Mandantenakquise für Rechtsanwälte
Wie man als selbständiger Rechtsanwalt Mandanten akquiriert
Wer sich gegen ein Angestelltenverhältnis und für die Selbständigkeit entscheidet, der wird nicht um das Thema Akquise herumkommen. Wer den Weg als selbständige/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einschlägt, muss sich bewusst sein, dass er neben der Juristerei zugleich Unternehmer sein muss. Das bedeutet auch, dass er oder sie denken muss wie ein Unternehmer. Je nachdem, ob man auch plant schon zu Beginn Personal einzustellen, trägt man ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko. Um alle Kosten und Einnahmen in wirtschaftlichen Einklang zu bringen, muss natürlich der entsprechende Umsatz generiert werden.
Umsatz erzielt man durch genügend Mandate, und an die muss man erstmal herankommen. Der Anwaltsmarkt ist stark umkämpft, sodass gerade Berufseinsteiger hier i.d.R. zu Beginn erst einmal viel Zeit in Werbung und Akquise stecken müssen. Wenn man aus der Masse der Mitbewerber herausstechen will, bietet es sich an, von Anfang an eine Strategie zu verfolgen, indem man etwa die richtige Nische findet. Gerade bei den hier gegebenen Verdienstmöglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt. So gibt es Einzelkämpfer, die etwas mehr als ein Referendar verdienen, bis zu Anwälten die mehr als 150.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen.
In diesem Beitrag möchte ich daher Werbemöglichkeiten, gerade mit Blick auf die Digitalisierung, aufzeigen.
Die Mandantenaquise im Blick auf das Berufsrecht
Grundsätzlich sind der Kreativität beim Thema „Werbung“ keine Grenzen gesetzt. Etwas anderes gilt jedoch für Rechtsanwälte. Eine Grenze setzt hier § 43b BRAO:
„Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“
Hier findet ihr meinen ausführlichen Beitrag zum Thema Berufsrecht.
Legte man bis vor ein paar Jahren diese Norm noch sehr eng aus, so hat sich dies mit neuer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 13 I GG etwas gelockert. Trotzdem sollte man als Rechtsanwalt eine gewisse Sachlichkeit beibehalten. Unzulässig wäre z.B. etwa eine übergroße Werbeanzeige, in der die Person des Rechtsanwalts mit einem Bild im absoluten Vordergrund steht („Better Call Saul“ lässt grüßen). Ausufernde Werbung zum Schmunzeln, wie man sie etwa in den Vereinigten Staaten findet, wird man daher in Deutschland wohl nie sehen.
Die klassischen Werbemöglichkeiten
Bevor ich zu „neueren“ Möglichkeiten komme, will ich auf die absolut klassischen Akquisemöglichkeiten zu sprechen kommen. Was sich jahrelang bewährt hat, wird wahrscheinlich auch noch zukünftig seinen festen Platz haben. Bewusst möchte ich hier die Anzeige in den Gelben Seiten unerwähnt lassen. Ich persönliche kenne nämlich niemanden mehr, der überhaupt noch die Gelben Seiten im Haushalt führt.
Als effektiv und günstig bewährt hat sich aber insbesondere die Verteilung von Visitenkarten und Flyern. Zu Beginn vielleicht erst im Familien- und Bekanntenkreis, später im weiteren Umfeld. Denn hat man erstmal bekundet, dass nunmehr ein neues Juristentalent auf dem Anwaltsmarkt tätig ist, erledigt sich der Rest durch gute Arbeit. Das Empfehlungsmarketing, also „Mund zu Mund-Propaganda“, hat sich bis heute als äußerst effektives Mittel herausgestellt. Zudem ist es auch das günstigste. Heutzutage lassen sich etwa Visitenkarten online gestalten und in großer Auflage bestellen. Die Kosten halten sich hier regelmäßig im unteren zweistelligen Bereich.
Natürlich liegt es dann an jedem selbst, ob man wirklich auf jeder Party sofort seine Visitenkarte zücken will, oder ob man nicht eine bestimmte Strategie verfolgt. So gibt es auch einige Kollegen, die auf so genannte „Akquisepartys“ schwören.
Auch beliebt sind etwa Seminar- oder Informationsveranstaltungen, etwa bei gängigen Handels- und Industriekammern. Hier herrscht auch reger Bedarf an guten Juristen, die neben der klassischen Aktenarbeit auch verständlich Inhalte vermitteln können. Gerade diese bieten eine hervorragende Möglichkeit zukünftige Mandanten anzusprechen.
Die neuen Medien als große Chance
Ein Mittel, auf das ich schon lange schwöre, ist aus meiner vollen Überzeugung nicht nur effektiv, sondern vor allem auch sehr günstig. Neben dem Führen einer professionellen Internetpräsenz, halte ich das Nutzen der neuen Medien (soziale Netzwerke) heutzutage für unerlässlich, um einen breiten Mandantenstamm anzusprechen. Je nach Zielgruppe besteht hier ein enormes Potenzial. Ob man nun durch Instagram Stories oder eine eigene Facebook-Page Menschen erreichen will: beide Plattformen bieten Unmengen an Möglichkeiten, um Inhalte marketingeffektiv zu verbreiten. Man kann z. B. aktuelle Urteile in Blogs aufarbeiten und teilen oder etwa medienpräsente Ereignisse juristisch aufarbeiten (Stichwort „Dieselskandal“- Was sind die Rechte der Verbraucher?).
Hier zeigt sich aus meiner persönlichen Erfahrung, dass nur ein Bruchteil der Rechtsanwälte dieses Feld effektiv für sich nutzen. Gerade Berufseinsteiger sollten daher dieses Potential nicht ungenutzt lassen. Vorausgesetzt natürlich, man bleibt am Ball und postet in regelmäßigen Abständen interessanten Content. Noch einen schönen Nebeneffekt sehe ich zudem in der Vernetzung mit anderen Kollegen. So habe ich auf solchen Plattformen mein eigenes Netzwerk beträchtlich erweitern können. Ein gegenseitiges Weiterempfehlen kann hier ebenfalls effektiv genutzt werden. Daneben existieren viele Anbieter von Anwaltsverzeichnissen und Karriereplattformen, die weitere Möglichkeiten bieten, um sich bekannt zu machen.
Fazit
Selbstständige Rechtsanwälte stehen gerade zu Beginn vor diversen Herausforderungen. Man ist nicht nur Jurist, sondern zugleich Unternehmer. Daher sollte man sich vorab mit einem gut aufgestellten Businessplan Gedanken um die möglichen Umsätze machen und wie diese generiert werden sollen. Ohne die entsprechend geplante Mandantenakquise und einer guten Strategie wird einem die beste juristische Ausbildung nichts nutzen. Hier gilt es unter der Masse herauszustechen und seine Nische zu finden.
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