Mein Pflichtwahlpraktikum
Zwischen den schriftlichen Klausuren und der Mündlichen Prüfung des Zweiten Staatsexamens findet das Pflichtwahlpraktikum – die Wahlstation – statt. Da ich seit meiner Anwaltsstation mit der Tätigkeit als Rechtsanwältin liebäugele, habe ich mich entschieden auch die Wahlstation in einer Rechtsanwaltskanzlei abzuleisten. Von meinen Erfahrungen möchte ich euch heute berichten.
Berufsfeldwahl
Im Rahmen der Wahlstation muss man in Bayern ein Berufsfeld wählen. In diesem Berufsfeld wird man in der Mündlichen Prüfung dann zusätzlich geprüft und das Berufsfeld wird im Vergleich zu Zivil-, Strafrecht und Öffentlichem Recht doppelt gewertet. Da ich die Wahlstation in einer Anwaltskanzlei absolviere habe ich mich dementsprechend auch für das Berufsfeld „Anwaltschaft“ entschieden.
Lehrgang
Zu Beginn der Wahlstation fand der Lehrgang zum Berufsfeld „Anwaltschaft“ statt. Es handelte sich hierbei um einen 3-wöchigen Blocklehrgang, der thematisch voll bestückt war und in dem wir uns mit allen möglichen Aspekten einer anwaltlichen Tätigkeit auseinandergesetzt haben. Jedem, der sich vorstellen kann nach dem Examen im Anwaltsberuf tätig zu sein, kann ich den Kurs ans Herz legen, obwohl ich auch zugeben muss, dass er thematisch teilweise zu straff war. Dennoch habe ich Vieles über die anwaltliche Tätigkeit und die verschiedenen Möglichkeiten als Anwältin tätig zu sein erfahren.
Zu Beginn des Lehrgangs haben wir uns mit dem anwaltlichen Berufsrecht beschäftigt, was meist den Kernbereich der Mündlichen Prüfung im Berufsfeld abdecken wird. Hierbei haben wir uns vorwiegend mit § 43a BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und den einzelnen Paragraphen der BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) beschäftigt – den Kernstücken des anwaltlichen Berufsrechts.
Danach ging es um allgemeine Dinge wie Büroorganisation, Formen der Zusammenarbeit, anwaltliches Marketing und steuerliche Aspekte der Anwaltstätigkeit.
Im zweiten Teil haben wir eher prozessrechtliche Dinge wiederholt mit dem Augenmerk darauf, was die Rechtsanwälte dort zu beachten haben (einstweiliger Rechtsschutz, Zwangsvollstreckungsrecht, Verwaltungsrecht und Mediation). Meines Erachtens hätte dieser Teil deutlich gekürzt werden können, da hier vieles einfach bekannt ist und daher lediglich zur Wiederholung geeignet war.
Anschließend ging es ins Strafrecht und um Taktik in der strafrechtlichen Mandatsführung und strafrechtliche Risiken bei einer Mandatsführung. Zum Schluss haben wir uns noch mit dem mehr oder weniger geliebten Bereich des Gebühren- und Kostenrechts beschäftigt sowie dem Thema der Anwaltsrechnung. Abschließend haben wir noch einen Vortrag zweier Syndikusrechtsanwälte erhalten, in dem uns nochmal eine andere Möglichkeit der anwaltlichen Tätigkeit erläutert wurde.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung im Rahmen der Wahlstation war für mich nochmal besonders interessant. Mein Ausbilder hat mir deutlich mehr zugetraut als im Rahmen der Anwaltsstation. Im Gegensatz zur Anwaltsstation war ich viel mehr in die Praxis und in den Kanzleiablauf eingebunden. Natürlich habe ich auch weiterhin Recherchearbeiten für meinen Ausbildungsanwalt geleistet, aber dennoch war das Augenmerk viel mehr auf die praktische Tätigkeit gerichtet.
Was mir besonders gut gefiel war, dass man mich langsam aber doch strikt an die anwaltliche Tätigkeit heranführte. Die erste Woche habe ich – wie gewohnt aus der Anwaltsstation – die Mandantengespräche noch passiv begleitet und anschließend rechtlich mit meinem Ausbilder erörtert. Schneller als mir anfangs lieb war, saß ich dann in der aktiven Rolle, was ich aber rückblickend als sehr gut empfand und dafür auch sehr dankbar bin, denn nur so kann man wirklich sehen, wie die anwaltliche Berufspraxis funktioniert. So durfte ich relativ schnell eigenständig, aber natürlich mit Begleitung meines Ausbilders, die Mandantengespräche führen und gegebenenfalls die darauf folgenden Schriftsätze ausarbeiten.
Auch habe ich meinen Ausbilder weiterhin zu Gerichtsverhandlungen begleitet und Akten bearbeitet. In der Regel war ich zwei- bis dreimal die Woche in der Kanzlei für Mandantengespräche und habe die Akten von zu Hause aus bearbeitet. Mein Ausbilder war jederzeit für Fragen meinerseits offen. Daher habe ich viele Dinge in Sachen Kanzleiorganisation und -ablauf gelernt.
Corona-Krise
Durch die Corona-Krise wurde meine Wahlstation dann etwas früher beendet. Glücklicherweise ist dies aber nur ca. 2-3 Wochen vor Ende der Wahlstation eingetreten, sodass ich den Großteil der Wahlstation absolvieren konnte.
Fazit
Rückblickend hat mir die Wahlstation wirklich sehr gut gefallen, da ich nochmal mehr Berufspraxis und Einblicke in die anwaltliche Tätigkeit sammeln konnte. Auch wenn ich kein „neues“ Berufsfeld eines Juristen erblicken konnte, würde ich mich jederzeit wieder so entscheiden. Durch die Wahlstation weiß ich jetzt sicher, dass ich auf jeden Fall in einem „klassischen juristischen“ Beruf arbeiten möchte und dass ich mir die Tätigkeit als Rechtsanwältin für meine berufliche Zukunft sehr gut vorstellen kann.
Somit ist die „Angst“ nicht mehr so groß, für den Fall die Staatsnote im Examen nicht erreicht zu haben. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt wurde mir schmackhaft gemacht und ich weiß jetzt einfach, dass sich die ganzen Mühen und Arbeiten gelohnt haben, da ich – egal wie die Note im Zweiten Staatsexamen ausfällt – einen Beruf ergreifen werde, in dem ich für mich persönlich glücklich werde.
Auch der Lehrgang war für mich sehr hilfreich, da ich jetzt nicht länger das Gefühl habe, von beruflichen Anwaltspflichten, Haftung und Risiken der anwaltlichen Tätigkeit keine Ahnung zu haben. Ich fühle mich jetzt bestens vorbereitet auf eine berufliche Zukunft – jetzt bleibt nur noch abzuwarten bis der Brief mit den Ergebnissen der schriftlichen Examensprüfung endlich in meinem Briefkasten landet, denn dann weiß ich, welchen beruflichen Weg ich einschlagen werde.
Lara
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