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HLB Schumacher Hallermann präsentiert examensrelevante Fälle: Der Eichenprozessionsspinner im POR – Von Eichen, Prozessen und Gespinstern (Gefahrenabwehrecht)

By 13. November 2024No Comments
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Exklusive Fälle in Assessor Juris

In Kooperation mit der Kanzlei HLB Schumacher Hallermann präsentieren wir dir in unserem Digitalmagazin Assessor Juris exklusiv vier examensrelevante Fälle. Sie werden von erfahrenen Praktiker:innen für dich ausformuliert bzw. bearbeitet. Dabei werden nicht nur die jeweiligen Entscheidungen detailliert im Digitalmagazin besprochen, sondern es erfolgt zusätzlich eine dogmatische Vertiefung.

In Der Eichenprozessionsspinner im POR – Von Eichen, Prozessen und Gespinstern geht es um Gefahrenabwehrrecht in Verbindung mit der sofortigen Vollziehbarkeit einer Anordnung und der Ersatzvornahme. Dieser Fall wird ausführlich in der sechsten Ausgabe von Assessor Juris (1/2024) auf insgesamt 9 Seiten von Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann sowie dem wissenschaftliche Mitarbeitenden Paul Müller, Mag. iur., besprochen.

Worum geht es konkret in diesem Fall?

Das Gefahrenabwehrrecht stellt die Prüflinge vor verschiedenste materielle und prozessuale Herausforderungen: Angefangen beim allgemeinen Aufbau der Klausur (z.B. kann eine Rechtsverordnung eingebunden sein oder mehrere Bescheide ergehen, vgl. „Abschleppfall“), hinweg über prozessuale Schwierigkeiten (z.B. mehrere Maßnahmen in einem Bescheid und einer damit verbundenen Klage-, oder Antragshäufung im einstweiliger Rechtsschutz) hin zu einer unermesslichen materiellen Vielfalt. Egal ob Bau-, Kommunal-, Waffen-, Gewerbe- oder Versammlungsrecht – wie bei der Mitternachtssuppe am Sylvesterabend gilt: Alles rein in den Topf und gut durchrühren. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt, kann im Rennen um die Punkte im Examen mit einem soliden System- und Grundverständnis im POR eine Pole-Position einnehmen.

Ein derartiges Verständnis kann nicht zuletzt der Entscheidung des OVG Saarland (Urt. v. 03.08.2023 – 2 A 137/22) entnommen werden. Dieser lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Hinweise von Anwohnern legten einen Eichenprozessionsspinnerbefall in den Sommermonaten auf einem Privatgrundstück nahe. Die Besonderheit im Fall: Die befallenen Bäume (Eichen) sind als Naturdenkmäler ausgewiesen. Eine Beseitigung der Gespinste war gleichwohl nach Aussage der zuständigen Behörde möglich, wenn auch kostspielig, da vom baumschonenden Fachmann zu unternehmen. Die Gemeinde forderte sodann den Grundstückseigentümer, „die vom Eichenprozessionsspinner befallenen Eichen auf seinem Grundstück abzusaugen“. Gleichzeitig ordnete sie die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Anordnung an. Für den Fall, dass der Eigentümer der Aufforderung binnen 10 Tagen nicht nachkomme, drohte die Gemeinde zudem die Ersatzvornahme an. Der Eigentümer hingegen wähnte die Gemeinde wegen der denkmalsschutzrechtlichen Vorschriften zuständig und befolgte die Aufforderung nicht, woraufhin sich die Gemeinde der Sache annahm.

Ja, das POR ist vielseitig und stellenweise verwirrend, aber – und das ist ein extremer Vorzug des POR aus der Perspektive von Studierenden – es ist auch hochgradig systematisiert. Das muss es im Lichte von Art. 20 Abs. 3, 28 Abs.  S.1 GG schließlich auch sein. Im dogmatischen Vertiefungsteil – seinem Namen würdig – behandeln wir also diesmal einen von zwei zentralen Begriffen im Polizei- und Ordnungsrecht: Wir widmen uns dem Störerbegriff und allen mit ihm verbundenen klausurtypischen Problemfällen.

Assessor Juris (1/2024) jetzt kostenlos downloaden!

Weitere exklusive Fälle, die in dieser Ausgabe zu finden sind, stammen aus dem Zivilrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Gefahrenabwehrecht:

  • „Wer’s findet, darf’s behalten?“ „Wer’s glaubt, wird selig!“ (Sachenrecht)
  • Das strafunmündige Werkzeug? Vom Täter zum Anstifter (Strafrecht AT)
  • Who let the dogs out – Leinenzwang für Schnipsi (Verwaltungsrecht AT)


Assessor Juris
hat darüber hinaus noch viel mehr zu bieten:

  • Erhalte in unserer Rubrik #Referendariat wertvolle Einblicke rund um den juristischen Vorbereitungsdienst, in dieser Ausgabe sind das erneut besondere Einblicke in die jeweiligen Stationen.
  • In der Rubrik #Gewusst erhältst du indes nützliche Insights u.a. zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Zivil-, dem Straf- und dem Öffentlichen Recht.
  • Mit dem Erwerb des Titels „Assessor Juris“ und dem damit zusammenhängenden Abschluss der juristischen Ausbildung geht es in den #Karrierestart. In dieser Rubrik findest du deshalb hilfreiche Tipps und Tricks von Praktiker:innen zum Karriereeinstieg.

Assessor Juris bietet also wesentlich mehr als #examensrelevante Fälle und ist deshalb nicht nur für die Examensvorbereitung relevant, sondern ab Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen bis hin zum Karriereeinstieg und damit für über zwei Jahre.

JurCase informiert:

Deshalb solltest du dir auch unbedingt unsere vergangenen Ausgaben anschauen. Dort findest du ebenso exklusive examensrelevante Fälle, die in dieser Kooperation bearbeitet wurden, sowie viele weitere nützliche Informationen und Tipps für eine gelungene juristische Ausbildung.

HIER GEHT'S ZUM ASSESSOR JURIS-ARCHIV!

Wer sind HLB Schumacher Hallermann?

HLB Schumacher Hallermann ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei, die von der steuerzentrierten Rechtsberatung kommt und sich nunmehr intensiv auch auf klassische Rechtsgebiete ausrichtet hat. Besonderes Merkmal: Konsequente Entwicklung spezieller und innovativer Beratungsfelder (Glücksspielbesteuerung, Glücksspielregulierung, eSport). Aus dem Herzen von Münster heraus beraten wir Mandanten persönlich und lösungsorientiert. Dabei ist uns eine offene und ehrliche Kommunikation gegenüber dem Mandanten wichtig.

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Beitragsautor:

JurCase

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JurCase ist dein Partner für deine erfolgreiche juristische Ausbildung. Wir bieten dir interessante Einblicke in den Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Stationen. Darüber hinaus helfen wir dir bei deiner Examensvorbereitung und sind Spezialist für die Fachliteratur in beiden juristischen Staatsexamen. Mit unserem Karrieremagazin erfährst du außerdem alles zum Karrierestart als angestellter Rechtsanwalt bzw. Volljurist.

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