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Examensvorbereitung: Turnuswiederholungen Öffentliches Recht

By 10. Juni 2019Juni 4th, 2021No Comments
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Examensvorbereitung: Turnuswiederholung Öffentliches Recht

Mit regelmäßiger Wiederholung zum Examenserfolg

Wiederholung ist ein wahnsinnig wichtiger Baustein der Examensvorbereitung. Man kann so viel lernen, wie man möchte – aber das Erlernte muss auch in das Langzeitgedächtnis. Und das erreicht man am Besten mit einer regelmäßigen Wiederholung der einzelnen Themengebiete. Während es anfangs viel Zeit kostet, wird es nach einer Weile immer leichter und es motiviert zusätzlich festzustellen, dass tatsächlich etwas hängen geblieben ist.

1. Priorität: Wiederholung jeden Monat

  • Verwaltungsprozessrecht:

    • Zulässigkeits- und Begründetheitsschema der Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungs-, Feststellungs- und allg. Leistungsklage.
    • Zulässigkeits- und Begründetheitsschema des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80 V, 80a, 123 VwGO).
    • Zulässigkeits- und Begründetheitsschema des Widerspruchs (§ 68 I 1 VwGO)
  •  Verfassungsprozessrecht:

    • Zulässigkeits- und Begründetheitsschema der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4aGG), des Organstreits (Art. 93 I Nr. 1 GG), der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG), der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 I GG) und des Bund-Länder-Streits (Art. 93 I Nr. 3 GG).

2. Priorität: Wiederholung mindestens jeden 2. Monat

  • Grundrechte:

    • Schutzbereiche (insbesondere Art. 2 I, 3, 4 I,II, 5 I 1 1. Fall, I 2 1. Fall, III 1 1. Fall, 8 I, 12 I, 13 I GG), verfassungsrechtliche Rechtfertigung (insbesondere Einteilung der Schranken, Herleitung und Prüfung der verfassungsimmanenten Schranken).
  • Verwaltungsrecht AT:

    • Aufhebung eines VA gem. §§ 48, 49 VwVfG (insbesondere Systematik des § 48 VwVfG), Heilungsmöglichkeit des § 45 VwVfG, § 46 VwVfG, ö.-r. Vertrag, §§ 54 ff. VwVfG (insbesondere Prüfungsaufbau und Voraussetzungen des § 59 I VwVfG), isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen, reformatio in peius.
  • POR:

    • Rechtmäßigkeitsprüfung einer Polizeiverfügung, eines Leistungsbescheides und einer Gefahrenabwehrverordnung

3. Priorität: Wiederholung mindestens jeden 3. Monat

  • Kommunalrecht:

    • Selbstverwaltungsgarantie, Gemeindeorgane und deren Zuständigkeiten, Kommunalverfassungsstreit, Bürgerbegehren, Kommunalaufsicht, wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde sowie Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.
  • Baurecht:

    • Anfechtbarkeit eines B-Plans (konkrete Normenkontrolle gem. § 47 VwGO, Prüfung einer Satzung), Rechtmäßigkeit bzw. Anspruch auf Erlass einer Baugenehmigung, Nachbarschutz im Baurecht (insbesondere § 80a VwGO), Eingriffsbefugnisse der Baugenehmigungsbehörde.

4. Priorität: Wiederholung mindestens jeden 4. Monat

  • Staatsorganisationsrecht:

    • Staatsorgane und deren Zuständigkeiten, Gesetzgebungskompetenzen und -verfahren, Wahlsystem, Untersuchungsausschüsse, Auslandseinsätze der BW, völkerrechtliche Verträge.
  • Staatshaftungsrecht:

    • Art. 14 GG (insbesondere Abgrenzung Enteignung von Inhalts- und Schrankenbestimmung), Entschädigungsansprüche nach dem POR, enteignungsgleicher und enteignender Eingriff, Amtshaftung (insbesondere Drittbezogenheit der Amtspflicht), FBA, ö.-r. Erstattungsanspruch, ö.-r. Unterlassungsanspruch.
  • Europarecht:

    • Rechtsquellen und Organe der EU, Verhältnis nationales Recht zum Europarecht („Solange“), Rechtsschutzverfahren vor dem EuGH (insbesondere Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklage), Grundfreiheiten (insbesondere Prüfungsaufbau), Einfluss des Europarechts auf das nationale Recht, unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch.

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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