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Referendariat

Insiderwissen Referendariat: Interview mit Ministerialrat Ehrmanntraut vom Justizprüfungsamt Hessen (Teil 2)

By 25. September 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Interview mit Ministerialrat Ehrmanntraut

Insiderwissen aus dem Justizprüfungsamt Hessen zur AG- und Einzelausbildung in der Verwaltungsstation sowie zum Zweiten Juristischen Examen (Teil 2)

Im ersten Teil des Interviews mit Ministerialrat Ehrmanntraut haben wir insbesondere hilfreiche Einblicke zur Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften zum Verwaltungsrecht erhalten und entsprechende Hilfestellungen, wie die AGs erfolgreich von den jungen Rechtsreferendaren gemeistert werden können. In Teil 2 unseres Interviews berichtet Herr Ehrmanntraut über seine damalige Tätigkeit als Einzelausbilder und gibt uns insoweit ebenso viele hilfreiche Hinweise:

Herr Ehrmanntraut, Sie waren auch Einzelausbilder, für wie viele Jahre und wie viele Referendare haben Sie in etwa betreut?

Ehrmanntraut: Ich war Einzelausbilder in der Zeit am Verwaltungsgericht, also für 14 Jahre. Da man damals noch keine Möglichkeit hatte, während der Verwaltungsstation ans Verwaltungsgericht zu gehen, bildete ich Referendare in ihrer Wahlstation aus. Das waren ca. 15.

Worauf kommt es bei der Einzelausbildung im Vergleich zur Arbeitsgemeinschaft an?

Ehrmanntraut: Im Vergleich zur Arbeitsgemeinschaft stehen hier die konkrete Fallbearbeitung und die richterliche Dezernatsarbeit wesentlich mehr im Vordergrund.

Wo liegen die typischen Probleme beziehungsweise größten Herausforderungen für die Rechtsreferendare?

Ehrmanntraut: Das ist schwer zu sagen. Ich denke ein typisches Problem ist, dass die ersten drei Stationen an sich zu kurz sind, auch wegen der Vakanzen. Deshalb bleibt nicht genügend Zeit, um die notwendigen Techniken zu üben oder auch einmal einen Fall von Beginn an bis zum Ende mitzuerleben. Dies liegt aber selbstverständlich an dem System und des überproportional großen Anteils der Rechtsanwaltsstation.

Ist es für Referendare sinnvoll, in der Einzelausbildung möglichst viele Akten zu lesen sowie an möglichst vielen Sitzungen teilzunehmen?

Ehrmanntraut: Dezernatsarbeit ist für die Praxis besonders wichtig, um zu lernen, wie man in verschiedenen Stadien an die Sache rangeht. Im Examen ist dies aber nicht ganz so wichtig, daher sollte man sich Schwerpunkte setzen.

Die Teilnahme an Sitzungen ist ebenso wichtig, um zu lernen, wie eine Sitzung genau abläuft und wie man in den verschiedenen Rollen zu agieren hat. Sitzungen sind deshalb auch für das Verständnis wichtig, wenn man selbst einmal in die Situation kommt, sei es als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Ich halte es daher auch nach wie vor für wichtig, als Referendar verschiedene Sachen in der Verhandlung selbst zu machen, etwa die Beweisaufnahme in der Zivilrechtsstation oder den Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft.

 

Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile einer Einzelausbildung bei einer Behörde und wo bei einem Verwaltungsrichter, insbesondere auch im Hinblick auf das Zweite Staatsexamen?

Ehrmanntraut: Sagen wir so, ein Problem ist schon einmal, dass [Anmerkung des Redakteurs: in Hessen] nur eine Aufteilung von jeweils zwei Monaten beim Verwaltungsgericht und bei der Verwaltung möglich ist. Zwei Monate beim Verwaltungsgericht sind eigentlich zu kurz, da man in dieser Zeit nicht viel beziehungsweise nicht genug machen kann. Das ist aber ein strukturelles Problem. Vom Ansatz her finde ich es aber dennoch gut, wenn die Referendare auch zum Verwaltungsgericht gehen, um die verwaltungsrichterliche Tätigkeit auch von innen kennenzulernen. Bei einer Aufteilung stellt sich natürlich das Problem der Verkürzung in gleicher Weise für die Zeit in der Behörde. Es ist also eine Abwägung vorzunehmen, die jeder für sich selbst vornehmen muss. Es ist also wichtig die Nachteile der Aufteilung zu erkennen. Ich finde aber schon, dass die Aufteilung trotzdem Sinn machen kann. Vier Monate nur am Verwaltungsgericht geht nach geltender Gesetzeslage sowieso nicht, würde ich aber auch nicht für sinnvoll halten, da man durchaus auch einmal die Verwaltung kennenlernen sollte.

Wie sollten sich die Referendare bestenfalls auf das Zweite Staatsexamen bezüglich Verwaltungsrecht vorbereiten?

Ehrmanntraut: Inhaltlich muss das Verwaltungsrecht ja ein Stück weit als bekannt vorausgesetzt werden. Aufgrund meiner Erfahrungen als Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen muss ich allerdings sagen, dass es im Schwerpunkt gar nicht darauf ankommt, unbedingt viel materielles Wissen zu haben. Es genügt ein Basiswissen in den Standardthemen, also in den Rechtsgebieten, die häufig drankommen. So ist es etwa im Besonderen Verwaltungsrecht unverzichtbar zu wissen, wie die Prüfung der bauplanungsrechlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens anhand der §§ 30 ff. BauGB abläuft. Ein anderes Beispiel ist die Beherrschung der einschlägigen Vorschriften im HSOG über die Verantwortlichkeit von Personen im Polizeirecht. Daneben muss man natürlich auch das Allgemeine Verwaltungsrecht in den Grundzügen draufhaben, insbesondere solch examensrelevante Dinge wie zum Beispiel die Regelungen über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten. Es kann aber auch passieren, dass man mit unbekannten Normen arbeiten muss. Dann muss man zeigen, dass man die Systematik verstanden hat und das Ganze einordnen kann. Zusammenfassend geht es also mehr um die Grundlagen, die gezielt in der Examensvorbereitung aufzufrischen sind und die man dann in der konkreten Fallbearbeitung sinnvoll und mit Verständnis anwenden können muss.

Gab es seit Ihrem Beginn als AG-Leiter und / oder Einzelausbilder einen Wandel in der Ausbildung, etwa hinsichtlich Anforderungen, Erwartungen und / oder Examensschwerpunkten?

Ehrmanntraut: In meinem Empfinden hat sich der Ausbildungshorizont wenig geändert – aber hier müsste man einmal die Entwicklungen von Legal Tech abwarten.

Mir ist jedoch etwas anderes aufgefallen, was mir auch im Gespräch mit Kollegen bestätigt wurde, und zwar hat sich bei den Referendaren ein wenig was geändert. Ohne es mit einer negativen Wertung verbinden zu wollen, es lassen sich einige Dinge nicht mehr so vorfinden wie früher einmal: insbesondere hat die Frustrationstoleranz nachgelassen und – sehr verallgemeinert gesagt und in der Tendenz – es zeigen sich immer größere Schwierigkeiten, längere und komplexere Texte ordentlich darstellen zu können.

Welcher Moment ist Ihnen als Einzelausbilder besonders in Erinnerung geblieben?

Ehrmanntraut: Da fällt mir eigentlich nur ein Referendar ein, der so hohe Ansprüche an sich selbst stellte, dass er eine an sich echt gelungene Ausarbeitung zu einer sehr anspruchsvollen Rechtsfrage, die nur minimal von mir noch überarbeitet werden musste, als misslungen ansah. Das war schon bemerkenswert, sonst muss man den Leuten ja eher vermitteln, dass sie sich noch etwas mehr anstrengen müssen.

Im dritten Teil erfahrt Ihr, welche Einblicke Ministerialrat Ehrmanntraut insbesondere zum Justizprüfungsamt Hessen und damit einhergehend zum Zweiten Staatsexamen gewährt.

Das Interview führte Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen.

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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