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Referendariat

Nach dem Examen ist vor dem Examen

By 11. Juni 2019März 28th, 2022No Comments
Erfahrungsbericht_Referendariat_FB

Nach dem Examen ist vor dem Examen

Vorbereitungen zum Referendariat nach dem Ersten Staatsexamen

…das merkte ich recht schnell. Denn wer nicht fast unmittelbar nach der Abholung des Zeugnisses des Ersten Examens zu den Vorbereitungen zum Referendariat übergeht, wartet gegebenenfalls noch mal drei Monate länger. Aber alles der Reihe nach:

Der große Tag der Notenbekanntgabe!

Am Morgen der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Ergebnisse vom Ersten Examen sitzen die meisten Rechtskandidaten, wie sie offiziell genannt werden, vor ihren Laptops und warten gebannt und total nervös auf die Veröffentlichung der Noten. Und dann, wenn es endlich so weit ist, hat man (immerhin) die Gewissheit, ob es für 3,5 Punkte gereicht hat oder nicht.

Die Überbrückung der Wartezeit

In den folgenden rund zwei Monaten, in denen man – im Bestehensfall – auf die Mündliche Prüfung wartet und eifrig vor den Protokollen der zu erwartenden Prüfer sitzt, kommen auch immer wieder Gedanken bezüglich der Zukunft in einem hoch. Nein, nicht die große Karriere beim BGH, sondern die „Freizeit“ nach dem Examen, die lange Wartezeit bis zum Referendariat. Wie man die überbrückt – Nichtstun, Ausland, Arbeiten, Master, Promotion – steht jedem selbst frei. Dabei gibt es auch kein Richtig oder Falsch. Aber irgendwann will man ja doch mal mit der Vorbereitung zum Referendariat, und somit auf das Zweite Examen starten. Und wann das stattfindet, hat man zumindest in einem kleinen Teil selbst in der Hand.

Die Wahl des Bundeslandes

Einerseits sollte man sich schon vorher genau überlegen, wann man mit dem Ref starten möchte. Je nach Leistung im Ersten Examen und Bundesland kann die Wartezeit immerhin bis zu zwei Jahre dauern. Wer in dem Bundesland sein Ref ablegt, in dem er auch sein Erstes Examen geschrieben hat, hat allerdings oftmals einen zeitlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern aus anderen Bundesländern.

Nichtsdestotrotz kann der Blick auf die Wartezeiten anderer Bundesländer lohnen, die teilweise erheblich kürzer sind. So ist es zumindest im Verhältnis Berlin zu Brandenburg. In Berlin warten die Rechtskandidaten momentan 13-21 Monate. Das Land Brandenburg legt seine Wartezeiten nicht offen, sie sollen aber deutlich, und zwar sehr deutlich, kürzer ausfallen.

Bei der Wahl des Bundeslandes sollten aber natürlich auch andere Kriterien eine Rolle spielen: Gehalt, Fahrtwege, Noten im Zweiten Examen, Instanzen (in Berlin kann man z.B. zum KG, also OLG), Kosten (Wohnung, Bahntickets,…), die Zahl der Referendariatsplätze, die Einstellungstermine usw.

All diese Faktoren haben übrigens dazu geführt, dass meine Wahl sehr schnell auf Berlin fiel. Ja, man muss länger warten. Das spielte bei mir aber keine Rolle, da ich meinen Freischuss absolviert habe, mich für‘s Ref beworben und dann, nachdem ich meinen Verbesserungsversuch ein Jahr später abgelegt habe, quasi direkt im Anschluss einen Refplatz bekommen habe.

Dafür sind die Noten im Zweiten Examen in Berlin deutlich besser und ich muss nicht quer durch Brandenburg pendeln – auf eigene Kosten wohlgemerkt. Denn mit Semesterticket ist im Ref nichts mehr. Sich deswegen an einer Universität für Physik oder Archäologie zu immatrikulieren ein anderes Thema…

Die Bewerbung

Wer sich für ein Bundesland entschieden hat, kann mit der Bewerbung loslegen. Dabei ist vor allem auch darauf zu achten, was ich eingangs schrieb: Zeit ist Geld. Oder vielmehr Wartezeit. Ja, wer sich Zeit lässt mit der Bewerbung, verliert Zeit. Warum? Weil man mit dem Eingang der vollständigen Bewerbung einen Platz auf der Warteliste zugeteilt bekommt. Je schneller man sich bewirbt, desto schneller landet man auf der Liste.

Die große Ungerechtigkeit: Wann man seine Bewerbung abgeben kann, liegt nicht allein in der eigenen Hand. Die Krux an der Geschichte ist, dass man sich nur mit vollständigen Unterlagen bewerben kann. Und zu diesen Unterlagen gehört auch das Examenszeugnis. Und das bekommt man erst nach der Mündlichen Prüfung, in Berlin 3 Werktage nach dem Tag der Prüfung. Wer also sehr spät seinen Mündlichen Prüfungstermin hat, den man sich wohlgemerkt nicht aussuchen kann, hat schlicht und ergreifend Pech. Denn dann sind alle anderen Rechtskandidaten aus derselben Kampagne vor einem auf der Liste.

Zum Verständnis: Jedes Bundesland vergibt nur eine gewisse Anzahl an Plätzen pro Einstellungstermin. In Berlin sind es um die 145. Das heißt, dass pro Termin, in Berlin vierteljährlich, die ersten 145 auf der Liste einen Platz bekommen. Ist man also auf Platz 146, wartet man noch mal ein Quartal länger.

Tipp: Haltet eure Bewerbungsunterlagen parat!

Sobald ihr die Ladung zur Mündlichen Prüfung bekommt, sind es oft keine zwei Wochen mehr, bis der große Tag da ist. Da hat man natürlich keine Lust, Zeit und Nerven, die doch recht umfangreichen Bewerbungsunterlagen für das Referendariat zusammenzustellen. Kümmert euch da also frühzeitig drum! Auf den jeweiligen Seiten des Bundeslandes finden sich ausführlich Listen mit den benötigten Unterlagen. Das ist eine ganze Menge Papierkram. Man muss viele Bögen ausfüllen und unterschreiben. In Berlin muss man außerdem einen Lebenslauf anfertigen und ein Foto einreichen. Wer also kein halbwegs aktuelles Passbild oder sonst geeignetes Bild hat, sollte sich um den Gang zum (Hobby-) Fotografen rechtzeitig in den Kalender eintragen.

All die Unterlagen sollte man bis spätestens drei Tage nach der Mündlichen Prüfung beisammen haben und dann direkt nach der Abholung des Zeugnisses vom Ersten Examen (Glückwunsch! Das ist übrigens ein ziemlicher cooler Moment) bei den zuständigen Sachbearbeitern für das Referendariat abgeben. In Berlin ist beides glücklicherweise im selben Haus.

Der Wunschtermin

Bei der Bewerbung für das Referendariat muss man einen Termin angeben, zu dem man eingestellt werden möchte. Dieser kann in Berlin zum frühestmöglichen nächsten Termin gewählt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser sollte lieber zu früh als zu spät liegen, denn ablehnen kann man den Platz immer noch und unnötig lange warten will man ja auch nicht.

In Berlin kann man einen angebotenen Platz ein Mal ablehnen und einen neuen Wunschtermin nennen, der bis zu einem Jahr in der Zukunft liegen kann. Wenn man also einen Platz für den 01.11.2019 bekommt, kann man diesen auf den 01.02.,01.05.,01.08. oder 01.11.2020 legen, ohne seinen Wartelistenrang zu verlieren.

Achtung: Rückmeldung!

Wer zu seinem Wunschtermin keinen Platz angeboten bekommt, muss sich innerhalb von 10 Wochen beim KG Berlin schriftlich rückmelden, also bestätigen, dass man noch an einem Platz interessiert ist. Sonst wird man am darauffolgenden Einstellungstermin nicht berücksichtigt. Und wer sich an zwei aufeinander folgenden Termin nicht rückmeldet, fliegt sogar komplett von der Warteliste.

Fazit

Kümmert euch! Sucht euch rechtzeitig alle Termine und Fristen raus und habt auf dem Schirm, welche Unterlagen ihr benötigt. Denn wer sich rechtzeitig für ein Bundesland entscheidet und seine Unterlagen beisammen hat, kann viel Zeit sparen. Auch wenn man nach dem Ersten Examen eigentlich anderes im Kopf hat, kann ich nur empfehlen, eure Bewerbung für das Ref gut vorzubereiten. Danach lebt es sich deutlich entspannter.

-Ulrike

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Beitragsautor:

Ulrike R.

Ulrike R.

Ulrike befindet sich seit zwei Jahren im juristischen Vorbereitungsdienst, den sie zugunsten ihres Sohnes unterbrechen musste. Sie befindet sich noch bis voraussichtlich Mai 2021 in Mutterschaftszeit. Danach steht bei ihr das Examen an. In ihren Beiträgen berichtet sie von der Vereinbarkeit von Kind und Referendariat.

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