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Kanzleigründung

Die Bürogemeinschaft – eine Alternative für viele Anwälte

By 27. Juni 2019Oktober 12th, 2023No Comments
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Die Bürogemeinschaft – eine Alternative für viele Anwälte

Vor- und Nachteile einer Bürogemeinschaft

Wie ich bereits in meinen vorherigen Blogbeiträgen angekündigt habe, möchte ich in diesem Beitrag die Alternative „Bürogemeinschaft“ vorstellen. Nicht alle Absolventen möchten nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen in ein Angestelltenverhältnis gehen. Dies kann vielerlei Gründe haben. Zum einen schätzen viele Kollegen die Freiheit und Unabhängigkeit, die die Selbstständigkeit mit sich bringt. Zum anderen finden nicht alle die freie berufliche Entfaltung in einem weisungsabhängigen Angestelltenverhältnis. Die Eingehung einer Bürogemeinschaft kann daher in vielerlei Hinsicht eine Alternative darstellen. Sowohl in finanzieller als auch in fachlicher Hinsicht.

Vorteile einer Bürogemeinschaft

Wer von vornherein mit dem Gedanken spielt in die Selbständigkeit zu gehen, wird relativ schnell zum Problem der Finanzierbarkeit dieses Vorhabens kommen. Die Einrichtung eines Büros, Miet- und Nebenkosten, Gerätschaften, Rechercheprogramme – all das kostet Geld. Zwar wird die Einrichtung eines Anwaltsbüros nicht so viel verschlingen, wie eine Arztpraxis, trotzdem haben nur die wenigsten Absolventen ein entsprechendes Vermögen auf der hohen Kante. Die Aufnahme eines Bankkredites oder die Beantragung von Gründungszuschüssen sind da meistens die einzigen Möglichkeiten, um das Vorhaben zu realisieren. Dieses finanzielle Risiko lässt sich jedoch mit der Bürogemeinschaft minimieren. Wenn man bereits Kollegen kennt oder etwa in Stellenausschreibungen solch eine Möglichkeit findet, kann man sowohl Gründungskosten als auch laufende Kosten auf ein Minimum reduzieren. Für solch eine Kooperation wird eine einfache Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, ohne eine Sozietät mit dem Risiko der Haftung für andere Anwälte zu begründen. Der gemeinsame Zweck wird dann in der gemeinsamen Kostenaufteilung zu sehen sein. Will man auf der sicheren Seite sein, sollte man hierfür unbedingt einen umfangreichen und schriftlichen Kooperationsvertrag schließen. Hier können dann verschiedenste Regelungen getroffen werden.

Beispielhaft möchte ich hier zwei Angebote darstellen, die ich selbst erhalten habe: Die Anwaltskanzlei, in der ich meine Rechtsanwaltsstation absolviert habe, plant sich zu vergrößern. Von meinen ehemaligen Ausbildern bekam ich daher das Angebot, zunächst ein Jahr in eine Bürogemeinschaft zu gehen und ab dem zweiten Jahr unter Gewinnbeteiligung in die Sozietät einzusteigen. Dafür sollte ich im ersten Jahr etwa die Hälfte meiner Umsätze als Kostenbeteiligung an die Kanzlei abführen. Im Gegenzug dazu würde mir ein komplettes Büro, alle Programme und die Unterstützung der Rechtsanwaltsfachangestellten zur Verfügung gestellt. Der Vorteil besteht hier natürlich, dass ich keinen festen Betrag erwirtschaften muss. Auf diesem Wege lässt sich zudem erkunden, ob eine gemeinsame Arbeit längerfristig Zukunft hätte.

Das zweite Angebot bekam ich von einer anderen kleineren Kanzlei, die dieses „Kooperationsmodell“ zur Kanzleiphilosophie gemacht hat. Hier sollen die selbstständigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen etwa monatlich zu Beginn 500 Euro und dann immer 1000 Euro monatlich abführen, um sich an den Gesamtkosten zu beteiligen. Den Rest, den sie erwirtschaften, können sie dann behalten. Der Vorteil hier ist natürlich, dass sich die Rechtsanwälte – je nach Fachrichtung spezialisiert – Mandaten „hin und her schieben“ können, sodass am Ende alle profitieren.

Im ersten Angebot profitiert man zudem von der Erfahrung und „Starthilfe“ alteingesessener Rechtsanwälte, die ihr Wissen gerne preisgeben, da euer gesteigerter Umsatz natürlich auch dem prozentualen Gesamtumsatz der Kanzlei zugutekommt. Dies ist gerade bei Berufseinsteigern nicht zu verkennen. Zudem besteht natürlich der Anreiz, im Anschluss zum Sozius aufzusteigen. Dabei werden einem auch schon eigene Mandanten überlassen.

Nachteile einer Bürogemeinschaft

Natürlich bringt die Selbständigkeit im Ganzen, wie in jeder Branche, aber auch eigene Risiken und Nachteile mit sich. Zum einen ist man von Anfang an dazu angehalten Mandantenakquise zu betreiben, zum anderen sieht man sich einem ständigen Haftungsrisiko ausgesetzt. Gerade bei der Gründung einer Bürogemeinschaft ist daher streng darauf zu achten, dass die Haftung nach außen schriftlich geregelt und auch nach außen erkennbar deutlich gemacht wird. Wie bereits in meinem gesonderten Beitrag zu den Kanzleiformen dargestellt, kann es hier nämlich schnell dazu kommen, dass man als voll haftende Außen-GbR und damit als Anwaltssozietät angesehen wird. Bei der Gründung einer Bürogemeinschaft wird man jedoch in der Regel nicht füreinander haften wollen, da jeder als Einzelanwalt auftritt. So ist etwa bei Gestaltung der Briefbögen, der Homepage und auch auf dem Kanzleischild deutlich zu machen, dass es sich um eine Bürogemeinschaft handelt. Empfehlenswert ist es auch, dies bei den Mandatsvollmachten schriftlich zu fixieren.

Wer in eine Bürogemeinschaft einsteigt, sollte sich immer wieder vor Augen halten, dass grundsätzlich jeder für sich selbst verantwortlich ist (außer man hat natürlich die Option als Sozius einzusteigen). Daher kann es grundsätzlich auch zu einem internen Konflikt bezüglich der Mandantenkonkurrenz kommen. Man stelle sich zum Beispiel vor, die Bürogemeinschaft besteht aus 5 Rechtsanwälten, von denen sich 3 schwerpunktmäßig mit dem Strafrecht beschäftigen wollen. Hier kann das Konkurrenzverhältnis negativen Einfluss auf die Arbeit eines jeden haben. Auch diese – auf den ersten Blick banalen – Konfliktpotenziale sollten daher im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden.

Fazit

Es lässt sich festhalten, dass die Alternative Bürogemeinschaft durchaus geeignet ist, seine Pläne von der Selbstständigkeit zu realisieren, ohne allzu große finanzielle Investitionen zu tätigen. Wenn ihr mit dem Gedanken spielt als selbstständiger Anwalt durchzustarten, euch aber das nötige Startkapital fehlt, durchstöbert die Jobbörsen auch unbedingt in Bezug auf Bürogemeinschaften. Auch hier werden überall Rechtsanwälte gesucht, die in einem solchen Rahmen mit anderen Kollegen und Kolleginnen kooperieren wollen.

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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