Ablauf und allgemeine Informationen für das Zweite Staatsexamen
Das Zweite Juristische Staatsexamen, auch Assessorexamen genannt, ist der Abschluss des Rechtsreferendariates. In einem Zeitraum von zwei Wochen werden die schriftlichen Klausuren als Aufsichtsarbeiten verfasst. Danach folgt 3-5 Monate später die mündliche Prüfung (inkl. Aktenvortrag). Werden sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden ist die Ausbildung zum Rechtsassessor abgeschlossen.
Im Zweiten Staatsexamens werden je nach Bundesland zwischen 7 (Saarland) und 9 (Bayern) Aufsichtsarbeiten geschrieben.
In der Regel sind es aber 8 Klausuren. In einigen Bundesländern kann zusätzlich ein „Probeexamen“ geschrieben werden. Das „Probeexamen“ ist eine intensive Vorbereitung auf die Klausuren im Staatsexamen und vor allem auf die stressige Prüfungssituation. Auch im Anschluss an die Prüfung gibt es in mehreren Bundesländern die Möglichkeit eines Verbesserungsversuches bei bestandenem Examen. Ein nicht bestandenes Zweites Staatsexamen darf wiederholt werden.
Die Zweite Juristische Prüfung ist im Gegensatz zum Ersten Staatsexamen eine vollständige Staatsprüfung, die von den staatlichen Justizprüfungsämtern der jeweiligen Bundesländer durchgeführt wird. Inhaltlich wird nicht „nur“ das materielle Recht, wie im Ersten Staatsexamen benötigt, sondern auch zusätzlich das Prozessrecht in die Prüfungen mit einbezogen. Die Klausuren sind nach alltäglichen Praxisfällen ausgerichtet und beziehen sich besonders im mündlichen Teil auf die aktuelle Rechtsprechung. Das Zweite Staatsexamen soll vor allem prüfen, ob der Examenskandidat in der Praxis bestehen kann. Deswegen müssen Urteile verfasst werden und aus der anwaltlichen Perspektive argumentiert werden. Der Aktenvortrag ist das klassische Beispiel für die Praxisorientierung.
Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen
Für das Zweite Staatsexamen benötigt jeder Prüfungsteilnehmer, sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche Prüfung Fachliteratur. Wie auch im Ersten Examen werden Gesetzestexte benötig. Darüber hinaus werden Gesetzeskommentare für die einzelnen Klausuren gebraucht. Je nach Bundesland sind das 4 (Niedersachsen) bis 7 (NRW) Standardkommentare. Der Kauf der Gesetzestexte und Kommentare ist sehr kostspielig.
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