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Referendariat

Die Dos & Don’ts in der Strafstation

By 1. Februar 2018Oktober 18th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht_Strafstation_FB

Dos & Don‘ts in der Strafstation

„Werd ich zum Augenblick sagen: Verweile doch! Du bist so schön!“

Viel zu schnell ging sie vorbei, die Strafstation. Gerade eben hatte ich meine Routine gefunden, zwischen Anklageschriften, Sitzungsdiensten, AG und Klausuren, und schon heißt es weiterziehen.

Zeit für einen Rückblick auf die vergangenen vier Monate in Form einer kleinen Übersicht der Dos & Don‘ts in der Strafstation:

Dos:

Zur Staatsanwaltschaft gehen.

Zugegeben, dieser erste Punkt wird sicherlich kontrovers beurteilt. Meiner Meinung nach lernt man aber bei der Staatsanwaltschaft am meisten. Außerdem macht die Arbeit als Staatsanwält:in den meisten Referendar:innen viel Spaß und die Tätigkeit als Richter:in kennt man ja bereits aus der Zivilstation.

Eine Polizeischicht mitmachen.

Bei uns haben Referendar:innen die Chance, im Rahmen ihrer Strafstation eine zwölfstündige Tag- oder Nachtschicht bei einer Dienstgruppe der Polizei mitzulaufen. Sofern du die Wahl hast, such dir eine Nachtschicht aus, am besten am Wochenende, da in dieser Zeit die für dich spannenderen Sachen passieren. Meine Schicht war zwar eine Tagschicht, aber trotzdem sehr aufregend und ich habe viele nette Polizeibeamt:innen kennengelernt. Im besten Fall erlebst du das volle Programm, wie z. B. Birthe in diesem Erfahrungsbericht schildert.

Deine Ausbilderin bzw. deinen Ausbilder zu einer Sitzung begleiten.

Wir Referendar:innen dürfen ja nur vor der bzw. dem Strafrichter:in auftreten, sodass unsere Sitzungsdienste sich auf eher kurze Verhandlungen von überschaubarem Härte- und Schwierigkeitsgrad beschränken. Wie aber eine mehrtägige Verhandlung vor der großen Strafkammer abläuft, kannst du sehen, wenn du mit deiner Ausbilderin bzw. deinem Ausbilder zu deren Sitzung gehst. Wenn du so viel Glück hast wie ich, bekommst du in den Sitzungspausen immer alles erklärt und kannst auch deine Eindrücke von Zeug:innenen kundtun und bist so direkt dran am Geschehen.

Sitzungsdienst machen.

Wir hatten hier ohnehin keine Wahl, da wir automatisch fast wöchentlich eingeteilt wurden, angeblich muss man sich aber an anderen Standorten aktiv darum bemühen, für einen Sitzungsdienst eingeteilt zu werden. Falls das bei dir der Fall ist, solltest du dies unbedingt tun.

Zu einer Obduktion gehen.

Falls du Interesse hast, gib deiner bzw. deinem AG-Leiter:in am besten direkt zu Beginn der Station Bescheid, dass du gerne (als Zuschauer:in) an einer Obduktion teilnehmen möchtest. Aus der Natur der Sache heraus bekommt man dann relativ kurzfristig Bescheid, wann und wo man sich für die Obduktion einzufinden hat. In unserem Fall mussten wir dafür zur Gerichtsmedizin nach Gießen. Wir hatten das Glück, dass der Direktor des Instituts persönlich die Obduktion geleitet und uns alles ausführlich erklärt hat. Auch wenn wohl jedem von uns, vor allem durch den unangenehmen Geruch, zwischenzeitlich etwas übel wurde, haben wir einiges gelernt über Todesursachen, die Gerichtsmedizin, Obduktionen und den menschlichen Körper an sich.

Don’ts:

Sich schlecht auf den Sitzungsdienst vorbereiten.

Dies betrifft sowohl die konkrete Akte an sich als auch die Vorbereitung auf mögliche prozessuale Besonderheiten, die korrekte Kleidung, eine Liste mit Telefonnummern der Staatsanwaltschaft und natürlich das pünktliche Erscheinen am richtigen Ort. Wer hier schlampig auftritt, blamiert nicht nur sich, sondern auch ihre bzw. seine Behörde, für die sie oder er tätig wird. Eine gründliche Vorbereitung ist deshalb absolut essentiell!

Auf Lücke setzen.

Angeblich gibt es Repetitoren, die Examenskandidaten vor dem Ersten Examen raten, bei Zeitnot das Strafrecht zu vernachlässigen. Während im Ersten Examen tatsächlich auch „nur“ eine Klausur im Strafrecht geschrieben wird, sind es im zweiten allerdings gleich zwei Klausuren, sodass sich dieser komische Tipp spätestens dann rächt. Anders als das Öffentliche Recht, in dem die möglichen Fallgestaltungen noch nicht einmal auf die umfangreiche Gesetzessammlung des Sartorius begrenzt sind, und das nicht minder breite Zivilrecht, beschränkt sich das examensrelevante Strafrecht (zumindest laut Stoffkatalog für die Aufsichtsarbeiten in Hessen) auf ein vergleichbar schlankes StGB, die StPO und das JGG, das GVG sowie wenige Nebengebiete und das Recht der Ordnungswidrigkeiten. Die Schwierigkeiten im Strafrecht liegen aber in der Tiefe, sodass nur oberflächliches oder gar lückenhaftes Lernen hier erst recht bestraft wird.

Sich vor Klausuren drücken.

Genau das haben wir gemacht. Eigentlich war geplant, dass wir im Rahmen der AG eine Anklage-, eine Urteils- und eine Revisionsklausur schreiben. Weil wir aber alle bereits gute Noten in den ersten zwei Klausuren gesammelt hatten, haben wir unseren AG-Leiter überredet, die letzte Klausur durch eine mündliche Bearbeitung zu ersetzen. Aus Bequemlichkeit. Jetzt hat keiner von uns eine Revisionsklausur geschrieben, im Klausurenkurs kam noch keine und mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen wir im Examen eine solche anfertigen. Sei nicht so faul wie wir und nutze jede Chance für eine (auch noch benotete!) Übungsklausur!

Nur noch Strafrecht machen.

Ja, die Zeit in der Strafstation ist schon deutlich knapper als in der Zivilstation und besonders anfänglich kosten Sitzungsdienste enorm viel Zeit. Wenn du aber jetzt nicht zumindest ab und an Teile des Zivilrechts wiederholst, hast du bis zur nächsten Station schon zu viel vergessen. Am besten ist es, wenn du auch während der Strafstation, z.B. beim Klausurenkurs an deinem Gericht, auch die zivilrechtlichen Klausuren mitschreibst. Bleib auf jeden Fall am Ball, sonst musst du später alles neu lernen und dann wird die Zeit bis zum Examen knapp!

-Flavia, Referendarin aus Hessen

Alle Erfahrungsberichte von Flavia findest du hier!

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Beitragsautor:

Flavia Schardt

Flavia Schardt

Flavia berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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