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Referendariat

Insiderwissen Referendariat: Interview mit Richterin Stuffler-Buhr vom Landgericht Wiesbaden (Teil 1)

By 5. Juni 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Interview mit Richterin Stuffler-Buhr vom Landgericht Wiesbaden

Ein Einblick in die Ausbildung einer AG-Leiterin und Einzelausbilderin (Teil 1)

Der juristische Vorbereitungsdienst birgt einige Herausforderungen, insbesondere in der ersten Station, der Zivilrechtsstation, wenn alles noch neu und unbekannt ist. Deshalb habe ich mich mit der „anderen Seite“ in einem Interview auseinandergesetzt, um herauszufinden, wie sich die frischen Rechtsreferendare am besten auf das Referendariat vorbereiten können und sollten. Richterin Stuffler-Buhr vom Landgericht Wiesbaden stand mir dabei tatkräftigt zur Seite und gab einige hilfreiche Einblicke:

Frau Stuffler-Buhr, geben Sie uns zum Einstieg ein paar Informationen zu Ihrer Person, insbesondere universitärere Ausbildung an welcher Uni, Referendariat an welchem LG, weiterer beruflicher Werdegang, wie lange nun am LG Wiesbaden?

Stuffler-Buhr: Mein Name ist Margarete Stuffler-Buhr. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich in Mainz und Bonn, zuvor studierte ich Geschichte, Archäologie und Anglistik in Mainz. Mein Referendariat leistete ich am LG Wiesbaden ab, sich dem anschließende berufliche Stationen waren das LG Frankfurt, das AG Königstein und seit 1990 das LG Wiesbaden.

Was hat Sie dazu bewogen Richter zu werden? War dieser Wunsch schon im Studium vorhanden?

Stuffler-Buhr: Während des Studiums hatte ich keine konkreten Vorstellungen, von der richterlichen Tätigkeit hatte ich keine konkreten Vorstellungen, das hat sich dann erst in der Referendarzeit geändert, insbesondere auf Grund der Ausbildung in der Zivilstation, die damals noch 7 Monate dauerte.

Seit wie vielen Jahren leiten Sie bereits Arbeitsgemeinschaften (AGs) in der Zivilrechtsstation?

Stuffler-Buhr: Mit der ersten Arbeitsgemeinschaft habe ich im Juli 1995 begonnen, d.h. seit 22 Jahren.

Worauf kommt es bei der Ausbildung in der AG besonders an? Welches theoretische und praktische Wissen sollte ein Ausbilder also insbesondere vermitteln?

Stuffler-Buhr: Die Kenntnisse im materiellen Recht werden als gegeben vorausgesetzt, so dass der Schwerpunkt zum einen auf dem Prozessrecht liegt, zum anderen aber auch in der Umsetzung in der Praxis, wobei die Arbeitsgemeinschaft hier die Grundlagen aufzeigen sollte, Arbeitsmethoden vermitteln sollte, um die Bearbeitung von Akten und dann auch Klausuren systematisch zu ermöglichen.

Wie sollten sich die frischen Rechtsreferendare optimalerweise auf die wöchentlichen Arbeitsgemeinschaften vorbereiten? Sollte direkt von Beginn an AG-begleitend mit einem Lehrbuch gearbeitet werden beziehungsweise was sollten die Referendare idealerweise begleitend zur Arbeitsgemeinschaft machen?

Stuffler-Buhr: Die Referendare sollten sich durch Lehrbücher, Kommentare etc. auf das jeweilige Thema vorbereiten, so dass von gewissen Grundkenntnissen ausgegangen werden kann, so dass Zeit und Raum ist, hierbei auftretende Probleme zu besprechen. Das Arbeiten mit nur einem Lehrbuch halte ich nicht für so sinnvoll, da die Themen unterschiedlich intensiv behandelt werden, sinnvoller wäre es, hier auch mal in verschiedene Bücher zu schauen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Wesentlich ist auch das Nacharbeiten der jeweiligen Sitzung, da auch dann erkannt werden kann, was verstanden wurde und was nicht. Daraus können sich dann sinnvolle Nachfragen in der nächsten AG ergeben.

Erachten Sie es als sinnvoll, dass sich die Rechtsreferendare bereits vor Antritt ihres juristischen Vorbereitungsdienstes mit einem entsprechenden Lehrbuch auseinandersetzen? Kurze Erläuterung dazu, wieso oder wieso nicht.

Stuffler-Buhr: Die Lektüre eines kompletten Lehrbuchs vor dem juristischen Vorbereitungsdienst halte ich aus den oben genannten Gründen nicht für so sinnvoll, da hierbei im wesentlichen theoretische Kenntnisse erlangt werden können, die Einbindung in die Praxis aber fehlt, so dass der Gesamtzusammenhang schwerer zu erfassen ist. Zur Vorbereitung sinnvoll wäre es, die materiell-rechtlichen Kenntnisse nochmal aufzufrischen, gerade wenn sich das Referendariat nicht unmittelbar an das erste Examen anschließt. Zudem kann es nicht schaden, sich auch Grundkenntnisse in der ZPO zu erwerben, damit man in der AG nicht bei
null anfangen muss.

Wo liegen die typischen Probleme beziehungsweise größten Herausforderungen für die Rechtsreferendare?

Stuffler-Buhr: Das größte Problem ist die Umstellung auf die praxisrelevante Anwendung der Rechtskenntnisse, die umfangreiche Sachverhaltsarbeit, bis man mal zu einer rechtlichen Fragestellung kommt, die Darstellung der Ergebnisse in der entsprechenden Form und der Umgang mit den konkreten Akten, die doch nie so sind, wie man das dann gelernt hat…

Wann sollten die Rechtsreferendare ihre ersten Übungsklausuren unter Examensbedingungen schreiben?

Stuffler-Buhr: Gegen Ende der Station, da man sich an den Umfang der Aufgaben und die zeitliche Beschränkung gewöhnen muss, ab dann fortlaufend und so oft wie möglich, damit lassen sich viele Probleme im Examen besser in den Griff bekommen.

Welcher Moment ist Ihnen als AG-Leiterin besonders in Erinnerung geblieben?

Stuffler-Buhr: Der Moment, als bei einer Übungsklausur der etwas verspätete Referendar in der Tür stand, bekleidet mit einem 3-teiligen Anzug, Krawatte etc., seine leger gekleideten Kollegen erstaunt ansah und mir dann etwas vorwurfsvoll sagte, ich habe doch gesagt, dass die Klausur unter Examensbedingungen stattfinden würde.

 

Das Interview führte Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen.
Im zweiten Teil erfahrt ihr, welche Einblicke Richterin Stuffler-Buhr insbesondere zur Einzelausbildung gewährt.

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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