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Referendariat

Der Endgegner in der Strafstation: das erste eigene Plädoyer!

By 3. April 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Der Endgegner in der Strafstation: das erste eigene Plädoyer!

Kalter Angstschweiß, zittrige Hände, rote Ohren, Bauchschmerzen, Schlafmangel und eine fiebsige Stimme? Hier geht es weder um den letzten Kater nach einer durchgemachten Nacht, noch um das gefürchtete Zweite Staatsexamen. Die Rede ist vielmehr vom Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft! Denn spätestens dort erwartet den aufstrebenden Referendar sein erstes eigenes Plädoyer – auch Schlussvortrag genannt:

Plädierkurs unbedingt besuchen!

Am Landgericht Stuttgart wird zu Beginn der Strafstation (Anfang März) ein mehrtägiger Einführungslehrgang angeboten. Die Teilnahme daran ist Pflicht. Im Rahmen des Einführungslehrgangs wird die StPO durchgesprochen und man lernt nochmals die wichtigsten Basics – falls man diese, was häufig der Fall ist, nach dem Ersten Examen schon wieder vergessen oder StPO nur auf Lücke gelernt hat. Im Anschluss daran folgt ein dreitägiger Plädierkurs. Dieser findet in der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Kleingruppen (3-5 Personen) statt. Jede Gruppe wird von einem Staatsanwalt betreut. Am ersten Tag lernt man nochmals theoretisch, wie eine Hauptverhandlung im Strafverfahren abläuft. Am zweiten Tag bekommt man eine Akte zugeteilt und bespricht, wie man diesen konkreten Fall vor Gericht verhandeln würde. Am dritten Tag wird es ernst! Die Gruppe begibt sich an ein Amtsgericht in der Nähe und jeder Referendar darf (und muss!) einmal „in echt“ für die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung durchführen. Selbstverständlich bekommt man dafür von der Staatsanwaltschaft auch eine schicke Robe gestellt!

Gute Vorbereitung ist das A & O!

Je besser man vorbereitet ist, desto geringer ist die Angst vor dem Sitzungsdienst. Man sollte unbedingt die Akte gründlich durchlesen, sich die rechtlichen Knackpunkte notieren und sich selbstverständlich auch eine angemessene Strafe überlegen. Da das für Referendare mangels Berufserfahrung gar nicht so einfach ist, befindet sich in der Akte meistens auch ein Strafvorschlag, an dem man sich orientieren kann (und muss!). Sollten noch Fragen auftauchen, ist es ratsam, den jeweils zuständigen Staatsanwalt zu kontaktieren und einfach nachzufragen. Auch gebietet es die Höflichkeit, dass man spätestens 10 Minuten vor Beginn der Verhandlung am Gericht eintrifft und sich kurz dem vorsitzenden Richter vorstellt.

Grundsätzlich kommt es in der Hauptverhandlung dann aber immer anders als man denkt. Der Angeklagte oder ein Zeuge erscheinen nicht, der Richter möchte das Verfahren am liebsten einstellen. Oder der Super-Gau: eine 20-köpfige, lärmende Schulklasse sitzt in den Zuschauerreihen und macht einen ganz nervös! Fakt ist, dass man nie auf ALLES vorbereitet sein kann. Selbst wenn man sich das Plädoyer zuhause bereits vorformuliert hat, wird in der Hauptverhandlung irgendetwas passieren, mit dem man nicht gerechnet hat. Es schadet daher nie, sich bereits vorher zu überlegen, was man für den Fall tun will, dass der Angeklagte nicht erscheint, ein Zeuge nicht kommt oder nicht aussagen will. Der Angeklagte alles bestreitet und die Beweisaufnahme ergebnislos verläuft. Ein renitenter Verteidiger alle fünf Minuten einen neuen Beweisantrag stellt oder der Richter vorschlägt, das Verfahren einzustellen. Und wie formuliert man das Plädoyer eigentlich im Fall eines Freispruchs? Das soll ab und zu schließlich auch vorkommen…

Die wichtigsten Formalia einhalten!

Vor Gericht gibt es einige Formalia, an die man sich zwingend halten sollte. Dazu gehört, dass Frauen grundsätzlich eine weiße Bluse unter ihrer Robe tragen. Männer müssen ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte unter ihrer Robe anziehen (Tipp: weiße Krawatten gibt es für wenig Geld im Bastelladen!). Die Robe trägt man selbstverständlich nicht bereits auf dem Weg zum Gericht, sondern zieht sie vor der Verhandlung im Gerichtssaal an.

Es gibt keine feste Regel, auf welcher Seite der Richterbank die Staatsanwaltschaft Platz nimmt. Grundsätzlich bietet sich als Faustregel an, zu schauen auf welcher Seite der Urkundsbeamte sitzt (dort steht ein Computer) und sich dann auf diese Seite zu setzen.

Sobald der Richter den Raum betritt, stehen alle anderen auf und setzen sich erst wieder, wenn der Richter sich ebenfalls an die Richterbank gesetzt hat. Nachdem die Sache aufgerufen wurde und die Verhandlung beginnt, heißt es dann überraschend schnell: „Frau Staatsanwältin, bitte verlesen Sie die Anklage!“ Dafür steht man natürlich auf. Die Anklage muss man nicht auswendig lernen. Sie wird einfach genauso vorgelesen, wie sie in der Akte steht. Am besten sollte man natürlich laut und deutlich sprechen und sich nicht verhaspeln (Du lachst, aber das ist vor allem bei sehr langen Anklageschriften mit vielen Paragraphen und komplizierten Namen schwieriger als man denkt!).

Grundsätzlich hat die Staatsanwaltschaft das Recht und auch die Pflicht im Rahmen der Verhandlung Fragen an den Angeklagten und die Zeugen zu richtet. Dafür wartete man am besten, bis der Richter seine eigenen Fragen gestellt hat und dann fragt: „Hat die Staatsanwaltschaft weitere Fragen?“. Wenn der Sachverhalt unklar ist, sollten an dieser Stelle auch unbedingt sinnvolle Fragen gestellt werden. Fallen einem keine weiteren Fragen ein, lautet die richtige Antwort ganz einfach: „Keine weiteren Fragen!“

Nach der Beweisaufnahme, geht dann alles Schlag auf Schlag. Der Richter wendet sich an den verzweifelten Referendar und erwartet einen perfekten Schlussvortrag. Am besten hat man sich dafür daheim bereits einige Notizen gemacht und vor allem während der Beweisaufnahme diese Notizen dann mit den neuen Erkenntnissen ergänzt. Die Staatsanwaltschaft muss für das Plädoyer aufstehen und dieses dann möglichst frei halten. Wie genau ein solcher Schlussvortrag aufgebaut ist, erfährst du in meinem nächsten Beitrag!

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hält der Verteidiger seinen Schlussvortrag, sodann erhält der Angeklagte das letzte Wort und der Richter zieht sich zur Urteilsberatung in sein Kämmerchen zurück. Wenn er wieder in den Raum kommt, sollten alle Beteiligten erneut aufstehen. Die Urteilsverkündung erfolgt im Stehen. Für die Begründung setzt sich der Richter meistens wieder hin. Die anderen Verfahrensbeteiligten dürfen dem dann folgen.

Die großen fünf Verbote!

Es gibt einige Dinge, zu denen man als Referendar nicht ermächtigt ist und die deswegen strengstens verboten sind. Dazu gehören:

  • die Einstellung nach § 153, § 153a StPO
  • der Antrag nach § 154 II StPO
  • die Verneinung des öffentlichen Interesses im Rahmen der § 376 StPO bzw. § 230, § 248a StGB
  • die Stellung eines Strafbefehlsantrag nach § 408a StPO
  • der Verzicht auf Rechtsmittel

Bei all diesen Konstellationen muss man als Sitzungsvertreter verpflichtend telefonische Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt halten, ihm den Sachverhalt schildern und sich eine Erlaubnis für die Vornahme der genannten Handlungen einholen. Ergeben sich in der Hauptverhandlung neue Gesichtspunkte, ist eine Erhöhung oder Verringerung der Strafe und ein kompletter Freispruch aber grundsätzlich auch ohne Rücksprache erlaubt. Dies sollte dann aber im Sitzungsbericht dokumentiert und gut begründet werden.

Weitere Infos über die grundsätzlichen Do’s und Don’ts der Strafstation findest du in diesem Erfahrungsbericht von Flavia!

Regelmäßige Einteilung zum Sitzungsdienst!

Nachdem man den Plädierkurs erfolgreich absolviert hat, trägt man sich in eine Liste ein, in der man seinen AG-Tag und seine favorisierten Gerichte angibt. Während der Strafstation wird man dann regelmäßig als Sitzungsvertreter für die Staatsanwaltschaft eingeteilt. Dies kann einmal in der Woche passieren oder auch nur alle zwei Wochen. Meistens bekommt man einen Vormittag oder sogar einen ganzen Gerichtstag mit 3-6 Fällen zugeteilt. Viel Spaß! 😉

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Beitragsautor:

Jannina Schäffer

Jannina Schäffer

Jannina studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und legte 2019 ihr Zweites Staatsexamen am Landgericht Stuttgart ab. In ihrer Freizeit betreibt sie unter anderem JURios - das online Magazin für kuriose Rechtsnachrichten.

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