Exklusive Fälle in Assessor Juris
In Kooperation mit der Kanzlei HLB Schumacher Hallermann präsentieren wir dir in unserem Digitalmagazin Assessor Juris exklusiv vier examensrelevante Fälle. Sie werden von erfahrenen Praktiker:innen für dich ausformuliert bzw. bearbeitet. Dabei werden nicht nur die jeweiligen Entscheidungen detailliert im Digitalmagazin besprochen, sondern es erfolgt zusätzlich eine dogmatische Vertiefung.
In „Wer’s findet, darf’s behalten“? „Wer’s glaubt, wird selig!“ geht es um den gesetzlichen Eigentumserwerb (§§ 946 ff. BGB). Dieser Fall wird ausführlich in der sechsten Ausgabe von Assessor Juris (1/2024) auf insgesamt 15 Seiten von Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann sowie dem wissenschaftliche Mitarbeitenden Tim Verhoeven besprochen.
Worum geht es konkret in diesem Fall?
Ist höchstrichterliche Rechtsprechung zu sachenrechtlichen Rechtsproblemen auch rar gesätes Gut in der Rechtswissenschaft, so beschäftigt sich die gerichtliche Praxis zuweilen durchaus mit spannenden Fragestellungen um rechtliche Eigentums- und Besitzverhältnisse in kuriosen Sachverhalten. Aufgrund der dem Sachenrecht inhärenten Systematik, die den sorgfältigen Rechtsanwender mit bestechend unzweideutigen Resultaten belohnt, eignet sich das Sachenrecht hervorragend für die Prüfung im ersten und zweiten Staatsexamen; wie kein zweites Rechtsgebiet fragt es System- und Methodenverständnis ab.
Zuletzt hatte das OLG Oldenburg (Beschluss vom 07.10.2020 – 1 W 17/20, BeckRS 2020, 38319 = NJW-RR 2021, 272) in dem Studierenden wohl eher unbekannten Kleid eines Prozesskostenhilfeverfahrens über einen „glücklichen Finder“ zu entscheiden, der auf einem Friedhof in einem kuriosen Sachverhalt, welchen nur das Leben schreiben kann, zufällig Goldmünzen und Bargeld im Wert von etwa 600.000€ fand. In vorbildhafter Redlichkeit, informierte der pflichtbewusste Mitarbeiter eines Garten- und Landschaftsbauunternehmens die Polizei. Diese sackten die Goldmünzen buchstäblich ein. Zu den möglichen Herausgabeansprüchen des Finders nahm nun das Obergericht Stellung.
Die Entscheidung bietet Studierenden und Rechtsinteressierten einen wunderbaren Querflug hinweg durch das Sachen- und Besitzrecht. Sowohl der EdM-typische „Aha-Effekt“ als auch die Konfrontation mit unbekannten Fallkonstellationen und anschließender Katharsis sind garantiert. Diese Entscheidung zeigt dem Leser eindrücklich und ermutigend auf, dass es in der juristischen Fallbearbeitung häufig gerade nicht darauf ankommt, mit Detailwissen um die siebte Mindermeinung zu beeindrucken (wenngleich auch imponierend), sondern dass sich die Spreu vom Weizen bereits dort trennt, wo juristische Argumentation mit rechtswissenschaftlicher Methodik in unbekanntem Gefilde unternommen wird – das lieben übrigens nicht nur wir und ihr, sondern auch das Prüfungsamt! Die Gesetzeslektüre und ein grundlegendes Systemverständnis, welches wir euch im Bereich des gesetzlichen Eigentumserwerbs (§§ 946 ff. BGB) nicht zuletzt im dogmatischen Vertiefungsteil an die Hand reichen, helfen enorm bei der Rechtsanwendung im Angesicht des Unbekannten. Zudem sollte im Hinterkopf behalten werden, dass gerade der gesetzliche Eigentumserwerb auch im Strafrecht als inzidenter Bestandteil der Eigentumsdelikte (§§ 242 ff. StGB) Relevanz entfalten kann. Damit viel Freude an der hoffentlich aufschlussreichen Lektüre!
Assessor Juris (1/2024) jetzt kostenlos downloaden!
Weitere exklusive Fälle, die in dieser Ausgabe zu finden sind, stammen aus dem Zivilrecht, dem Versammlungsrecht und dem Kommunalrecht:
- Das strafunmündige Werkzeug? Vom Täter zum Anstifter (Strafrecht AT)
- Who let the dogs out – Leinenzwang für Schnipsi (Verwaltungsrecht AT)
- Der Eichenprozessionsspinner im POR – Von Eichen, Prozessen und Gespinstern (Gefahrenabwehrecht)
Assessor Juris hat darüber hinaus noch viel mehr zu bieten:
- Erhalte in unserer Rubrik #Referendariat wertvolle Einblicke rund um den juristischen Vorbereitungsdienst, in dieser Ausgabe sind das erneut besondere Einblicke in die jeweiligen Stationen.
- In der Rubrik #Gewusst erhältst du indes nützliche Insights u.a. zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Zivil-, dem Straf- und dem Öffentlichen Recht.
- Mit dem Erwerb des Titels „Assessor Juris“ und dem damit zusammenhängenden Abschluss der juristischen Ausbildung geht es in den #Karrierestart. In dieser Rubrik findest du deshalb hilfreiche Tipps und Tricks von Praktiker:innen zum Karriereeinstieg.
Assessor Juris bietet also wesentlich mehr als #examensrelevante Fälle und ist deshalb nicht nur für die Examensvorbereitung relevant, sondern ab Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen bis hin zum Karriereeinstieg und damit für über zwei Jahre.
JurCase informiert:
Deshalb solltest du dir auch unbedingt unsere vergangenen Ausgaben anschauen. Dort findest du ebenso exklusive examensrelevante Fälle, die in dieser Kooperation bearbeitet wurden, sowie viele weitere nützliche Informationen und Tipps für eine gelungene juristische Ausbildung.
HIER GEHT'S ZUM ASSESSOR JURIS-ARCHIV!Wer sind HLB Schumacher Hallermann?
HLB Schumacher Hallermann ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei, die von der steuerzentrierten Rechtsberatung kommt und sich nunmehr intensiv auch auf klassische Rechtsgebiete ausrichtet hat. Besonderes Merkmal: Konsequente Entwicklung spezieller und innovativer Beratungsfelder (Glücksspielbesteuerung, Glücksspielregulierung, eSport). Aus dem Herzen von Münster heraus beraten wir Mandanten persönlich und lösungsorientiert. Dabei ist uns eine offene und ehrliche Kommunikation gegenüber dem Mandanten wichtig.
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