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Referendariat

Mein Ehrenamt als AG-Sprecher

By 4. Oktober 2017Oktober 18th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht_Referendariat_FB

Mein Ehrenamt als AG-Sprecher

Eine ehrenamtliche Tätigkeit bringt – wie bereits auch in meinem Erfahrungsbericht zu meinem Ehrenamt bei der Staatsanwaltschaft berichtet – viele Vorteile mit sich. Nicht zuletzt deshalb habe ich mich zur AG-Sprecher-Wahl gestellt. Wie das genau ablief, welche Aufgaben ein:e AG-Sprecher:in grundsätzlich hat und was im ersten Monat tatsächlich auf mich zukam, erfährst du hier:

Welche Aufgaben hat ein:e AG-Sprecher:in?

Die AG-Sprecher:innen sind die Vertreter:innen der Rechtsreferendar:innen innerhalb der eigenen Arbeitsgemeinschaft. Sie vertreten ihre Interessen und organisieren die „Selbstverwaltung der Referendare“, wie es etwa in den §§ 39 ff. des hessischen Gesetzes über die juristische Ausbildung heißt. Daher haben AG-Sprecher:innen zunächst unter anderem folgende Aufgaben:

  • Daten (Name, Adresse, Telefon- beziehungsweise Handynummer, E-Mail) der Referendar:innen aktuell zu halten
  • Die AG-Ausbildung organisatorisch zu unterstützen
  • Den Referendar:innen beizustehen, auch bei der oder dem Einzelausbilder:in
  • Ansprechpartner:in für die AG-Leiter:in zu sein
  • Informationen rund um das Referendarleben an die AG weiterzutragen
  • Studienfahrt, Arbeitstagungen und sonstige „social events“ zu organisieren

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Darüber hinaus müssen die AG-Sprecher:innen an den regelmäßig stattfindenden AG-Sprecherversammlungen (= alle AG-Sprecher des LG-Bezirks) teilnehmen. Diese hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Allgemeine Ausbildungsfragen aufzugreifen und entsprechende Verbesserungsvorschläge zu entwickeln
  • Initiativen der Referendar:innen zu verwirklichen beziehungsweise damit einhergehende Projekte der Referendar:innen ins Leben zu rufen
  • Themen für die Klärung in der Landessprecherversammlung zusammenzutragen
  • Einmal im Jahr zwei neue Landessprecher:innen und deren Vertreter:innen zu wählen

Damit steht den AG-Sprecher:innen auch eine gewisse Möglichkeit zur Mitwirkung an der Gestaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes zu. Im Übrigen ist (zumindest in Hessen) die Teilnahme an den Versammlungen für die AG-Sprecher:innen verbindlich, weshalb sie auch jedem Dienst vorangeht.

Die AG-Sprecher:innen müssen die Ergebnisse der Versammlungen selbstverständlich auch an ihre Arbeitsgemeinschaften weitertragen.

Wie wird man AG-Sprecher:in?

Die Wahl zur bzw. zum AG-Sprecher:in ist im Grunde genommen, wie für Jurist:innen auch üblich, sehr formal konzipiert: Die Interessent:innen müssen sich als Kandidat:innen von ihrer Arbeitsgemeinschaft für die AG-Sprecher-Wahl aufstellen lassen. Hierfür genügt jedoch die einfache Bekundung des Interesses. Einen „Wahlkampf“ müssen die Kandidat:innen grundsätzlich aber nicht befürchten, denn regelmäßig werden sich nur wenige Kandidat:innen melden. Stehen die Kandidat:innen fest, werden zwei AG-Vertreter:innen gewählt.

In meinem Fall verlief die AG-Sprecher-„Wahl“ allerdings nicht ganz so formal. Nachdem wir bereits am ersten Tag unseres Referendariats darüber informiert worden waren, dass wir zwei AG-Sprecher:innen wählen müssen, nutzten wir die Mittagspause in der Kantine dazu, einstimmig zu beschließen, dass wir jedenfalls eine AG-Sprecherin und einen AG-Sprecher als Vertreter:innen der AG benennen wollen. Im Zuge dessen habe ich auch schon mein Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bekundet. Meine Referendarskolleg:innen nickten nur zustimmend und sichtlich erfreut darüber, dass es jemanden gab, der sich freiwillig gemeldet hat. Direkt im Anschluss kam auch schon die Frage, wer denn AG-Sprecherin werden wolle. Nachdem sich daraufhin eine Referendarskollegin meldete, war die Sache gruppenintern auch schon beschlossen. Eine Benennung zur Kandidatin oder zum Kandidaten und eine Wahl im eigentlichen Sinne fanden somit also nicht wirklich statt.

Noch am gleichen Tag wurde unsere „Wahl“ auch offiziell. Meine Kollegin hatte nach unserer ersten AG noch etwas mit unseren Amtsinspektoren, die für Referendar:innen zuständig sind, zu besprechen und teilte ihnen im Zuge dessen unsere Ernennung mit.

Mein erster Monat als AG-Sprecher

Zu meinen ersten Aufgaben als AG-Sprecher gehörten die Erstellung einer Namensliste von uns Referendar:innen mitsamt Handynummern und E-Mail-Adressen sowie das Sammeln von Informationen bei den Amtsinspektoren beziehungsweise unseren AG-Leitern bezüglich diverser Fragen der Referendar:innen, sei es beispielsweise hinsichtlich der Studienfahrt oder wegen etwaiger Markierungen in unseren Gesetzestexten.

Ansonsten fand bereits in unserem ersten Monat die alle zwei Monate stattfindende AG-Sprecher-Versammlung statt, die regelmäßig zwischen ein bis zwei Stunden dauert. Die neuen AG-Sprecher:innen sind für das Protokoll zuständig. Unter anderem deshalb wurde meiner Kollegin und mir das Protokoll von der letzten Versammlung zur Verfügung gestellt. Die Versammlung selbst war nach einer Stunde schon wieder vorbei. Zu den besprochenen Themen gehörten etwa der für uns zugängliche Beck Online Account, die Vorstellung eines Vereins von ehemaligen hessischen Referendar:innen, welcher sich gut für außercurriculare Veranstaltungen und zum Netzwerken eignet, die kürzlich versendeten Evaluationsbögen sowie ein Fragenkatalog, der an das JPA Hessen geschickt wird und der mit dessen Antworten auf dessen Homepage veröffentlicht werden soll. Danach haben die einzelnen AG-Sprecher:innen über ihren aktuellen Stand der Ausbildung informiert, also in welcher Station sie sich befinden, wie die Arbeitsgemeinschaften ablaufen, ob sie mit AG-Leiter:innen und Einzelausbilder:innen soweit zufrieden sind oder ob es Probleme gibt, ob und wann eine Studienfahrt geplant ist etc. Im Anschluss der Versammlung haben meine Kollegin und ich uns den Inhalt für das Protokoll geteilt, weswegen sich der Zeitaufwand insgesamt auf den Vormittag (bis 14 Uhr) beschränkt hat, also für die AG-Sprecher-Versammlung inklusive des Protokollschreibens.

Neben diesen organisatorischen Pflichten und Tätigkeiten haben wir AG-Sprecher:innen uns auch darum gekümmert, den Zusammenschluss innerhalb unserer Gruppe zu stärken. Dafür regte meine Kollegin ein erstes Treffen zum Kennenlernen im Anschluss der Einführungs-Arbeitsgemeinschaft an. Ich schlug knapp zwei Wochen später ein zweites Treffen bei einem PubQuiz vor. Bei beiden Aktivitäten sprachen wir selbstverständlich über unsere (ersten) Eindrücke zum juristischen Vorbereitungsdienst, tauschten uns aber auch über private Themen aus, lachten viel und hatten Spaß. Diese Aktivitäten waren damit auf jeden Fall ein voller Erfolg.

Fazit

Ein:e AG-Sprecher:in hat durchaus einige Aufgaben, allerdings sind diese in aller Regel nicht sonderlich zeitintensiv. Eine Ausnahme bildet allenfalls die regelmäßig stattfindende AG-Sprecher-Versammlung, die jeweils bis zu zwei Stunden dauern kann und für die zumindest einmal ein Protokoll anzufertigen ist. Dafür lässt sich diese ehrenamtliche Tätigkeit in den Lebenslauf aufnehmen, was bei zukünftigen Arbeitgeber:innen sicherlich ein Pluspunkt sein wird. Letztlich muss jedoch jede:r für sich selbst entscheiden, ob dieser Pluspunkt den Mehraufwand wert ist.

 

Weitere Veröffentlichungen von Sebastian sind hier 

und auf seinem Facebook-Blog zu finden!

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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