Der Besuch einer Mündlichen Prüfung vor dem GPA
Erfahrungsbericht zum Besuch der Mündlichen Prüfung
Im Rahmen der AG 3 bekamen wir die Möglichkeit, einer Mündlichen Prüfung vor dem GPA in Hamburg beizuwohnen. Unser AG-Leiter prüft bereits seit Langem selbst bei der Mündlichen Prüfung und nahm uns zu den zwei mündlichen Prüfungen mit, bei denen er den Vorsitz führte.
Der Besuch der Mündlichen Prüfung war freiwillig. Ich kann jedoch nur dazu raten, sich den Ablauf frühzeitig anzusehen, um sich besser auf die eigene Prüfung vorzubereiten. Und auch wenn die Möglichkeit einer Hospitation auch abseits der AG 3 jederzeit besteht, wird bei diesem Besuch eine umfassende Betreuung mit Vor- und Nachbesprechung geboten. Und auch die Fahrtkostenerstattung soll hier nicht unerwähnt bleiben.
Allgemeines zur Mündlichen Prüfung
Die Mündliche Prüfung findet nach der Wahlstation statt. Zugelassen wird, wer in den Klausuren einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,75 Punkten erreicht hat. Zusätzlich müssen vier der Klausuren mit mindestens vier Punkten bestanden worden sein, hiervon mindestens eine im Zivilrecht. Die Mündliche Prüfung findet für uns mit maximal fünf Kandidaten aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Eine nach Ländern gesonderte Prüfung findet nicht statt. Das GPA teilt mit der Ladung zur Mündlichen Prüfung die Telefonnummern der Mitprüflinge mit, soweit diese sich vorher damit einverstanden erklärt haben (dies wird vom GPA formularmäßig gefragt). Auch für das Zweite Juristische Staatsexamen gibt es sogenannte Prüfer-Akten. Diese sind teilweise beim Bremer Referendarrat erhältlich (www.apr-olg.bremen.de).
Zu Beginn der Prüfung wird ein freier Vortrag zu einem Aktenstück gehalten. Der Vortrag wird dem Schwerpunktbereich entnommen, der für die Wahlstation bei der Anmeldung zum Examen gewählt worden ist. Die Akten werden zur Vorbereitung des Vortrages 90 Minuten vor Beginn ausgehändigt. Die Vortragsdauer soll zehn Minuten nicht überschreiten. Weitere fünf Minuten werden von der Prüfungskommission für Ergänzungsfragen genutzt. Nach den Vorträgen gliedert sich die Prüfung in vier Abschnitte, in denen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und der Schwerpunktbereich geprüft werden.
Eine Sammlung kostenloser Aktenvorträge zur Vorbereitung findest du hier.
Die Gesamtnote wird durch eine Addition der in den acht Aufsichtsarbeiten, im Vortrag und in den vier weiteren Abschnitten der Mündlichen Prüfung erreichten Punktzahlen gebildet. Bestanden ist die Prüfung, wenn die Punktzahl der Gesamtnote mindestens 4 Punkte beträgt. Die Klausuren zählen insgesamt 70 %. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat auf Wunsch eines Prüflings das Ergebnis mündlich zu begründen.
Die Gewichtung der Mündlichen Prüfung in allen Bundesländern findest du hier.
Auch im Zweiten Examen gibt es die Möglichkeit, von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote abzuweichen (entspricht dem „Sozialpunkt“ im Ersten Examen), wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet und die Abweichung keinen Einfluss auf das Bestehen der Prüfung hat. Hierbei werden die Leistungen im Vorbereitungsdienst, also die Zeugnisnoten, berücksichtigt. Eine Abweichung von mehr als 1,00 Punkten ist nicht zulässig. Die Ergebnisse des jeweils letzten Jahres werden in einer Statistik jährlich vom GPA veröffentlicht und können auf der Homepage des Referendarrates eingesehen werden.
Der Besuch der Mündlichen Prüfung
Zum Besuch der Mündlichen Prüfung wurde die AG-Gruppe in zwei Hälften geteilt, weil pro Prüfung lediglich 15 Zuschauer zugelassen sind. Wer zu welchem Termin (entweder in der ersten oder in der zweiten Hälfte der AG) mitfahren wollte, konnten wir untereinander festlegen. Unsere Gruppe reiste gemeinsam mit der Bahn an.
Die eigentliche Prüfung begann um 10 Uhr. Zu dieser Zeit hatten die Prüflinge bereits das Vorgespräch wie auch die Vorbereitung des Aktenvortrages hinter sich gebracht. Die Gruppe bestand aus vier Prüflingen. Zunächst wurden die Prüflinge nacheinander hereingerufen und hielten ihren Aktenvortrag. Dieser bestand aus folgendem verwaltungsrechtlichen Sachverhalt (vereinfacht):
Ein Eigentümer hatte auf mehreren seiner Grundstücke einen Wall aus Altreifen aufgeschüttet, die mit Blumen bepflanzt werden sollten. Dieser Wall sollte als Grundstücksabschluss dienen. Das zuständige Ordnungsamt war der Auffassung, dass es sich hierbei um die Ablagerung von (gefährlichen) Abfällen im Sinne des KrWG handele, die es zu beseitigen gelte. Ersatzweise wurde im Bescheid die kostenpflichtige Ersatzvornahme angedroht. Hiergegen war Widerspruch eingelegt worden. Der Prüfling sollte nun an die Stelle der Widerspruchsbehörde treten und diesen Widerspruch bescheiden. Dem Widerspruch war vorliegend abzuhelfen. Die unbekannten (und abgedruckten) Normen des KrWG waren zu definieren, sauber zu subsumieren und der neue Widmungszweck der Altreifen zu erkennen.
Drei der vier Kandidaten erkannten diese Lösung und unterschieden sich lediglich in Ausarbeitung und Vortragsstil. Lediglich eine Kandidatin verkannte die Lösung und konnte ihre Auffassung trotz mehrfacher Nachfragen nicht mit Argumenten unterfüttern. Negativ fiel auf, dass der Vorsitzende jedem Kandidaten eine Frage zu den Kosten stellte, deren Bearbeitung seitens des Bearbeitervermerks des Vortrags erlassen waren. Drei der vier Prüflinge erkannten dies nicht und beantworteten die Frage (richtig). Die vierte Kandidatin erkannte den Ausschluss seitens des Bearbeitervermerks und durfte die Frage im Anschluss nicht beantworten.
Nachdem auch die letzte Kandidatin ihren Vortrag gehalten hatte, gab es eine kurze Pause. Im Anschluss wurden die Prüflinge in den vier Rechtsbereichen geprüft. Hierbei fiel vor allem auf, dass es sich (außer im Schwerpunktbereich) um absolute Standardfragen im Bereich des materiellen Rechts sowie des Verfahrensrechts handelte. Auch der vielgehasste Instanzenzug wurde mehrfach bemüht. Zusätzlich wurden kleinere Fälle besprochen, die an bekannte Examenskonstellationen angelehnt waren. Zuletzt wurde, wie bereits aus dem Ersten Examen bekannt, die aktuelle Rechtsprechung wie auch das aktuelle Tagesgeschehen bemüht.
Im Anschluss an die Prüfung bekamen wir die Möglichkeit, den Prüfern detaillierte Fragen zum Ablauf dieser Prüfung bzw. der Mündlichen Prüfung generell zu stellen. Die Prüfer nahmen sich hierbei genügend Zeit für uns und gaben uns Tipps für die eigene Prüfung. Betont wurde hierbei vor allem, dass es auf die Praxistauglichkeit der Antworten ankomme. Und dass die Prüfer generell wohlwollend gegenüber den Referendaren auftreten, sodass man keine Angst vor der Prüfung haben müsse.
Fazit:
Der Besuch einer Mündlichen Prüfung im Rahmen der AG 3 hat sich für mich sehr gelohnt. Für alle Nicht-Hamburger lohnt es sich, den Prüfungsort und –raum nebst Anfahrt kennenzulernen. Und auch den Ablauf als Zuschauer zu erleben und im Anschluss Fragen stellen zu können, hilft Prüfungsängste abzubauen. Zuletzt war auch die intensive Besprechung dieses Besuchs im Rahmen der AG zur eigenen Prüfungsplanung hilfreich.
Ich hoffe, dieser Erfahrungsbericht hilft euch ein wenig bei eurer eigenen Vorbereitung und wünsche euch viel Spaß bei eurem eigenen Besuch!
Regina
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