Skip to main content
Gewusst

Baurecht im Examen – ungenehmigte Nutzung?

By 23. August 2023Oktober 10th, 2023No Comments
gewusst_David_Stadermann_neu_FB

#HierZucktDeinPrüfungsamt im Öffentlichen Recht in Kooperation mit RiVG Dr. David Stadermann

Moin, öffentlich-rechtliche Klausuren im Examen sind in der Regel nach jeweiligem Landesrecht zu lösen. Häufig lassen sich die Rechtsgebiete im besonderen Verwaltungsrecht aber auf gemeinsame Grundstrukturen zurückführen, so wie im Baurecht. Ein Nachbar, eine (ggf.) ungenehmigte Nutzung – und das alles im Eilverfahren! Das OVG Hamburg beschäftigte sich im Beschluss vom 02. Februar 2023 mit zahlreichen (bau)ordnungsrechtlichen Fragen.

JurCase informiert:

Das Urteil des 2. Senats des OVG Hamburg vom 02. Februar 2023 (2 Bs 179/22) findest du hier.

Was ist passiert?

Der Antragsteller wendet sich gegen eine von der Antragsgegnerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügte Untersagung der Nutzung seines Vereinsgebäudes für geschlossene private Veranstaltungen.

Der Antragssteller ist ein Ruderclub, der an der Außenalster in Hamburg ein Clubhaus unterhält. Auf Grundlage einer Baugenehmigung aus 2013 wurde das Clubhaus neu errichtet. Das Grundstück steht im Eigentum des Ruderclubs, der mit einem Dritten einen „Mietvertrag“ über die im Vereinshaus „gelegene Gastronomie zur selbständigen Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der besonderen Interessen des Club(s) und seiner Mitglieder“ geschlossen hat. Auf seiner Homepage bietet der Dritte das Vereinshaus als Veranstaltungsort für geschlossene private Veranstaltungen an.

Die Eigentümerin des auf dem gegenüberliegenden, mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstück wandte sich gegen die dem Antragsteller erteilte Baugenehmigung aus 2013, da sie sich durch die Nutzung des Vereinsgebäudes für private Feiern in ihren Rechten verletzt sah. Ihre Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Nutzung des Vereinshauses für geschlossene private Veranstaltungen nicht Bestandteil der Baugenehmigung geworden sei.

Im August 2022 untersagte die Antragsgegnerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Nutzung des Grundstücks zum Zwecke des Betriebs einer Gastronomie, soweit diese über den Tagesbetrieb für Clubmitglieder von 12.00 Uhr bis 22.00 Uhr an sieben Tagen in der Woche sowie den Frühstücksbetrieb für Clubmitglieder an zwei Tagen in der Woche hinausgeht.

Das hiergegen angestrengte Eilverfahren blieb weitgehend erfolglos.

Worum geht es?

Baurecht, ein Nachbar, eine (ggf.) ungenehmigte Nutzung – und das alles im Eilverfahren. Was will man mehr?

Warum solltest du dieses Thema bei der Vorbereitung berücksichtigen?

Insgesamt bietet der Beschluss die Möglichkeit, zahlreiche (bau)ordnungsrechtliche und daher klausurrelevante Klassiker zu wiederholen:

  1. Löst die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit die Anhörungspflicht aus? Nö!
  2. Reicht die sog. formelle Illegalität für eine Nutzungsuntersagung aus? Ja, falls die Nutzung nicht offensichtlich genehmigungsfähig ist (was der Fall ist, wenn sich ihre materiell-rechtliche Zulassungsfähigkeit „geradezu aufdrängt“).
  3. Wer ist im Baurecht verantwortlich – der Mieter (Handlungsstörer) oder der Eigentümer (Zustandsstörer)? Im Grundsatz beide – wer in Anspruch genommen wird, ist dann eine Frage der (Auswahl-)Ermessensausübung.
  4. Und was ist mit dem Entschließungsermessen? Bei bauordnungswidrigen Zuständen ist das Einschreiten gegen die rechtswidrigen Umstände der Regelfall!

Und sonst?

Das ebenfalls sehr examensrelevante Bauplanungsrecht habe ich im Beitrag Baurecht im Examen – vergnügungss(steuer)pflichtig? vom 26. Juli 2023 behandelt.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Dr. David Stadermann

Dr. David Stadermann

Dr. David Stadermann ist Richter am Verwaltungsgericht in Hamburg und Lehrbeauftragter an der HAW. Auf LinkedIn gibt Dr. Stadermann in Bezug auf der Öffentliche Recht Hinweise auf höchst- bzw. obergerichtliche Rechtsprechung, aber auch sonstige Ereignisse, die aufgrund ihrer Aktualität gerne in mündlichen Prüfungen verarbeitet werden können. Die Reihe #HierZucktDeinPrüfungsamt in Kooperation mit Herrn Dr. Stadermann findest du auch bei JurCase!

Alle Beiträge von Dr. David Stadermann ansehen