Die Bewerbung zum Referendariat – ein formalistischer Hürdenlauf
Wer Volljurist werden will – und nur so erwirbt man die Befähigung zum Richteramt – muss nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen („Dipl. Jur.“) den zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst durchlaufen, der mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen endet. Auch bekannt als „Assessorexamen“. Doch wie läuft die Bewerbung zum Referendariat ab und was ist dabei zu beachten?
Da die Juristenausbildung Sache der Länder ist, gibt es je nach Bewerbungsort unterschiedliche Voraussetzungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Denn wie wir alle wissen, kennen Juristen keine Gnade! Im Folgenden soll das Bewerbungsverfahren in Baden-Württemberg näher erläutert werden. Hier gibt es die Möglichkeit sich am OLG Karlsruhe oder am OLG Stuttgart zu bewerben.
Das Wichtigste vorweg – die Fristen!
Bereits während des Ersten Examens sollte man die Ausschlussfristen für die Bewerbung zum juristischen Vorbereitungsdienst im Auge behalten. Diese liegen extrem früh und man verpasst sie schneller als gedacht. Der Einstieg in das Referendariat ist nur zweimal im Jahr möglich. Verpasst man die Bewerbungsfrist, muss man also ein halbes Jahr warten.
In Baden-Württemberg beginnt das Referendariat ausschließlich jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres. Die Bewerbung für einen Start im Frühjahr muss spätestens bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht worden sein. Für den Beginn im Herbst müssen die Unterlagen bis zum 31. Mai des gleichen Jahres vorgelegt werden.
Ein Referendariat – viele Standorte
Grundsätzlich ist es möglich, den juristischen Vorbereitungsdienst auch in einem anderen Bundesland abzuleisten als in dem des Ersten Examens. Dies kann diverse Vorteile haben (großzügigere Hilfsmittelverordnung, längere/kürzere Stationen, ein angeblich leichteres Examen oder ganz einfach eine attraktivere Stadt oder andere potentielle Arbeitgeber) aber eben auch genauso viele Nachteile.
In Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit sich am OLG Karlsruhe oder am OLG Stuttgart zu bewerben. Zum Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe gehören die Standorte Baden-Baden, Mannheim, Freiburg, Mosbach, Heidelberg, Offenburg, Karlsruhe, Waldshut, Tiengen und Konstanz. Karlsruhe ist allein deswegen schon ein attraktiver Standort, weil dort das Bundesverfassungsgericht sitzt. Grundsätzlich sind auch immer die Städte sehr beliebt, an denen es eine juristische Fakultät gibt, da viele Studenten dazu neigen, am gleichen Ort zu bleiben.
Zum Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart gehören die Standorte Ellwangen, Rottweil, Hechingen, Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Ravensburg und Ulm. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Landgerichtsbezirk besteht jedoch nicht. Auch in der Hauptstadt Stuttgart und der Studentenstadt Tübingen kann es bei der Platzverteilung eng werden. Im Antrag können ein Erst-, ein Zweit- und ein Drittwunsch angegeben werden. Vorrangig berücksichtigt werden hierbei wissenschaftliche Hilfskräfte und in Stuttgart Examenskandidaten mit mehr als 10 Punkten (haha!). Im Übrigen richtet sich die Zuweisung danach, ob der Bewerber einen gewachsenen Lebensmittelpunkt (z.B. langjähriger Wohnsitz, Schulausbildung, Lehre, familiäre Anbindung, Heirat usw.) im gewünschten LG-Bezirk und/oder wichtige Gründe (z.B. Gemeinderat, nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeit) für den gewünschten Ort hat. Dies muss jedoch nachgewiesen werden. Ärgerlicherweise genügt eine langjährige Beziehung (oder Verlobung) sowie eine bereits gemietete Wohnung hierfür nicht!
Der Antrag auf Aufnahme und seine Tücken
Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die einzuhaltenden Formalien und Fristen finden sich jeweils auf der Homepage des zuständigen Oberlandesgerichts (Stuttgart, Karlsruhe). Hier kann man auch den Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst herunterladen und ausdrucken. Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur per Post möglich! (Wichtige Unterlagen findest du hier!)
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:
a) ein handgeschriebener und unterschriebener Lebenslauf neuen Datums
b) ein Lichtbild neuen Datums in Passbildgröße (mit Namen auf der Rückseite)
c) eine amtlich beglaubigte Kopie des bei Einstellung gültigen Reisepasses oder Personalausweises
d) ein Führungszeugnis „für eigene Zwecke“ gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG (bei der Gemeinde bzw. dem LRA zu beantragen, nicht älter als 8 Monate)
e) ggf. Begründung für den etwaigen konkreten Zuweisungswunsch mit Nachweisen
f) ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über die Schwerbehinderteneigenschaft
g) ggf. Kopie eines Ablehnungsbescheides des Oberlandesgerichts Karlsruhe oder Stuttgart
h) eine amtlich beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Juristischen Prüfung.
Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung des Führungszeugnisses je nach Gemeinde bis zu 4 Wochen dauern kann! Der Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses genügt nicht (na toll!). Bitte achtet also darauf, das Führungszeugnis mindestens einen Monat vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu beantragen! Eine Verzögerung geht zu euren Lasten (na toll²).
Leider erhält man nach Bestehen des Ersten Staatsexamens den damals bereits eingereichten handschriftlichen Lebenslauf nie wieder zurück. Man muss also gezwungenermaßen nochmals alles von Hand abschreiben (na toll³)
Ebenfalls sehr ärgerlich ist, dass das OLG innerhalb der Bewerbungsfrist keine Eingangsbestätigung verschickt (na toll4). Selbst wenn man seine Bewerbung also Anfang Mai oder Anfang November einreicht, erhält man vor Ablauf der Bewerbungsfrist keinerlei Bestätigung, dass der Brief eingegangen ist. Dies kann man nur vermeiden, indem man der Bewerbung ein Schreiben anhängt mit der Bitte den Eingang bis zu einer bestimmten Frist zu bestätigen (gewusst wie!).
Die Entscheidung ….
Platzangebote werden für den Einstellungstermin am 01.04. regelmäßig etwa Mitte bis Ende Februar des Jahres, für den Einstellungstermin am 01.10. regelmäßig etwa Mitte bis Ende August des Jahres unterbreitet. Bis dahin heißt es abwarten, Tee trinken und Daumen drücken!
Mit dem Angebot eines Ausbildungsplatzes wird eine kurze Frist (schon wieder eine Frist!) zur Erklärung über die Annahme des Platzes gesetzt werden. Wenn innerhalb der gesetzten Frist keine Annahmeerklärung eingeht, verfällt der angebotene Ausbildungsplatz. Man sollte in den genannten Zeiträumen also erreichbar sein und regelmäßig den Briefkasten leeren!
Insgesamt ist die Bewerbung zum juristischen Vorbereitungsdienst also gewohnt umständlich, sperrig, voller Hindernisse und Fristen. Aber wer das Erste Staatsexamen geschafft hat, der schafft bekanntlich alles! Viel Erfolg!
– Jannina
(Referendarin in BW, Autorin auf justillon.de und iurratio.de)
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