Skip to main content
Referendariat

Insiderwissen Referendariat: Interview mit Staatsanwältin Klunke von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden (Teil 1)

By 26. Juli 2018Oktober 18th, 2023No Comments
News rund um das Rechtsreferendariat auf JurCase.com

Interview mit Staatsanwältin Klunke von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden

Ein Einblick in die Ausbildung einer AG-Leiterin und Einzelausbilderin (Teil 1)

Die Strafrechtsstation ist für einige Referendare die wohl unangenehmste Etappe im juristischen Vorbereitungsdienst. Dies liegt vor allem daran, dass Strafrecht für das erste Examen oftmals nur lückenhaft gelernt wird. Dies wundert auch wenig, denn dort ist in aller Regel nur eine Prüfung abzulegen, während das Zivilrecht mit drei Prüfungen doch mehr Gewicht im Examen hat. Deshalb ist für viele auch die Strafprozessordnung ein Mysterium, das erst erforscht werden muss. In der Strafrechtsstation lässt es allerdings nicht lang auf sich warten, bis die ersten Akten bearbeitet und der erste Sitzungsdienst übernommen werden muss. Deshalb habe ich mich, nach dem Interview mit Richterin Stuffler-Buhr, erneut mit der „anderen Seite“ auseinandergesetzt, um herauszufinden, wie die Rechtsreferendare am besten die neuen Herausforderungen in der Strafrechtsstation bewältigen können – auch mit Blick auf das immer näher rückende zweite Staatsexamen. Staatsanwältin Klunke von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die Beauftragte für Referendarangelegenheiten, stand mir dabei tatkräftig zur Seite und gab einige hilfreiche Einblicke:

Frau Klunke, geben Sie uns zum Einstieg ein paar Informationen zu Ihrer Person, insbesondere Ausbildung an welcher Universität, Referendariat an welchem Landgericht, weiterer beruflicher Werdegang, wie lange nun schon Staatsanwältin, wie lange schon in Wiesbaden und bei welchen Dezernaten?

Klunke: Mein Name ist Maria Klunke. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich in Universitäten Münster und Mainz. Mein Referendariat absolvierte ich beim Landgericht Wiesbaden. In dieser Zeit war auch die Geburt meiner zwei Kinder (1987 und 1989). Seit dem 15.04.1992 bin ich Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, im Dezernat Organisierte Kriminalität, mit einem kleinen Anteil allgemeiner Kriminalität.

Was hat Sie dazu bewogen Staatsanwältin zu werden? War dieser Wunsch schon im Studium vorhanden?

Klunke: Im Studium hat mich der Bereich des Strafrechts bereits besonders fasziniert, meine Wahlfachgruppe war damals das Jugendrecht.
Mein Plan war während des Studiums, bei entsprechendem Examen Jugendrichterin zu werden.
Den Gedanken, Staatsanwältin zu werden, hatte ich erstmals im Referendariat. Die Station bei der Staatsanwaltschaft hat mir ein völlig anderes Verständnis dieser Institution gelehrt, mit dem ich mich dann gut identifizieren konnte.

Seit wie vielen Jahren leiten Sie bereits Arbeitsgemeinschaften (AGs) in der Strafrechtsstation?

Klunke: Seit 2006, also 12 Jahre.

Worauf kommt es bei der Ausbildung in der AG besonders an? Welches theoretische und praktische Wissen sollte ein Ausbilder also insbesondere vermitteln?

Klunke: Die Referendare sollen das Ermittlungs- und Strafverfahren in seinen einzelnen Schritten nachvollziehen können.
Sie sollen lernen, die gängigen, im Examen wichtigen Abschlussverfügungen zu treffen und sie praxisgerecht zu formulieren.
Außerdem sollte die AG das Rüstzeug für die S1-Klausur (immer noch regelmäßig eine Anklageklausur) und die Urteils- und Revisionsklausur mitgeben. Die Vielzahl der anderen Klausurmöglichkeiten lassen sich meines Erachtens in der AG nicht abbilden und einüben.
Es sollten möglichst viele der in den Klausurstellungen sich wiederholenden Problemfelder erörtert werden, um die Referendare darauf vorzubereiten und ihnen ein gewisses Gefühl von Sicherheit zu geben.

Wie sollten sich die Rechtsreferendare optimalerweise auf die wöchentlichen Arbeitsgemeinschaften vorbereiten? Sollte direkt von Beginn an, AG-begleitend mit einem Lehrbuch gearbeitet werden beziehungsweise was sollten die Referendare idealerweise begleitend zur Arbeitsgemeinschaft machen?

Klunke: Optimalerweise (und das ist in Wiesbaden der Regelfall!) gibt es in der Einführungs-AG für die AG einen Terminplan für die gesamten 4 Monate, in dem die Referendare ablesen können, wann welches Thema erörtert wird. Das ermöglicht eine gezielte Vorbereitung der Referendare, die absolut erwünscht ist. Diese Vorbereitung kann durch Lehrbücher erfolgen, oder, wenn ein Skript des AG-Leiters als Ganzes am Anfang herausgegeben wird, durch dieses Skript. Das wird bei uns unterschiedlich gehandhabt.
Des Weiteren halte ich eine Nacharbeit der AG für unerlässlich, damit etwa noch auftretende Fragen in der nächsten Stunde geklärt werden können.

Erachten Sie es als sinnvoll, dass sich die Rechtsreferendare bereits vor Antritt ihres juristischen Vorbereitungsdienstes mit einem entsprechenden Lehrbuch auseinandersetzen? Kurze Erläuterung dazu, wieso oder wieso nicht.

Klunke: „Das Lehrbuch“ für das Referendariat ist mir unbekannt. Es könnten ja nur einzelne Bücher zu den einzelnen Stationen sein. Zu jeder Station vor Beginn des Referendariats schon mal ein Buch zu lesen, halte ich nicht für sinnvoll, da ich erhebliche Zweifel habe, ob jemand diese teilweise sehr komplexen Rechtsgebiete tatsächlich durch Studium eines Buches auch nur ansatzweise erfassen kann.
Viel sinnvoller erscheint mir die gezielte Vorbereitung der einzelnen AG-Stunden wie oben erwähnt.

Wo liegen die typischen Probleme beziehungsweise größten Herausforderungen für die Rechtsreferendare?

Klunke: Hinsichtlich der praktischen Arbeit an den Akten ist sicherlich das größte Problem, sich den Sachverhalt klarzumachen, der die Grundlage der Entscheidung sein wird. Von der Uni sind die Referendare es ja gewöhnt, dass ihnen ein feststehender Sachverhalt präsentiert wird, der zu beurteilen ist.
In der Klausur ist das dann die Frage der Beweiswürdigung, die sinnvoll in das Gutachten zu integrieren ist. Das fällt vielen schwer. Hinsichtlich der Klausuren sind auch die zeitlichen Probleme immer wieder ein Thema. Im Übrigen sind die Probleme sehr individuell.

Wann sollten die Rechtsreferendare ihre ersten Übungsklausuren unter Examensbedingungen schreiben?

Klunke: Spätestens am Ende der 2. Station.

 

Das Interview führte Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen.

Erfahrt im Teil 2 des Interviews, welche Einblicke Staatsanwältin Klunke insbesondere zur Einzelausbildung gewährt. Vielleicht ist in diesem Zusammenhang für euch auch das Interview mit Richterin Stuffler-Buhr vom Landgericht Wiesbaden zur AG- und Einzelausbildung interessant.

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
2. STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

Alle Beiträge von Sebastian M. Klingenberg ansehen