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Referendariat

Die AG-Fahrt im Referendariat

By 17. November 2017Juli 4th, 2022No Comments
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Abwechslung im Referendariat – Die AG-Fahrt

Der Alltag als Referendar kann mitunter sehr anstrengend und stressig sein. Denn während dieser Phase der juristischen Ausbildung müssen die angehenden Juristen auch gleichzeitig auf die anstehenden Klausuren oder Examen lernen. Eine willkommene Abwechslung ist da für viele die AG-Fahrt. Mit den AG Kollegen können so ein paar Tage Urlaub und Fortbildung genossen werden. Auf diese Weise kommt etwas Abwechslung hinein und die Referendare haben die Chance sich gegenseitig besser kennen zu lernen. Voraussetzung hierfür ist, dass während der Referndariatszeit eine entsprechende Urlaubsplanung gegeben ist. Meist erhalten die angehenden Juristen für eine AG-Fahrt einige Tage Sonderurlaub. Dabei müssen für die AG-Fahrt eine angemessene Zahl an juristisch-geprägten Programmpunkten auf dem Plan stehen. Auch die Dauer der Programmpunkte sollte entsprechend angemessen sein.

Die Planung der AG Fahrt

Als erstes muss natürlich festgelegt werden, wann und wohin die Reise der AG-Fahrt gehen soll. Es wird empfohlen die Planungen direkt zu Beginn der Referendariatszeit durchzuführen. Allgemein wird auch die Fahrt häufig zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt. Dies ist eine tolle Möglichkeit, um die Kollegen besser kennenzulernen und für die folgenden Phasen das Eis zu brechen. Auch knüpfen viele hier neue Bekanntschaften und Freundschaften. Private Lerngruppen haben sich so ebenfalls schon gefunden. Damit die Planung reibungslos verlaufen kann, sollten ein oder mehrere Referendare die Organisation der Fahrt übernehmen. Häufig wählen die Beteiligten zu Beginn der AG-Phase einen „AG-Sprecher“, dieser könnte dann die Koordination der Fahrt übernehmen. Bei speziellen Reiseveranstaltern gibt es die Möglichkeit AG-Fahrten zu buchen. Hier ist es nötig, dass ein Ansprechpartner zur Verfügung steht, der sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzt. Im Anschluss erfolgt die Planung der Programmpunkte. Wer bei einem Reiseveranstalter für AG-Fahrten bucht, kann hier damit rechnen, dass dieser bei der Aufstellung des Programms behilflich ist. Wie die Planung in einer AG abläuft zeigt dieser Erfahrungsbericht.

Programm richtig planen und aufstellen

Es gibt Punkte, welche genehmigt werden müssen. Hierzu zählen häufig Besuche in Parlamenten oder Botschaften, Besuche in einer ständigen Vertretung sowie in Museen oder Vereinen. Weiterhin bedürfen häufig einer Genehmigung Besuche einer Einrichtung mit historischem oder politischem Einschlag. Je Tag Sonderurlaub muss mindestens ein Programmpunkt absolviert werden. Die Unterlagen für die AG-Fahrt müssen in der Dienststelle eingereicht werden. Hierfür sollte eine Bitte um Genehmigung beigelegt werden. Enthalten muss eine Liste aller Reisenden, das Reiseziel sowie das Programm sein. Der Antrag für den Sonderurlaub der Teilnehmer kann hier ebenfalls gleichzeitig mit dazu gefügt werden. Generell muss der Sonderurlaub ausdrücklich beantragt werden. Wird die Reise genehmigt, bekommen alle Antragssteller ihren Sonderurlaub gewährt. Sollte dieser bereits aufgebraucht sein, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erholungsurlaub zu stellen. Ist dies erfolgt, so kann die Reise beginnen.

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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