Skip to main content
Referendariat

Das „Abtauchen“ in der Anwaltsstation

By 16. Oktober 2018Oktober 12th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht

Das „Abtauchen“ in der Anwaltsstation

Zu Beginn der Anwaltsstation, die in NRW 10 Monate andauert, stellt sich für viele Referendar:innen die Frage, welchen strategischen Weg sie gehen möchten. So wollten die einen Kolleg:innen, mit Blick auf ihr späteres Berufsleben, die Station bei einer der renommierten Großkanzleien absolvieren oder sich ggf. schon frühzeitig spezialisieren, wohingegen die anderen weniger arbeiten und mehr lernen wollten. In diesem Beitrag möchte ich dir darüber berichten, für welchen Weg ich mich entschieden habe und welche Vor- und Nachteile dies mit sich brachte.

Abtauchen für vier Monate

„Abtauchen“, so nennt sich der Abschnitt der Anwaltsstation, in dem man nicht mehr für aktive Arbeit in der Kanzlei zur Verfügung steht. Auch schriftliche Pflichtarbeiten werden nicht mehr angefertigt. In dieser Zeit soll man sich als Referendar:in voll und ganz auf seine Examensvorbereitung konzentrieren.

Auch wenn dieser Abschnitt sehr inoffiziell gehalten und von den Ausbildungsämtern nicht vorgesehen ist, wird in der Praxis zumeist davon Gebrauch gemacht. Im besten Falle hat man dies schon beim Vorstellungsgespräch in der Kanzlei angesprochen und sich darüber geeinigt, einige Monate „abzutauchen“. In der Regel wird vereinbart, dass man in den letzten 3 bis 5 Monaten nicht mehr in der Kanzlei erscheint. Damit haben viele Kanzleien natürlich kein Problem, denn dieser Wunsch ist für viele nachvollziehbar. Unabhängig davon, ob man in einer Großkanzlei oder in einer kleineren Sozietät untergebracht ist. Ich habe auch mit meinem Ausbilder eine „Schonzeit“ von ca. 4 Monaten vereinbart, ohne die ich rückblickend wohl kaum hinreichend Zeit zum Lernen gehabt hätte.

Vor- und Nachteile

Und so kommen wir auch schon zu den Vor- und Nachteilen des Abtauchens. Den großen Vorteil habe ich bereits genannt. Das große Defizit, welches das Referendariat mit sich bringt, ist ohne Zweifel die sehr begrenzte freie Zeit, um sich ganz fokussiert auf das Klausurenschreiben und Wiederholen vorzubereiten. In der Uni sah das noch ganz anders aus. Da ging man unter Umständen nur noch in das Repetitorium oder hat an den Wochenenden ein wenig gejobbt. Die verbleibende Zeit konnte sich frei für das Lernen eingeteilt werden.

Ich hatte zum Glück einen Ausbilder, der sehr viel Verständnis dafür hatte und der mir diesbezüglich auch nur die vorgeschriebenen Pflichtarbeiten übertragen hat. Daneben war ich oft bei Gerichtsverhandlungen dabei und durfte weitgehend eigenständig Akten bearbeiten.

Allerdings hatte das Abtauchen auch ein paar Nachteile. So muss ich zugeben, dass man doch viel zu wenig Schriftsätze schreiben konnte. Gerade für die insgesamt drei Anwaltsklausuren im Examen (zwei im Zivilrecht und eine im öffentlichen Recht) kann man eigentlich nicht genug Klageschriften und Mandantenschreiben verfassen. Dabei ist nämlich nicht zu verachten, wie viele verschiedene prozessuale Konstellationen in der Praxis denkbar sind. Liegt etwa eine einseitige Erledigungserklärung vor? Kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht? Muss der ursprüngliche Klageantrag beschränkt werden? Welche Beweismittel muss ich anbieten?

All das sind Fragen, die garantiert auch in Examensklausuren auftauchen werden. Nicht zu verkennen ist dabei, dass erfahrene Praktiker:innen die Klausuren korrigieren. Daher wäre es wohl umso wichtiger gewesen, viele dieser Schriftsätze im Vorhinein zu üben und sich nicht allein auf das Rechtsgutachten zu verlassen. Ich habe diese Gelegenheiten natürlich nicht nutzen können, als ich abgetaucht bin.

Fazit

Abschließend kann ich jedoch auch nicht mit großer Sicherheit sagen, ob eine kürzere Abtauchzeit mehr geholfen hätte. Ich würde jedoch zumindest, wenn ich eine Abtauchzeit von 4 bis 5 Monaten plane, die Zeit in der Kanzlei effektiv nutzen, um möglichst viele Schriftsätze zu verfassen oder zumindest zu lesen. So lernt man meines Erachtens die „Sprache der Rechtsanwält:innen“ am besten, sodass auch die oder der Korrektor:in sich beim Lesen irgendwo wiederfindet und gewillt ist eine gute Note zu vergeben.

 

– Sinan

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
2. STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

Alle Beiträge von Sinan Akcakaya ansehen