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Referendariat

Die Einzelausbildung bei der Staatsanwaltschaft im Referendariat

By 11. Oktober 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Die Einzelausbildung bei der Staatsanwaltschaft im Referendariat

Erfahrungsbericht und Tipps für die erfolgreiche Einzelausbildung

Auch bei umfangreicher Vorbereitung auf die Staatsanwaltsstation sind Umfang und Anforderungen der Einzelausbildung schwer abzuschätzen. Der folgende Erfahrungsbericht soll einen kurzen Einblick über die Anforderungen meiner Einzelausbildung sowie Tipps und Tricks zur erfolgreichen Ableistung geben.

In Schleswig-Holstein ist die Staatsanwaltsstation die erste Station im Referendariat. Ich hatte mich zwar vor dem Referendariat bereits anhand von Büchern und Erfahrungsberichten von Freunden vorzubereiten versucht, trotzdem war ich von den veränderten Anforderungen zunächst überwältigt. Nach zwei Wochen Einführungslehrgang in Blockunterricht begann dann die eigentliche Einzelausbildung, auf deren Basis das spätere Stationszeugnis gefertigt würde.

Allgemeines zur Einzelausbildung

Bereits am Begrüßungstag wird jedem Referendar der ihm zugewiesene Einzelausbilder bekannt gegeben. Es empfiehlt sich, diesen auch bereits zu Anfang kurz aufzusuchen, um sich vorzustellen. Abseits von der allgemeinen Höflichkeit kennt man so einerseits bereits den Weg zum Büro des Ausbilders sowie sein Aussehen und kann andererseits auch erste Fragen zum Dezernat und den Anforderungen stellen. Wer – wie ich – einem Sonderdezernat zugewiesen wurde, kann sich zusätzlich gängige Ausbildungsliteratur vom Ausbilder leihen und sich während des Einführungslehrgangs bereits einen kurzen Überblick über das jeweilige Dezernat verschaffen.

Generell ist noch zu sagen, dass Art und Umfang der Einzelausbildung sehr unterschiedlich verlaufen, je nach Charakter des Ausbilders. In meinem Durchgang rangierte z.B. die Anzahl der zu bearbeitenden Akten pro Woche zwischen einer und zehn. Auch die Frequenz der erwarteten Präsenz beim Ausbilder variierte zwischen einem und drei Nachmittagen pro Woche. Ebenso verhielt es sich mit der Einübung der Aktenvorträge, die von einigen Ausbildern überhaupt nicht angeboten wurde.

Sehr hilfreich ist es daher, wenn Freunde und Bekannte aus älteren Durchgängen Tipps und Tricks zum jeweiligen Ausbilder geben können, damit man sich bereits zu Beginn auf einige Eigenheiten einstellen kann. Denn diese angesprochenen Eigenheiten beziehen sich nicht nur auf den erwarteten Arbeitseifer, zusätzlich wirkt sich der Charakter des Ausbilder auch massiv auf die Aktenbearbeitung aus. Jeder Staatsanwalt hat seine ganz eigene Art, Verfügungen, Anklageschriften etc. zu schreiben, die sich teilweise massiv von der in der AG gelehrten Art unterscheidet. Hierbei empfiehlt es sich ebenfalls, vor allem im Hinblick auf das durch den Ausbilder ausgestellte Zeugnis, die beigebrachte Art zu ignorieren und sich für die Ausbildungsakten streng nach Weisung des Ausbilders zu richten. Erwartungsgemäß werden langatmige Diskussionen, dass dieses oder jenes in der AG-Klausur oder der AG selbst als richtig bewertet wurde, nicht gern gesehen und führen im schlimmsten Fall dazu, dass man es sich mit dem Ausbilder gründlich verdirbt. Das heißt natürlich nicht, dass man diese Punkte nicht zu Beginn kurz ansprechen sollte. Man sollte sich allerdings überlegen, ob man mit zweiwöchiger AG-Bildung wirklich vehement gegen einen gestandenen Staatsanwalt argumentieren möchte, der das bereits mehrere Jahre in seiner gewohnten Art macht.

Und ob man das in der Ausbildung geforderte im Examen oder dem späteren Berufsleben verwendet, bleibt ja wiederum jedem selbst überlassen.

Der Ablauf meiner Einzelausbildung

Bereits im Anschluss an die Begrüßung versuchte auch ich, meine Einzelausbilderin für die Vorstellung zu erreichen. Hierbei erfuhr ich allerdings, dass diese im Urlaub war. Aufgrund dessen konnte ich mich erst nach Ablauf des hälftigen Einführungslehrgangs kurz mit ihr besprechen. Hierbei hatte sie aber auch lediglich Zeit, um mir die Hand zu schütteln und mich auf den Tag nach Ende der Einführung zu vertrösten. Somit war ich eine der wenigen, die bei Abschluss der Einzelausbildung noch kaum etwas über das Dezernat oder die Ausbilderin wussten.

Direkt nach dem Ende meines Einführungslehrganges ging es dann aber los. Ich war im Sonderdezernat Tier-, Umweltschutz und Ausländerangelegenheiten gelandet. Meine Ausbilderin befand zu recht, dass die dezernatstypischen Akten für den Beginn zu umfangreich seien. Daher lieh sie sich bei Kollegen Akten aus den allgemeinen Dezernaten für die ersten zwei Wochen aus, bevor ich dann ihre eigenen Sachen bearbeiten sollte. Ich war im Durchschnitt zwei Mal pro Woche für ca. 1 Stunde in Ihrem Büro, um die Akten zu besprechen. Hierzu kam zusätzlich ca. ½ Stunde, sofern ich für den Sitzungsdienst eingeteilt war und dessen Handakten besprechen musste. Ich bekam im Durchschnitt zwischen drei und sechs Akten pro Woche zur eigenständigen Bearbeitung. Die Akten aus dem Sonderdezernat beanspruchten hierbei allerdings eine vergleichsweise lange Bearbeitungszeit, weil die unbekannten Rechtsgebiete zuerst komplett erarbeitet werden mussten. Die ein oder andere Nachtschicht musste somit auch ich einlegen. Dies zog ich aber der sichtbaren Kapitulation gegenüber dem von der Staatsanwaltschaft erwarteten Arbeitsaufwand vor. Hierbei kann ich auch nur empfehlen, den Akten zuliebe gelegentlich auf etwaige Freizeit oder auch Schlaf zu verzichten: Ein überforderter Kollege von mir verweigerte zum Ende der Station die Bearbeitung der Akten und gab diese schlicht unbearbeitet wieder ab. Hier bedachte er allerdings nicht, dass dies natürlich seitens seiner Ausbilderin im Zeugnis verewigt wurde. Da die Stationszeugnisse neben der Examensnote die Basis der beruflichen Erstbewerbung stellen, sollte man sich gut überlegen, ob man so etwas dort wirklich aufgeführt haben möchte.

Während meiner Stationszeit war meine Ausbilderin drei Mal für längere Zeit im Urlaub und verwies mich an eine Kollegin. Beide nahmen sich ausreichend Zeit für meine Fragen sowie eine umfassende Besprechung und Korrektur der jeweiligen Akten. Anders als einige Kollegen, mit denen die bearbeiteten Akten noch nicht einmal besprochen wurden, bekam ich sowohl eine Durchschrift der verschickten Schriftsätze als auch meine Vorlagen korrigiert zurück. Dies half mir bei der steten Verbesserung. Allerdings konnte auch ich deutlich merken, dass jeder Staatsanwalt einen sehr eigenen Stil entwickelt: Dinge, die meine Ausbilderin ausgesprochen wünschenswert fand, z.B. lange Vermerke und kurze Konkreta, stießen bei der Urlaubsvertretung auf ausgesprochen wenig Gegenliebe und ernteten harsche Kritik.

Meine Ausbilderin bot mir weiterhin die Einübung von drei bis fünf Aktenvorträgen zur Vorbereitung auf den Vortrag vor dem Abteilungsleiter an, womit sie an der absoluten Spitze rangierte. Dieses waren auch ehemalige GPA-Fälle, die sie intensiv mit mir besprach und auch alternative Lösungswege wertete. Einigen Kollegen wurden hingegen gar keine Vorträge angeboten.

Nach der Hälfte der Stationszeit konnte ich sie auch auf meinen derzeitigen Notenstand ansprechen. Hierbei bekam ich ebenfalls eine fundierte Kritik mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, um meine Note noch zu verbessern. So hatte ich mich zu stark auf die Kommentarlage des Sonderdezernats gestürzt, wodurch es im Verlauf der Arbeit leider zu Flüchtigkeitsfehlern kam. Im Folgenden berücksichtigte ich die angesprochene Kritik und konnte mich so noch in den gewünschten Notenbereich verbessern.

Zum Ende der Station erhielt ich das Stationszeugnis, das meine Ausbilderin, anders als einige Kollegen, nicht vordatieren wollte. Daher konnte ich mir dies erst einige Tage nach Stationsende abholen. Den Zeugnisentwurf bekam ich hierbei ausgehändigt, konnte diesen in Ruhe durchgehen und eventuelle Änderungswünsche notieren, die ich im Anschluss mit der Ausbilderin besprach. Diese wurden auch berücksichtigt.

Fazit

Im Rahmen der Einzelausbildung hängt sehr viel von der Person des Ausbilders ab. Aber auch vermeintlich schwierige Ausbilder können mit gezeigtem Eigenengagement für sich gewonnen werden. Besonders wichtig ist es hierbei, auf die angesprochene Kritik einzugehen und diese im Weiteren zu beachten. Arbeitsverweigerung ist allerdings nicht zu empfehlen. Es sollte nicht aus dem Blick verloren werden, dass das Stationszeugnis am Ende ausschließlich vom Ausbilder unterzeichnet wird und auch über solche Vorfälle nicht schweigt. Auch bei Sonderwünschen, wie z.B. der Begleitung einer Durchsuchung, empfiehlt es sich, den Ausbilder bereits zu Beginn auf das bestehende Interesse anzusprechen und im Lauf der Zeit am Ball zu bleiben.

Trotz einiger Stolpersteine war ich mit dem Verlauf meiner Einzelausbildung sehr zufrieden und behalte die Zeit bei der Staatsanwaltschaft in guter Erinnerung.

Euch wünsche ich natürlich ebenso viel Glück!

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Beitragsautor:

Regina Kardel

Regina Kardel

Regina berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat. Mittlerweile ist sie zugelassene Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei. Deshalb schreibt sie aktuell für JurCase-Jobs über die anwaltliche Karriere.

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