Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander und unterliegt dem Grundsatz der Privatautonomie. Es umfasst jedoch nicht nur das Vertragsrecht, sondern beispielsweise auch das Familien- und Erbrecht, das Arbeitsrecht oder das Insolvenzrecht. Die gesetzlichen Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB].
Rechtsbeziehungen der Bürger meint jedoch nicht nur Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, sondern auch Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Das allgemeine Zivilrecht beschränkt sich hierbei in der Regel jedoch nur auf die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen untereinander beziehungsweise zwischen Verbraucher und Unternehmer. Die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Unternehmer werden maßgeblich von dem eigenständigen Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht erfasst. Dieses ist deshalb auch im Handelsgesetzbuch [HGB] sowie in besonderen Gesetzen zu bestimmten Gesellschaftsformen geregelt.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst als eigenständiges Teilrechtsgebiet im Wesentlichen das einfache Vertragsrecht und dabei insbesondere das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht sowie das Reiserecht. Im Rahmen spielen neben der Erstellung und Überprüfung von Verträgen oftmals auch die Gewährleistungsansprüche bei Mängeln sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine große Rolle. Daneben ist auch das allgemeine Schadensersatzrecht wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts. Sei es wegen Verletzung eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses.
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