunmehr die letzte Prüfung darstellt, bevor es ins Berufsleben startet. Dementsprechend wird auch der Prüfer die Leistung eines Prüflings danach bewerten, ob er diese Lösung in der Praxis vertreten kann.

Fazit

Damit lässt sich für mich festhalten, dass sich im Vergleich zur Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung im Referendarexamen wenig verändert, bis auf den Blickwinkel, wie man an eine Problemlösung drangeht. Das Augenmerk sollte auf eine praxisgerechte Lösung beschränkt werden und nicht auf das Auswendiglernen von Detailproblemen.

Solltet ihr mit euren schriftlichen Leistungen nicht zufrieden sein, lasst den Kopf nicht hängen! In der Mündlichen Prüfung kann man sich noch erheblich verbessern! Tatsächlich lässt sich hier nichts vorhersagen, bis auf die Hypothese, dass es wohl fast unmöglich erscheint, noch in der Mündlichen Prüfung durchzufallen.

In diesem Sinne wünsche ich allen viel Erfolg bei der Examensvorbereitung!

 

– Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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