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Referendariat

Die Arbeitsweise im Referendariat 

By 30. August 2017Oktober 12th, 2023No Comments
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Die Arbeitsweise im Referendariat 

In diesem Beitrag soll es um die Arbeitsweise im Referendariat – kurz: „Ref“ – gehen. Zugegebenermaßen hatte auch ich gegen Ende des Studiums so gut wie keine Vorstellung darüber, was mich im Ref bzgl. des Arbeitsaufwandes und des Ablaufes erwarten würde. Sicher wusste ich nur: es werden wieder zwei verdammt anstrengende Jahre, an dessen Ende endlich die langersehnte Berufsqualifikation steht.

Man hört ja im Laufe des Studiums immer wieder von Leuten, die bereits im Referendariat sind. Einige beklagen sich über die „krasse Arbeitsbelastung“. Andere hingegen sind völlig begeistert, dass sie nun nicht mehr nur die Theorie büffeln müssen, sondern zum ersten Mal auch praktisch arbeiten dürfen.

Wo wir auch beim Thema wären. Das Stichwort lautet: Praxis.

Praxisorientiertes Arbeiten

Im Referendariat geht es darum, die Referendare zu befähigen, am Ende der Wahlstation und nach Ablegen des 2. Staatsexamens in allen juristischen Berufen praxistauglich und erfolgreich arbeiten zu können. Ob es nun der Richterberuf wird, ein Job bei der Staatsanwaltschaft, als Rechtsanwalt oder auch als Unternehmensjurist: Der Referendar soll einen Einblick in alle gängigen Berufsfelder bekommen. Dazu gehört die tägliche Arbeit eines Richters, eines Staatsanwalts oder eines Rechtsanwaltes.

All dies soll gewährleistet werden, indem zunächst die theoretischen Grundlagen in den Arbeitsgemeinschaften gelegt werden. Die Praxis lernt man dann bei seinem Ausbilder. Dort wird es meist um viele Formalien gehen, etwa: Wie schreibt man ein Urteil? Wie erhebt man Anklage? Was ist bei einem Haftbefehl zu beachten?

Ohne Theorie kommt man nicht aus

Auch wenn das materiell-rechtliche Wissen nicht mehr den Schwerpunkt bildet (nach den Merkblättern des Landgerichts werden diese vorausgesetzt und sollen nicht vertieft werden), so ist doch die Kenntnis der Theorie unumgänglich. Neben dem Wissen aus dem ersten Staatsexamen erwartet einen eine weitere Fülle an theoretischem Stoff, der jedoch im Vergleich zum ersten Examen recht überschaubar bleibt. Den größten Block der Theorie, ob es nun im Zivil- oder im Strafrecht ist, bildet zweifelsohne das Prozessrecht. Ohne ein grundlegendes Wissen im Prozessrecht wird man keine praxistaugliche Lösung hinbekommen. Die Betonung liegt allerdings auf „grundlegend“. Denn auch im zweiten Examen erwartet keiner von euch, dass ihr jedes Problem auswendig drauf habt. Dafür habt ihr nämlich eure Kommentare zur Hilfe.

Viele dieser Dinge eignet man sich aber durch ständiges Wiederholen und Anwenden an Fällen automatisch an. Der große Vorteil dieser „Formalien“ dürfte nämlich sein, dass sie nach einer bestimmten Anzahl an Fällen von ganz allein in Fleisch und Blut übergehen. Dabei sollte man sich immer an eine Faustregel halten: Je praxistauglicher die Lösung eines Falles, desto höher ist in der Regel auch die Benotung.

Wie eingangs schon erwähnt: das zweite Examen befähigt einen endgültig dazu, am juristischen Berufsleben mit all seinen Verantwortungen teilzunehmen. Und dabei wird sich der Prüfer immer eines fragen:

„Können wir diesen Prüfling wirklich auf die Menschen loslassen?“

Wer sich bei seiner Vorbereitung immer auf diese Praxistauglichkeit fokussiert, wird daher erfreuliche Ergebnisse bekommen.

– Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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