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Referendariat

Die Strafstation in BW – am Gericht oder bei der StA?

By 3. Juli 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Die Strafstation in BW – am Gericht oder bei der StA?

In Baden-Württemberg folgt auf die Zivilstation direkt die Strafstation. Nach einem kurzen Einführungslehrgang und einem dreitägigen Plädierkurs muss man sich entscheiden, ob man die Strafstation lieber an einem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft verbringen möchte. Für mich war von Anfang an klar, dass ich unbedingt zur StA möchte. Leider haben mir meine Ausbilder an dieser Stelle einen gewaltigen Strich durch die Rechnung gemacht! Wieso das letzten Endes doch nicht so schlimm war, wie gedacht und welche Vor- und Nachteile die jeweilige Stationswahl mit sich bringt, möchte ich euch vorliegend kurz aufzeichnen:

Die anfängliche Enttäuschung!

Ich hatte mich – in der am Anfang der Station ausgeteilten Liste – für einen Referendarsplatz bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingetragen. Grund hierfür war, dass mich besonders die ermittelnde Tätigkeit der StA und die Nähe zur Polizei interessiert. Außerdem habe ich bereits meine Zivilstation an einem kleinen Amtsgericht verbracht und wollte auch deswegen in der Strafstation gerne einen Tapetenwechsel.  Aber wie so oft im Referendariat, kam letztendlich alles anders als gedacht. Von insgesamt 95 Referendaren wurden eine Handvoll an die umliegenden Gerichte abgewiesen, da die Staatsanwaltschaft für unseren großen Jahrgang nicht genügend Ausbildungsplätze hatte. Pech gehabt! Mit meiner Station am Amtsgericht konnte ich mich dann aber doch recht schnell anfreunden.

Die Vor- und Nachteile am Gericht:

Einer der größten Vorteile des Amtsgerichts besteht für mich darin, dass ich nicht 45 Minuten nach Stuttgart pendeln muss, sondern dem Gericht der Nachbarstadt zugewiesen wurde. Wer also nicht am Standort der StA wohnt, sondern außerhalb, hat durch eine Zuweisung zum Gericht bereits einen zeitlichen Vorteil. Sehr gut gefallen hat mir auch die Tatsache, dass man am Amtsgericht eher kleinere Fälle abhandelt. Man bekommt die Akte auf den Tisch, bereitet diese vor, begleitet den Strafrichter zum Hauptverhandlungstermin und am Ende wird oft direkt das Urteil gesprochen. In Baden-Württemberg kann ein Strafurteil im Examen durchaus Thema sein, sodass man das Schreiben eines Urteils am Gericht auch gleich üben kann. Viele der Delikte wie Diebstahl, Betrug und die Verkehrsdelikte sind zudem sehr examensrelevant. Außerdem befasst man sich dann automatisch auch mit den Grundzügen der Strafzumessung, die man im Ersten Examen noch nicht gelernt hat. Mir persönlich hat zudem die kollegiale Atmosphäre am kleinen Amtsgericht gefallen. Man lernt auch die Geschäftsstelle kennen und kann in der Mittagspause mit Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern essen gehen.

Klar ist aber auch, dass man am Gericht so gut wie nichts über die tägliche Arbeit bei der Staatsanwaltschaft erfährt. Man kann nur deren Abschlussverfügung (Anklage) in der Akte nachlesen. Mit der Polizei hat man nur Kontakt, wenn Beamte als Zeugen aussagen müssen. Leider kommen Anklageklausuren im Examen wesentlich häufiger dran als Urteilsklausuren, sodass man sich diesen wichtigen Teil der Ausbildung mit Hilfe der Arbeitsgemeinschaft und zu Hause selbst beibringen muss.

Die Vor- und Nachteile bei der StA:

Die Zuteilung zur Staatsanwaltschaft hat den Vorteil, dass man direkt an den Ermittlungen beteiligt ist. Man darf bei einem Polizeieinsatz oder einer Hausdurchsuchung dabei sein und selbst Anklageschriften verfassen. Diese kommen – wie oben bereits ausgeführt – sehr häufig im Zweiten Examen vor, sodass man hier die Möglichkeit hat, das Verfassen einer Anklageschrift zu üben und diese auch von einem erfahrenen Staatsanwalt korrigiert zu bekommen. Wer extrovertiert und praxisorientiert ist, wird sich außerdem darüber freuen, alle 1-2 Wochen als offizieller Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten zu dürfen – natürlich inklusive Robe, juhu! Den Plädierkurs muss in Stuttgart zwar jeder Referendar absolvieren. Wie oft man danach aber tatsächlich zum eigenständigen Sitzungsdienst eingeteilt wird, hängt davon ab, ob man sich für die StA oder ein Gericht entscheidet. Wer eher schüchtern ist, kann also darauf hoffen, beim Gericht insgesamt nur 1-2 Mal in der gesamten Strafstation an die Reihe zu kommen. Grundsätzlich ist die Station bei der Staatsanwaltschaft aber wesentlich abwechslungsreicher als am Gericht.

Bei der StA kann es aber auch sein, dass man einer Abteilung zugeteilt wird, die Delikte mit nur sehr wenig Examensrelevanz bearbeitet. Beispielsweise im Bereich des Sexualstrafrechts oder des Wirtschaftsstrafrechts. Ein Wermutstropfen ist auch, dass man die meisten Fälle nicht zu Ende verfolgen kann. Man bekommt gerade bei größeren Verfahren nicht mehr mit wie sie ausgehen und hat dementsprechend auch keine Möglichkeit, das Schreiben eines Strafurteils zu üben.

Mein Fazit:

Insgesamt haben beide Stationen ihren Reiz. Zusammenfassend ist zu betonen, dass die Strafstation bei der StA wesentlich abwechslungsreicher und praxisorientierter ist. Außerdem lernt man dort das äußert examensrelevante Schreiben von Anklagen. Wer lieber kleine Fälle direkt aus dem Alltag lösen möchte und auf wöchentliche Sitzungsdienste verzichten kann, ist aber auch an einem Amtsgericht sehr gut aufgehoben. Viel Spaß – egal wo es dich hin verschlägt! 🙂

 

– Jannina

(Referendarin in BW, Autorin auf justillon.de und iurratio.de)

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Beitragsautor:

Jannina Schäffer

Jannina Schäffer

Jannina studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und legte 2019 ihr Zweites Staatsexamen am Landgericht Stuttgart ab. In ihrer Freizeit betreibt sie unter anderem JURios - das online Magazin für kuriose Rechtsnachrichten.

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