Skip to main content
examensrelevantGewusst

Unsere #examensrelevanten Fälle des Monats 2020

By 1. Januar 2021Oktober 10th, 2023No Comments
Fall des Monats

Wir präsentieren dir in Kooperation mit JuraIntensiv unsere #examensrelevanten Fälle des Monats 2020: Die folgenden 9 Beiträge aus dem Jahr 2020 beschäftigen sich mit Thematiken, die sicherlich auch 2021 weiterhin examensrelevant bleiben.

1. Fall des Monats Januar 2020: Automaten-Schubser doch ein Räuber?!

„Automaten-Schubser-Fall“: Der Geschädigte hatte sich in eine Sparkassenfiliale begeben, um dort an einem Geldautomaten Geld abzuheben. Nachdem er seine Bankkarte in den Automaten eingeschoben und seine PIN eingegeben hatte, stieß ihn der Angeklagte weg, wählte einen Auszahlungsbetrag von 500,- € und entnahm das vom Geldautomaten ausgegebene Bargeld, um sich zu Unrecht zu bereichern. Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH steht der Beschluss des 2. Strafsenats (2 StR 154/17, RA 2018, 48) entgegen. Der 2. Strafsenat hat eine räuberische Erpressung, nicht dagegen einen Raub angenommen.

2. Fall des Monats Februar 2020: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Das Waffenrecht ist momentan ein ganz heißer Examenstipp, weil es die Rechtsprechung vielfältig beschäftigt und mit dem Tatbestandsmerkmal der „Unzuverlässigkeit“ ein Rechtsbegriff streitentscheidend ist, der im Ersten und Zweiten Examen eine hohe Prüfungsrelevanz hat. Jüngst erst hatte die „RA“ über den Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Zugehörigkeit zur sog. Reichsbürgerszene berichtet (VG Greifswald, RA 2019, 486). Im vorliegenden Fall geht es hingegen um die Frage, inwieweit die Mitgliedschaft in und die Mandatsausübung für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen vermag. Dem Urteil des BVerwG liegt zwar das WaffG in seiner alten Fassung (a.F.) zugrunde, die Ausführungen des Gerichts gelten aber auch für die aktuelle Rechtslage.

3. Fall des Monats Juni 2020: Müllcontainer als Mangel der Kaufsache

Aufgrund des steten Zuzugs in die Ballungsräume versuchen die Kommunen den Bedarf an Wohnungen nicht nur mit der Verdichtung gewachsener Wohngebiete sowie durch Erhöhung von Gebäuden zu decken, sondern planen erneut Großsiedlungen wie zuletzt in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Die hier vorliegende Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt, dass man für über eine halbe Million Euro Kaufpreis nicht immer eine Traumwohnung erhält.

4. Fall des Monats Juli 2020: Amtshaftung bei unwirksamer Rechtsverordnung

Im vorliegenden Urteil geht es um besondere subjektive Tatbestandsmerkmale sowohl des § 164 StGB (die Absicht, ein behördliches Verfahren gegen einen anderen herbeizuführen) als auch des § 249 I StGB (die Zueignungsabsicht). Ihr Bekannter B hatte dem Angeklagten A und dem M sein Fahrzeug überlassen, das der alkoholisierte M führte. Aufgrund Alkoholbeeinflussung verursachte dieser einen Verkehrsunfall, bei dem sich das Fahrzeug überschlug und liegen blieb. Gegenüber der Polizei bezeichneten A und M nach entsprechender Absprache B als Fahrer und behaupteten, dieser sei nach dem Unfall einfach weggelaufen. Darauf wurde gegen diesen ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet, was der Angeklagte bei seinen irreführenden Angaben billigend in Kauf genommen hatte.

5. Fall des Monats August 2020: Corona-Pandemie-Bewegung „im Umfeld des Wohnbereichs“

Diese Entscheidung befasst sich erneut mit der Corona-Pandemie: Der in Sachsen wohnhafte Antragsteller (A) sieht in der Formulierung „vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“ einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot. Auch wisse er nicht, was mit der Formulierung „im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person“ gemeint sei. Des Weiteren müsse die Fortbewegung mit Kraftfahrzeugen auch insoweit erlaubt sein, als kein triftiger Grund i.S.v. § 2 II SächsCoronaSchVO vorliege. Schließlich könne das Verbot des § 2 I SächsCoronaSchVO nicht für Personen gelten, die bereits immun gegen das Coronavirus sind, da sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten und übertragen und sich auch nicht erneut infizieren könnten. Sind die von A gerügten Bestimmungen der SächsCoronaSchVO rechtmäßig?

6. Fall des Monats September 2020: Kündigung eines Schulvertrages nach Geschlechterwechsel des Schülers

Die selten vorkommende Intersexualität beruht auf biologischen Ursachen, entweder auf Abweichungen der Geschlechtschromosomen oder auf genetisch bedingten hormonellen Entwicklungsstörungen. Sie kann aufgrund einer Chromosomenanalyse festgestellt werden. Die Zuordnung zu einem Geschlecht ist aufgrund der sich zeigenden Geschlechtsmerkmale uneindeutig. Transsexuelle hingegen, sind aufgrund der Geschlechtsmerkmale biologisch einem Geschlecht zuzuordnen, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig. Der vorliegende Fall behandelt die Zulässigkeit der Kündigung des Schulvertrages durch einen Schulträger, der eine Mädchenschule betreibt und nunmehr statt einer Lilly einen Linus in der Klasse sitzen hat.

7. Fall des Monats Oktober 2020: Abgrenzung Gewahrsamslockerung und -verlust

In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Frage, ob der Berechtigte an einer verlorenen Sache noch gelockerten Gewahrsam besitzt oder ob er seinen Gewahrsam verliert. Hiervon hängt nämlich ab, ob derjenige, der die Sache mitnimmt, sich wegen Diebstahls, § 242 I StGB, oder Unterschlagung, § 246 I StGB, strafbar macht. Der Angeklagte A begegnete am 01.03.2019 kurz nach Mitternacht auf der Straße dem Geschädigten G. Nachdem G den A gefragt hatte, ob dieser ihm Drogen verkaufe, kam zu einem Gerangel. Im Zuge der Auseinandersetzung entschied sich G zu fliehen, dabei verlor er von ihm selbst zunächst unbemerkt sein Mobiltelefon im Wert von etwa 20,- €. G war bei der Flucht klar, dass er Hab und Gut am Ereignisort zurückgelassen hatte und beschloss schon zu diesem Zeitpunkt, später zurückzukehren und die Sachen wieder an sich zu nehmen. A setzte zunächst seinen Weg fort. Als er auf seinem Rückweg am Ort des Geschehens vorbeikam, fand A das Mobiltelefon des G und entschloss sich, dieses an sich zu nehmen, um es für sich zu behalten. Hat A sich durch das Mitnehmen des Mobiltelefons strafbar gemacht?

8. Fall des Monats November 2020: Schmähkritik und Formalbeleidigung

Ein Klausurklassiker: Strafbarkeit von Meinungsäußerungen. Das BVerfG nutzt den Fall, um Begrifflichkeiten zu klären und zentrale Abwägungskriterien aufzuzeigen. B trennte sich im Jahre 2002 von seiner damaligen Partnerin und führte anschließend vor verschiedenen bayerischen Gerichten zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter, das ihm ab 2012 ganz verwehrt wurde. 2016 verfasste er in seinem Internetblog aus Anlass einer für ihn nachteiligen Berufungsentscheidung drei weitere Einträge. Darin nannte er unter anderem die an der Entscheidung beteiligten Richter sowie diverse andere Personen namentlich, stellte Fotos von ihnen ins Netz und bezeichnete sie mehrfach als „asoziale Justizverbrecher“, „Provinzverbrecher“ und „Kindesentfremder“, die Drahtzieher einer Vertuschung von Verbrechen im Amt seien. Sie hätten auf Geheiß des namentlich genannten „rechtsradikalen“ Präsidenten des Oberlandesgerichts offenkundig massiv rechtsbeugend agiert. Ist B durch die strafgerichtliche Verurteilung in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 I 1 1. Hs. GG verletzt?

9. Fall des Monats Dezember 2020: Wahlfeststellung bei Mordmerkmalen

Das LG Hagen entscheidet einen Fall aus dem Recht der Unmöglichkeit, trifft eine wichtige Klarstellung zur Unterscheidung von Stück- und Gattungsschuld und erörtert eine umstrittene Rechtsfrage zur Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 280 I, III, 283 BGB. Die B verkauft Landmaschinen und Traktoren. Dabei kommt es zu Uneinigkeiten mit einem Käufer. B meint, der Gesetzgeber habe mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG) am 01.01.2002 die Unterscheidung zwischen Stück- und Gattungsschuld aufgegeben. Zu Recht?

JurCase informiert:

Alle Fälle des Monats findest du hier in der Übersicht. Du möchtest auch in Zukunkt keinen Fall des Monats mehr verpassen? Dann trage dich hier in den Newsletter ein.

Unsere #examensrelevanten Fälle des Monats 2020

Wir präsentierten dir in Kooperation mit JuraIntensiv unsere #examensrelevanten Fälle des Monats 2020: Die 9 Beiträge aus dem Jahr 2020 beschäftigen sich mit Thematiken, die sicherlich auch 2021 weiterhin examensrelevant bleiben.

Welchen Fall des Monats 2020 fandest du am interessantesten?

Beitragsautor:

JurCase Redaktion

JurCase Redaktion

JurCase ist dein Partner für deine erfolgreiche juristische Ausbildung. Wir bieten dir interessante Einblicke in den Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Stationen. Darüber hinaus helfen wir dir bei deiner Examensvorbereitung und sind Spezialist für die Fachliteratur in beiden juristischen Staatsexamen. Mit unserem Karrieremagazin erfährst du außerdem alles zum Karrierestart als angestellter Rechtsanwalt bzw. Volljurist.

Alle Beiträge von JurCase Redaktion ansehen