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Referendariat

Insiderwissen Referendariat: Interview mit Staatsanwältin Klunke von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden (Teil 2)

By 31. Juli 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Interview mit Staatsanwältin Klunke von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden

Ein Einblick in die Ausbildung einer AG-Leiterin und Einzelausbilderin (Teil 2)

In unserem Teil 1 des Interviews mit Staatsanwältin Klunke, der Beauftragten für Referendarangelegenheiten, haben wir insbesondere hilfreiche Einblicke zur Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften erhalten und entsprechende Hilfestellungen, wie die Arbeitsgemeinschaft erfolgreich von den Rechtsreferendaren gemeistert werden kann. In Teil 2 unseres Interviews berichtet Frau Klunke von ihrer Tätigkeit als Einzelausbilderin und gibt uns insoweit ebenso viele hilfreiche Hinweise:

Frau Klunke, Sie sind auch Einzelausbilderin, seit wie vielen Jahren und wie viele Referendare haben Sie schon in etwa betreut?

Klunke: Meinen ersten Referendar hatte ich im Frühjahr 1994. Seitdem hatte ich einschließlich Wahlstationsreferendare im Durchschnitt wahrscheinlich 5 Referendare pro Jahr, d.h. es werden ca. 120 Referendare gewesen sein.

Worauf kommt es im Vergleich zur Arbeitsgemeinschaft bei der Einzelausbildung an?

Klunke: Den Referendaren Sicherheit und eine gewisse Routine insbesondere bei der Abfassung von Anklagen zu ermöglichen, sie auf formale Fehler und Sachverhaltsermittlungsfehler aufmerksam zu machen und ihr Selbstvertrauen – soweit erforderlich – zu stärken.

Wo liegen hier die typischen Probleme für die Rechtsreferendare?

Klunke: Wie schon im ersten Teil des Interviews erwähnt, in der Festlegung des der strafrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legenden Sachverhalts.

Ist es für Referendare sinnvoll, in der Einzelausbildung möglichst viele Akten zu lesen sowie an möglichst vielen Sitzungen teilzunehmen?

Klunke: Unbedingt! Aber nicht nur zu lesen, sondern sie zu bearbeiten.
Die Teilnahme an den Sitzungen kann sowohl in den Klausuren als auch später in der mündlichen Prüfung Vorteile verschaffen, weil die Formalien der Hauptverhandlung und die dort auftretenden Problem ein Thema sein können.

Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile einer Einzelausbildung bei einem Staatsanwalt und wo bei einem Strafrichter, insbesondere auch mit Hinblick auf das zweite Staatsexamen?

Klunke:
Staatsanwalt:
Pro: Mehr Routine für die Anklageklausur, die immer kommt. Da der Staatsanwalt außerdem vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Vollstreckung mit dem Verfahren befasst ist, ist die Ausbildung umfassender.
Ich sehe kein Contra.

Richter:
Pro: ? Sie üben Urteile schreiben, aber ob ein Urteil im Examen kommt, ist sehr zweifelhaft.
Contra: siehe oben das Pro.

Es fällt mir sehr schwer, hier etwas zu formulieren, was bei den Strafrichtern besser ist als bei der StA, aber ich bin auch ein Verfechter der These, dass die Pflichtstation bei der StA gemacht werden sollte. Zum Richter kann dann derjenige in der Wahlstation gehen, der an einer Tätigkeit in der Strafjustiz nach dem Examen interessiert ist.

Wann und wie sollten sich die Referendare bestenfalls auf das zweite Staatsexamen vorbereiten?

Klunke: Während aller Stationen regelmäßig vor- und nachbereiten und dann möglichst auch schon AG-begleitend in Lerngruppen wiederholen.

Gab es seit Ihrem Beginn als AG-Leiterin und / oder Einzelausbilderin einen Wandel in der Ausbildung, etwa hinsichtlich Anforderungen, Erwartungen und / oder Examensschwerpunkten?

Klunke: Es gab lediglich einen Wandel in den Examensschwerpunkten. Während man in den 90er Jahren noch sicher sein konnte, dass die S1-Klausur eine Anklageklausur und die S2-Klausur eine Anklage- oder Revisionsklausur war, ist das heute nur noch für die S1 Klausur prognostizierbar. Die S2-Klausur kann so vielfältig unterschiedlich sein, dass eine Vorbereitung nur noch lückenhaft möglich ist.

Frau Klunke, vielen Dank für das interessante Interview mit vielen Einblicken und Hilfestellungen.

 

Das Interview führte Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen.

Den ersten Teil des Interviews mit Staatsanwältin Klunke findet ihr hier.

Vielleicht ist in diesem Zusammenhang für euch auch das Interview mit Richterin Stuffler-Buhr vom Landgericht Wiesbaden zur AG- und Einzelausbildung interessant.

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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