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Gewusst

Baurecht im Examen – das Baumhaus als bauliche Anlage?

By 25. September 2023Oktober 10th, 2023No Comments
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#HierZucktDeinPrüfungsamt im Öffentlichen Recht in Kooperation mit RiVG Dr. David Stadermann

Moin! Baurecht einmal anders!

Das öffentliche Baurecht lässt uns nicht los – diesmal in etwas ungewohntem Gewand. Denn die bauliche Anlage ist ein Baumhaus, das im Zuge der Räumung des Hambacher Forsts aus bauordnungsrechtlichen Gründen beseitigt wurde. Dies alles im Zusammenhang mit Protesten gegen den Braunkohletagebau. Das OVG Münster bringt im Urteil vom 16. Juni 2023 all dies zusammen.

JurCase informiert:

Das Urteil des 7. Senats des OVG Münster vom 16. Juni 2023 (7 A 2635/21) findest du hier

Was ist passiert?

Im Zuge von Protesten gegen den Braunkohletagebau wurden im Hambacher Forst im nordrhein-westfälischen Rhein-Erft-Kreis u.a. Baumhäuser errichtet. Diese wurden vor fünf Jahren von der Stadt Kerpen geräumt und beseitigt. Dies geschah im Wege des Sofortvollzugs nach vorheriger Weisung des damaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Kläger, der ein Baumhaus im Hambacher Forst besaß, war damit nicht einverstanden und klagte dagegen. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 8.9.2021, 23 K 7046/18) hatte zunächst Erfolg, das stattgebende Urteil hob das Oberverwaltungsgericht Münster im Juni 2023 (Urt. v. 16.6.2023, 7 A 2635/21) auf und wies die Klage ab.

Worum geht es?

Baurecht, Versammlungsrecht, Verwaltungsvollstreckung. Ein buntes Programm!

Warum solltest du dieses Thema bei der Vorbereitung berücksichtigen?

Das Urteil bietet die Möglichkeit, sich mit einigen, immer wieder auftretenden Fragestellungen im besonderen Verwaltungsrecht näher auseinanderzusetzen:

  1. Was ist der statthafte Rechtsbehelf im Rahmen des Sofortvollzuges?
    Der Senat musste nicht entscheiden, ob die Anfechtungs- oder die Feststellungsklage statthaft ist. Die in beiden Fällen erforderliche Klagebefugnis bejahte der Senat im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit.
  2. Warum konnte sich der Kläger nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen, um sich gegen die Räumung und Beseitigung aller Anlagen im Hambacher Forst zu wenden?
    Weil diese nur friedliche Versammlungen schützt. Daran fehlte es aber zum Zeitpunkt der Räumung.
  3. Welche Ausgangsfrage muss man beantworten, wenn man Fragestellungen in der Verwaltungsvollstreckung prüfen möchte?
    Liegt ein Grundverwaltungsakt vor (dann gestrecktes Verfahren), oder fehlt ein solcher (dann Sofortvollzug)?
  4. Warum konnte sich die Stadt Kerpen auf das Bauordnungsrecht berufen, um die Räumung und Beseitigung anzuordnen?
    Weil die Voraussetzungen von (hier:) § 61 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW (a.F.) vorlagen: Das Baumhaus war eine bauliche Anlage, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet und genutzt wurde. Es fehlte an einer Baugenehmigung (formelle Illegalität), und auch die Genehmigungsfähigkeit war wegen Verstoßes gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit nicht gegeben (materielle Genehmigungsfähigkeit).
  5. Baumhaus und Baurecht – serious?
    Und ob. Lehrbuchartig prüft der Senat, ob Ermessensfehler vorliegen, ob insbesondere aufgrund der Weisung des Ministeriums sachfremde Erwägungen die bauordnungsrechtliche Verfügung veranlasst haben. Dies verneinte er. Die Weisung enthielt Erwägungen zur Abwehr bauordnungsrechtlicher Gefahren, die auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhten und die Grenzen der Verhältnismäßigkeit wahrten.

Und sonst?

Um das Bauordnungsrecht zu wiederholen, lohnt sich der Blick in meinen August-Beitrag Baurecht im Examen – ungenehmigte Nutzung? zu werfen.

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Beitragsautor:

Dr. David Stadermann

Dr. David Stadermann

Dr. David Stadermann ist Richter am Verwaltungsgericht in Hamburg und Lehrbeauftragter an der HAW. Auf LinkedIn gibt Dr. Stadermann in Bezug auf der Öffentliche Recht Hinweise auf höchst- bzw. obergerichtliche Rechtsprechung, aber auch sonstige Ereignisse, die aufgrund ihrer Aktualität gerne in mündlichen Prüfungen verarbeitet werden können. Die Reihe #HierZucktDeinPrüfungsamt in Kooperation mit Herrn Dr. Stadermann findest du auch bei JurCase!

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