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Examensvorbereitung: Turnuswiederholungen im Zivilrecht

By 10. April 2019Juni 27th, 2023No Comments
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Examensvorbereitung: Turnuswiederholungen im Zivilrecht

Nach Prioritäten wiederholen

Wiederholen, wiederholen, wiederholen. Ein Muster, das sich während der Examensvorbereitung einschleichen sollte. Nur so kann man sich letztendlich im Examen einigermaßen sicher fühlen. Wenn man das Gefühl hat, dass das Erlernte sitzt, ist der Kloß im Hals wenigstens etwas kleiner und man geht vielleicht mit weniger Bauchschmerzen in die Examensklausuren.

Zivilrecht ist ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet mit vielen, unterschiedlichen Ausprägungen. Umso wichtiger ist daher ein solides Basiswissen, auf das man in den jeweiligen Klausuren aufbauen kann. Um diese Grundlagen ins Langzeitgedächtnis zu befördern, muss man lediglich regelmäßig wiederholen.

Welche Themen wie oft wiederholt werden sollen, haben wir Dir als Auflistung zusammengestellt.

1. Priorität: Wiederholung jeden Monat

  • Unmöglichkeit, Verzug, §§ 280 I, 241 II, Haftung gem. §§ 280 I, 311 II, 241 II, AGB
  • Gewährleistungsrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht
  • Bereicherungsrecht
  • Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

2. Priorität: Wiederholung jeden 2. Monat

  • Prüfungsreihenfolgen, Einredensystem, Anfechtung, Störung der GG (§ 313), Stellvertretung
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Gesamtschuld
  • §§ 929 – 936
  • Vormerkung

3. Priorität: Wiederholung jeden 3. Monat

  • Vertragsschluss, Nichtigkeitsgründe
  • Sicherungsrechte, Bürgschaft, Leasing
  • Deliktsrecht
  • Aufrechnung
  • Hypothek und Grundschuld

4. Priorität: Wiederholung jeden 4. Monat

  • ZPO I + ZPO II
  • Abtretung, Schuldübernahme
  • Handelsrecht
    • Haftung bei unterschiedlichen Formen der Unternehmensfortführung, §§ 25, 26, 28 HGB
    • Vertretung des Kaufmanns, v.a. Prokura, §§ 48 ff. HGB
    • Publizität des Registers, § 15 HGB
  • Gesellschaftsrecht
    • Haftung der persönlichen Gesellschaft im Außenverhältnis
    • Haftung der Gesellschafter
    • Regressansprüche der Gesellschafter im Innenverhältnis, nachdem sie in Anspruch genommen wurde
  • Arbeitsrecht
    • Schadenersatz, §§ 280, 823 BGB
    • Lohnzahlung trotz nicht geleisteter Arbeit (v.a. Verzug und Unmöglichkeit, § 615 BGB)
    • Kündigungsschutz, § 1 KSchG

Für eine knackige Wiederholung zwischendurch eignen sich hervorragend die Crashkurs-Skripte von Jura Intensiv. Sie fassen examensrelevantes Wissen so kurz wie nur möglich und gleichzeitig in gebotener Ausführlichkeit zusammen.

Besonders praktisch und informativ ist dabei die unmittelbar in das Skript eingearbeitete Auswertung der Rechtsprechung, wodurch du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kannst. Insbesondere im Zivilrecht reiht sich Übersicht an zusätzliche Informationen im Fließtext und ermöglicht somit ein effizientes Wiederholen der maßgeblichen Themengebiete.

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Beitragsautor:

Jura Intensiv

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