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Rechtsreferendariat Schleswig-Holstein

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein?

Wie gestaltet sich der Ablauf des Referendariats?

Das Rechtsreferendariat Schleswig-Holstein gliedert sich in folgende Stationen:

1. Strafrechtsstation (3,5 Monate):

I.d.R. zwei- bis vierwöchiger Einführungslehrgang zu Stationsbeginn – wöchentliche Pflichtarbeitsgemeinschaft im Anschluss. Ausbildung üblicherweise bei der Staatsanwaltschaft, bei Ausschöpfung der Kapazitäten bzw. auf Wunsch auch beim Strafgericht möglich.

2. Zivilrechtsstation (4,5 Monate):

Dreiwöchiger Einführungslehrgang zu Stationsbeginn – Teilnahme an der anschließenden Pflichtarbeitsgemeinschaft. Einzelausbildung beim zugewiesenen Richter am Amts- oder Landgericht erster Instanz (auf Antrag auch bis zu 2 Monate beim OLG in Zivilsachen oder einer Berufungskammer am LG möglich).

3. Verwaltungsstation (3 Monate):

Dreitägiger Einführungslehrgang zu Beginn der Station, anschließend wöchentlich: AG „Öffentliches Recht“. Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde in oder außerhalb Schleswig-Holstein (z. B. Finanzamt, Kripo, JVA, IHK, Universität, Landes- bzw. Bundesministerien). Möglich sind auch die Ausbildung bei der deutschen Botschaft/Konsulat im Ausland, bis zu zwei Monate bei einem Gericht der Verwaltungs- bzw. Finanzgerichtsbarkeit oder ein Studium an der der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

4. Anwaltsstation (9 Monate):

Pflichtarbeitsgemeinschaft zu Anfang – Besuch einer anschließenden Wahlarbeitsgemeinschaft ist möglich. Teilbare Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, bis zu 3 Monate auch bei einem Notar, einem Verband oder einer Rechtsabteilung eines Unternehmens sowie ein Ergänzungsstudium in Speyer mit Schwerpunkt Rechtsberatung und Rechtsgestaltung möglich.

5. Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):

Acht Klausuren: drei im Bürgerlichen Recht ohne das Handels- und Gesellschaftsrecht, eine im Bürgerlichen Recht mit Schwerpunkt im Handels, Gesellschafts- o-der der Zivilprozessrecht, zwei im Strafrecht und zwei im Öffentlichen Recht.

6. Wahlstation (3 Monate):

Ausbildung in einem Schwerpunktbereich (Zivilrechtspflege; Strafrechtspflege; Familienrecht; Staat und Verwaltung; Wirtschaft und Steuern; Arbeit und Soziales). Mit dem Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ besteht die Möglichkeit, die Wahlstation an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer zu verbringen. Auch eine Ausbildung bei einer Ausbildungsstelle im Ausland, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet wird, ist möglich.

7. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich (gemäß Wahlstation). Es folgt das Prüfungsgespräch in den drei Pflichtfächern (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht) und dem Schwerpunktbereich.

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Schleswig-Holstein gewährt Rechtsreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.394,79 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendare in Schleswig-Holstein erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 148,58 Euro, Stufe 2: 317,06 Euro, bei zweitem Kind 168,48 Euro, ab dem dritten Kind 435,41 Euro); Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt. Für die Zeit des Referendariats besteht Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendaren ist es gestattet einer Nebentätigkeit von bis zu 8 Wochenstunden nachzugehen, sofern diese im Vorfeld angezeigt wurde, das Ziel der Ausbildung nicht gefährdet wird und keine selbstverantwortliche, rechtsberatende Tätigkeit darstellt. Eine Nebentätigkeit ist der Präsidentin des OLG Schleswig grundsätzlich im Voraus unter Angabe von Art und Dauer der Tätigkeit, des Arbeitgebers und der Vergütung anzuzeigen. Ein Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit ist dagegen nicht mehr erforderlich, sodass auch kein Bescheid mehr ergeht. Gemäß Landesverordnung über die Unterhaltsbeihilfe können Referendare bis zu 150 % der brutto Unterhaltsbeihilfe dazu verdienen, ohne dass dieser Zuverdienst angerechnet wird. Das Entgelt wird indessen auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, sobald es diese Grenze überschreitet. Alles darüber hinaus verdiente, verbleibt aber dem Referendar.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Für alle angehenden Juristen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren möchten, wird Referendaren in Schleswig-Holstein der Kauf vergünstigter persönlicher Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr via Vertrag angeboten. Nach Beitritt zum Vertrag können die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Schleswig-Holstein das Job-Ticket über einen Bestellschein direkt bei der Deutschen Bahn AG beantragen. Der Vertrag mit der Deutschen Bahn AG sieht vor, dass das Beschäftigungsverhältnis per Dienstsiegel zu bestätigen ist. Der Bestellschein ist daher zunächst durch die Referendare herunterzuladen und ausgefüllt an die Referendarabteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zu senden.
By the way: Die so vergünstigten Tickets unterliegen nicht einer Mitversteuerung als geldwerter Vorteil. Ein Abonnement kann zudem jederzeit zum 1. eines Kalendermonats geändert werden.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall ist die Personalstelle unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist zudem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen, das zudem Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten soll. Nach der Gesundung muss man dies der jeweiligen Ausbildungsstelle wiederum mitteilen! Korrektes Verhalten im Krankheitsfall erspart eine Menge Ärger!
PS: Eine Krankmeldung von Freitag bis inklusive Montag ergibt (leider) vier Krankheitstage. Also Achtung: Das Wochenende wird mitgezählt!

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 30 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. Der Erholungsurlaub aus dem Vorjahr muss spätestens bis zum 30. September des Folgejahres abgeleistet sein.
Tipp: Nicht zu viele Urlaubstage horten!
Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub kann üblicherweise (gut begründete Urlaubsanträge bestätigen die Regel) erst nach Ablauf der ersten drei Monate bewilligt werden und nicht während der Pflicht-Arbeitsgemeinschaften gewährt werden – natürlich wirkt sich der Erholungsurlaub nicht stationsverlängernd aus. Urlaubswünsche bedürfen der Abstimmung mit dem jeweiligen Ausbilder. Dies ist in der Regel unproblematisch.
Bei besonderen Anlässen (z. B. Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, schwere Erkrankung von Angehörigen – Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht!) können auf Antrag zusätzlich einzelne Urlaubstage als Sonderurlaub gewährt werden. Diese werden nicht auf den normalen Urlaubsanspruch angerechnet.
Daneben besteht innerhalb eines Kalenderjahres ein Anspruch auf Gewährung eines bezahlten Bildungsurlaubs von fünf Arbeitstagen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung wie z. B. im Rahmen einer AG-Fahrt.
Achtung: Sonderurlaub wird nur nach den ersten beiden Stationen und vor Beginn der letzten Pflichtstation (in der Regel Wahlpflichtstation) gewährt.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen. Es empfiehlt sich aber immer das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Personalrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf im Rahmen der Verwaltungs-, der Rechtsanwalts- oder der Wahlstation (im Schwerpunktbereich Familienrecht ist dies nicht möglich) ins Ausland gehen. Die innerhalb dieser drei Stationen im Ausland verbrachte Ausbildungszeit darf nach § 32 Abs.8 S. 3 JAVO die Dauer von insgesamt 7 Monaten nicht überschreiten. Die Ausbildung während der Rechtsanwaltstation im Ausland soll zudem nicht länger als drei Monate dauern. Sollten sich Referendare außerdem für eine Auslandsausbildung in der Verwaltungsstation entscheiden, muss die Wahlstation bei einer deutschen Behörde oder einem deutschen Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht abgeleistet werden (dies gilt nicht, wenn die Verwaltungsstation bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat abgeleistet wird, da diese dem Auswärtigen Amt als deutscher Bundesbehörde zugerechnet werden).Dementsprechend dürfen Teile der Referendarsausbildung bei einem Rechtsanwalt, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, bei einer Deutschen Auslandsvertretung/Auswärtiges Amt, Europäischen Kommission oder anderen internationalen Organisationen und Einrichtungen wie z. B. der Europäische Rechnungshof in Luxemburg, sowie verschiedenen Goethe-Instituten oder einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK oder einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland absolviert werden.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv.

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird in Schleswig-Holstein leicht gemacht:

Die Präsidentin des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Frau Präsidentin des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Uta Fölster
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Der Referendarrat bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

c/o Landgericht Kiel
Harmsstraße 99-101
24114 Kiel
E-Mail: info@referendarrat-sh.de
Homepage: www.referendarrat-sh.de

Vorstandsmitglieder des Referendarrates 2016/2017 sind: Anja Namgalies (Vorsitzende), Michael Marquardsen, Sebastian Hammer

Ansprechpartnerinnen der Referendarabteilung beim Oberlandesgericht:

Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr | 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Referentin: Richterin am Oberlandesgericht Frauke Holmer (E-Mail: Frauke.Holmer@olg.landsh.de)

Sachbearbeiterin in Referendar- und Bewerbungsangelegenheiten:

* A – G: Tobias Kreinjobst, Tel: 04621-86 1224 Tobias.Kreinjobst@olg.landsh.de

* H: Meike Peters, Tel: 04621-86 1283 Meike.Peters@olg.landsh.de

* I – Z: Christiane Bunzenthal, Tel: 04621-86 1030 Christiane.Bunzenthal@olg.landsh.de

Geschäftsstelle (Zimmer 127):

* A-Q: Frauke Knudsen, Tel.: 04621-86 1488

* R-Z: Ethel Quella, Tel.: 04621-86 1199

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referenden brechen möchte, kann für das gemeinsame Kennenlernen (ab dem 7. Ausbildungsmonat!) üblicherweise Sonderurlaub für die Dauer der Studienreise beantragen. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 2 Programmpunkte pro Tag). Der Antrag muss schriftlich bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts beantragt werden und muss dabei enthalten: 1. Termin der AG-Fahrt, 2. Reiseziel, 3. Auflistung der Teilnehmer mit Anschrift, 4. Vermerk, dass AG-Leiter und Einzelausbilder zustimmen, 5. Juristisches Fachprogramm

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Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Der i. d. R. zwei- bis vierwöchige Einführungslehrgang soll auf die selbständige Mitarbeit in der Praxis bei einer Staatsanwaltschaft bzw. in einem Gericht in Strafsachen vorbereiten. Inhalte sind typischerweise der Ablauf eines Strafverfahrens und die Einführung in Denkweise und Aufgaben eines Staatsanwaltes.
In der sich daran anschließenden und einmal wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft (mindestens zwei Klausuren und ggf. Aktenvorträge) geht es im Wesentlichen um das Strafprozessrecht und um das Abfassen von Anklageschriften (verfahrens- und sachlich-rechtliche Normen, Sachverhaltserforschung im Ermittlungsverfahren, staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen, Nachvollzug der Hauptverhandlung, Abfassung eines Strafurteils sowie strafprozessuale Rechtsmittelverfahren).
Während der Ausbildung in der Strafrechtsstation sind Referendare bei der Staatsanwaltschaft zumeist mit dem Abfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen sowie Strafbefehlen oder bei einem Gericht in Strafsachen mit dem Fertigen von Urteilen und unter Umständen auch von Beschlüssen beauftragt.
Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ist der Sitzungsdienst: Referendare haben etwa einmal wöchentlich Sitzungsvertretungen abzuleisten; die Anzahl der zu verhandelnden Fälle variiert stark, es sind aber zumeist mehrere am Tag. Referendare nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen, daher gilt auch: Sitzungsvertretungsplan selbständig besorgen, falls dieser nicht per E-Mail verschickt wird! Referendare müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Robe und darunter standesgemäße und saubere Kleidung! Allgemein sollte man am Tag der Verhandlung telefonisch überprüfen, ob der Termin wie vereinbart stattfindet. Und generell gilt: immer die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet! Vom jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen.
Anders als bei der Staatsanwaltschaft erfolgt bei der Ausbildung bei einem Strafrichter am Amtsgericht keine Sitzungsvertretung. Stattdessen begleiten Referendare den Strafrichter in dessen Sitzungen.

 

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Was lernen Referendare in der Zivilrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Die viereinhalbmonatige Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Ziele des Lehrganges sind vor allem Referendare auf die Stationsausbildung vorzubereiten sowie Grundkenntnisse über die bremische Gerichts- und Verwaltungsstruktur zu vermitteln. Angehende Juristen sollen darauf vorbereitet werden, während der sich anschließenden praktischen Ausbildung in Zivilsachen möglichst selbständig in die praktische Tätigkeit einzusteigen.
Ausbildungsziel der anschließend wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft ist neben dem Erlernen zivilrichterlicher Arbeits- und Denkmethoden die Entwicklung der Fähigkeit, eigenverantwortlich rechtliche Probleme zu behandeln. Speziell die wesentlichen Verfahrensarten im Zivilprozess sollen unter Berücksichtigung ihrer besonderen prozessualen Problemstellungen vermittelt werden, sodass streitige Zivilsachen selbständig bearbeitet und entschieden werden können. Unabhängig von der Wahl des späteren Wahlfaches sollte die Zivilstation auch dazu genutzt werden, zum Üben der Vortragstechnik möglichst viele Aktenvorträge zu halten. Prinzipiell werden Aktenvorträge in der AG und auf Nachfrage auch durch die Einzelausbilder angeboten.
Während der Ausbildung in der Zivilrechtsstation – je nach Zuweisung – am Amts- oder Landgericht – sollen Referendare die Aufgaben eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Auch soll sich der oder die Referendarin mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut machen, sein / ihr soziales und wirtschaftliches Verständnis in der praktischen Tätigkeit entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Zudem werden die Möglichkeiten aufgezeigt, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Letztlich geht es um die Befähigung, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen wie prozessleitende Verfügungen form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.
Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in die richterliche Arbeit, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst.
Auch beim Landgericht werden Ihr in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.
Tipp: Neben der Stationsausbildung wird außerdem in den LG-Bezirken ein so genanntes „Zeugeninformationsprogramm“ von den Referendaren in der Zivilstation durchgeführt. Die dazu an den Landgerichten eingerichteten Informationsstellen dienen in erster Linie zur Aufklärung über den formalen Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens sowie über die Rechte und Pflichten von Zeugen. In Einzelfällen (meistens in Strafsachen) findet auch eine Begleitung des Zeugen zum Termin statt. Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. Sie kostet wenig Zeit, gewährt Einblicke in die Sorgen von Zeugen und macht sich ggf. gut im Lebenslauf.

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

In der Verwaltungsstation führt ein dreitägiger Einführungslehrgang Referendare in die Technik der verwaltungsrechtlichen Klausur sowie in die Arbeitsweise der Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen Gerichte ein. Sie sollen die Arbeitsweise eines Verwaltungsjuristen und eines Richters in einer öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit kennenlernen und lernen, in einfach gelagerten Fällen Ausgangs- und Widerspruchsbescheide und verwaltungsgerichtliche Urteile zu fertigen.
Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft „Öffentliches Recht“ soll ergänzend Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht und im Verwaltungsprozessrechts vermitteln. Behandelt werden Themen des Einstweiligen Rechtsschutzes sowie beispielhafte Probleme des besonderen Verwaltungsrechts, etwa des öffentlichen Baurechts, des Polizei- und Vollstreckungsrechts, des Beamtenrechts, des Ausländerrechts und des Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Während der Ausbildung in der Verwaltungsstation sollen Referendare die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen sowie dessen Arbeitsmethoden kennenlernen. Für die praktische Ausbildung kommen alle Behörden in Betracht, die eine vielseitige Verwaltungspraxis und die unmittelbare Arbeit der Verwaltung vermitteln können (z. B. Finanzämter, Arbeitsämter, Gewerbeaufsichtsämter, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Ministerien oder Polizei). Die Ausbildung kann auf Antrag bei einem Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht stattfinden oder bis zu einer Dauer von drei Monaten an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer erfolgen. Die Zuweisung für die gewünschte Verwaltungsstation muss rechtzeitig – 3 Monate (!) vor Beginn der Station – bei der Referendarabteilung beantragt werden. Im Kontext der praktischen Ausbildung sollen Referendare den Aufbau und die Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde kennenlernen und sich in die Tätigkeit eines Beamten des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes einarbeiten. Damit verbundenen Aufgaben sind u. a.: Erstbescheide, Widerspruchsbescheide, gutachterliche Vermerke zur Rechtslage, Schreiben an andere Behörden, Petitionen, Auskünfte gegenüber Bürgern, Teilnahme an Verhandlungen mit anderen Behörden, Mitarbeitern und Bürgern.
Tipp: Die Ausbildung in der Verwaltungsstation kann auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland erfolgen – jedoch findet dort unter Umständen anderes Recht Anwendung (landesspezifische Besonderheiten im Examen spielen wegen des gemeinsamen Prüfungsamtes von Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg hier nur eine geringe Rolle). In jedem Fall sollte man sich um die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft in dem jeweiligen Bundesland bemühe; nur aus gewichtigen Gründen (z. B. wenn in dem Bundesland zu diesem Zeitpunkt keine Arbeitsgemeinschaft angeboten wird) kann man von der AG-Pflicht entbunden werden. Zu beachten ist außerdem, dass in Hamburg prinzipiell keine Referendare aus Bremen ausgebildet werden, da die zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen für eigene Referendare freigehalten werden sollen. Wer zudem die Verwaltungsstation im Ausland ableisten will, kann bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat, Ständige Vertretung) tätig werden.

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Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Zu Beginn der Rechtsanwaltsstation findet ein von der Rechtsanwaltskammer organisierter elftägiger Einführungslehrgang statt, der Berufsbild, Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts sowie rechtsberatenden, rechtsgestaltende und forensische Tätigkeitsfelder darstellen soll. Die Ausbildungsinhalte und -ziele sollen von den Referendaren anhand von einfachen Aktenstücken aus der Anwaltspraxis und anhand von an der Praxis orientierten Fallbeispielen möglichst selbstständig erarbeitet werden.
Im Kontext der ab dem 17. Ausbildungsmonat stattfindenden wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft V schreiben Referendare insgesamt drei Klausuren aus dem Bereich der Rechtsanwaltstätigkeit. Themen der AG sind u. a. das erstinstanzliche Urteil (Rubrum, Tenor, Tatbestand, Urteilsstil, Entscheidungsgründe, Klausurtechnik, Klausurtaktik), ausgewählte ZPO-Probleme (z. B. Erledigung, Beteiligung Dritter am Rechtsstreit, Streitgenossenschaft, Veräußerung der streitbefangenen Sache), einstweiliger Rechtsschutz (Arrest und einstweilige Verfügung), das Zwangsvollstreckungsrecht (insbes. §§ 766, 767, 771 ZPO), Berufung, sofortige Beschwerde sowie ggf. ausgewählte materiellrechtliche Probleme (Verkehrsunfallrecht mit Schadensersatzrecht). Die einzelnen Veranstaltungen der AG V.2 sind zweigeteilt: In der ersten Hälfte werden jeweils ausgewählte ZPO-Fragestellungen (z. B. Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit, Versäumnisurteil, Widerklage) anhand kleinerer Fälle gemeinsam erarbeitet. Die Zweite Hälfte dient dann der Besprechung von Originalklausuren, deren Themenschwerpunkt zu den zuvor erörterten prozessualen Fragen passt. Die zu besprechenden Klausuren werden den AG-Teilnehmern jeweils einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail übersandt, damit der Sachverhalt vorab durchgelesen und durchdacht werden kann.
Die Ausbildung in der Anwaltsstation kann auf zwei verschiedene Rechtsanwälte gesplittet werden. Auch die Kombinationen Rechtsanwalt/Unternehmen oder Notar sind möglich. Hierbei darf die Station bei dem Unternehmen oder Notar allerdings nur 3 Monate betragen. Die Ausbildung soll Rechtsreferendare befähigen, in angemessener Zeit einen Lebenssachverhalt mit seinen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen unter Berücksichtigung der berufspraktischen Aspekte zu erfassen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen aufzufinden und anzuwenden, die berufspraktischen Maßnahmen sachgerecht zu treffen und sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen. Hierfür sollen Rechtsreferendaren möglichst zahlreiche Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen werden. Referendare sollen an Gesprächen des Rechtsanwalts mit dem Mandanten teilnehmen und im Laufe der Ausbildung Mandantengespräche nach Möglichkeit selbstständig führen. Auch soll die Gelegenheit gegeben werden, an außergerichtlichen Vergleichs- und Vertragsverhandlungen teilzunehmen. Zudem sollen – zunächst unter Anleitung des Rechtsanwalts, später möglichst selbstständig – Verhandlungs- und Beweistermine vor Gericht wahrgenommen werden und praktische Kenntnisse in das anwaltliche Gebührenrecht, in das Berufsrecht und in die Büroorganisation vermittelt werden. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 8 Klausuren (im 21. Monat der Ausbildung). Die Termine für die Klausuren werden regelmäßig in die erste Hälfte eines jeden „geraden“ Monats gelegt. Klausurmonate sind danach: Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Die acht Klausuren setzen sich wie folgt zusammen: drei im Bürgerlichen Recht ohne das Handels- und Gesellschaftsrecht, eine im Bürgerlichen Recht mit Schwerpunkt im Handels, Gesellschafts- oder Zivilprozessrecht, zwei im Strafrecht, zwei im Öffentlichen Recht. Die zivilrechtlichen Klausuren bestehen aus Urteilen, Beschlüssen oder Anwaltsklausuren. Die Klausuren können auch aus der Notararbeit entnommen sein und sich z.B. mit Erbrecht, testamentsrechtlichen Fragen oder Vertragsrecht befassen. Im Strafrecht kann möglicherweise ein strafrechtliches Gutachten und ein Entwurf der sich daraus ergebenden Entschließung der Staatsanwaltschaft zu fertigen sein; eine Anwaltsklausur im Strafrecht kann sich beispielsweise mit einem einer Beschwerde gegen einen Haftbefehl oder der Revision aus Verteidigersicht befassen (Tipp: Im Downloadbereich der Homepage des APR sind zu den möglichen Klausurthemen die Protokolle zur Info-Veranstaltung zum Zweiten Staatsexamen erhältlich). Der Entwurf eines Urteils im Revisionsverfahren ist nicht vorgesehen. Im Öffentlichen Recht ist z. B. ein Entwurf der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (Urteil oder Beschluss), ein Widerspruchsbescheid oder ein PKH-Beschluss zu fertigen, eine Anwaltsklausur kann beispielsweise eine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid oder einstweiligen Rechtsschutz betreffen. Pro Durchgang können bis zu vier Anwaltsklausuren gestellt werden, wobei diese in jedem Rechtsgebiet gestellt werden können. Von dieser Möglichkeit wurde in letzten Examensdurchgängen verstärkt Gebrauch gemacht. Es gibt keine verbindlich festgelegte Reihenfolge der Klausuren.
Für die Klausuren sind die bekannten Hilfsmittel zugelassen, die jedoch nicht von den Prüfungsämtern gestellt und somit selbst besorgt werden müssen. Daher lohnt sich das Ausleihen der relevanten Literatur: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Schleswig-Holstein sind:

 

  • Grüneberg „BGB“,
  • Thomas/Putzo „ZPO“,
  • Tröndle/Fischer „StGB und Nebengesetze“,
  • Meyer-Goßner „StPO“,
  • Kopp/Schenke „VwGO,
  • Kopp/Ramsauer „VwVfG“,
  • Habersack, Deutsche Gesetze,
  • Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

Examenskommentare sollten in der aktuellsten verfügbaren Auflage genutzt werden. Bei den Gesetzestexten finden sich keine einheitlichen Regelungen, vielmehr geben die Prüfungsämter im Vorfeld der Klausuren konkrete Auflagen vor, die zu benutzten sind.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein Zweites Staatsexamen mieten.

Die Zulassung zum mündlichen Teil erlangen Referendare, wenn sie gemäß § 15 Abs. 1 LÜ mit einem Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,75 Punkten in den acht Klausuren und zusätzlich vier Klausuren mit mindestens vier Punkten bestehen, wobei mindestens eine im Zivilrecht bestanden sein muss. Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, ist die Prüfung gemäß § 15 Abs. 2 LÜ nicht bestanden. Die mündliche Prüfung findet mit maximal fünf Kandidaten aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Eine nach Ländern gesonderte Prüfung findet nicht statt.
Gemäß § 16 Abs. 4 LÜ wird bei der mündlichen Prüfung ein freier Vortrag (max. 10 Minuten) aus Akten gemäß Schwerpunktsetzung (der Wahlstation) gehalten. Den Prüflingen werden zur Vorbereitung des Vortrages die Akten 90 Minuten vor Beginn des Vortrages ausgehändigt. An die Vorträge abschließend gliedert sich die Prüfung in vier Abschnitte (§ 16 Abs. 5 LÜ). Geprüft werden das Zivilrecht, das Strafrecht, das Öffentliche Recht und die Gegenstände des Schwerpunktbereiches einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechtes.
Die Gesamtnote wird gemäß § 17 Abs. 2 LÜ errechnet durch eine Addition der in den acht Klausuren, im Vortrag und in den vier weiteren Abschnitten der mündlichen Prüfung erreichten Punktzahlen. Bestanden ist die Prüfung, wenn die Punktzahl der Gesamtnote mindestens 4 Punkte beträgt (§ 18 Abs. 1 S. 1 LÜ). Die Klausuren zählen je 8,75 %, insgesamt also 70 % (!). Der Aktenvortrag fällt mit 8 % ins Gewicht, die mündlichen Prüfungen zählen jeweils 5,5 %, insgesamt somit 22 %.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach der Wahlstation ein viermonatiger Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Die Zuweisung zu dem Ergänzungsvorbereitungsdienst erfolgt automatisch bei Nichtbestehen der schriftlichen Examensklausuren durch das OLG. Während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes finden ein wöchentlicher Pflichtklausurenkurs sowie ein freiwilliger Examensvorbereitungskurs statt. In Ausnahmefällen (Todesfälle oder schwerwiegende Erkrankungen im unmittelbaren familiären Umfeld des Prüfungsteilnehmers, oder eine eigene, zunächst nicht erkennbare Erkrankung des Prüfungsteilnehmers selbst oder andere außergewöhnlich schwierige Lebensumstände) werden Referendare mit entsprechendem Nachweis (z. B. ärztliches Attest) zu einem dritten Prüfungsversuch zugelassen.
Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde. Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen oder bei der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen.
Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung.
Achtung: Mit dem gewählten Schwerpunkt wird gleichzeitig der Inhalt des Aktenvortrages in der mündlichen Examensprüfung festgelegt. Schwerpunktbereiche sind insbesondere die Gebiete der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltung und die rechtsberatende Praxis.“ Einer dieser Schwerpunktbereiche muss mit dem Schwerpunktbereich übereinstimmen, aus denen der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung gewählt wird: Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Familie, Wirtschaft, Arbeit und Soziales oder Staat und Verwaltung.

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