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Gewusst

Die FAQs von jurafernen Freunden und Verwandten und die passenden Antworten

By 19. März 2020Oktober 11th, 2023No Comments
Rechtsreferendariat

Die FAQs von jurafernen Freunden und Verwandten und die passenden Antworten

„Erzähl das mal meiner Familie…“

Alle von uns, die nicht bereits Familienmitglieder haben, die Jura studierten, müssen regelmäßig wiederkehrende Fragen rund um Jura beantworten. Diese Fragen hat nicht nur die Familie, sondern auch Freundinnen und Freunde, die nichts mit der Juristerei zu tun haben. Hier kommen die am häufigsten gestellten Fragen und die Antworten darauf.

Häufige Fragen rund um das Studium

„Du willst Jura studieren? Braucht man dafür nicht ein 1,0 Abitur?“

Nein. Das Abitur ist eine Zulassungsvoraussetzung, das stimmt. Allerdings muss es auf keinen Fall eine Eins vor dem Komma stehen haben. An einigen Universitäten, an denen Jura sehr beliebt ist und die Plätze eher rar sind, ist natürlich der Numerus Clausus (NC) höher und die Abiturnote muss besser sein. Wer Jura studieren möchte und sich nicht auf eine Stadt versteift, kann aber auf jeden Fall eine Uni finden. Manche Universitäten bieten Jura sogar zulassungsfrei (also ohne NC-Grenze) an.

„Ist Jura nicht total trocken?“

Natürlich interessieren niemanden alle drei Rechtsgebiete (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) gleich intensiv. Allerdings beziehen sich alle juristischen Fälle immer auf Fälle aus der Realität. Somit ist Jura alles andere als trocken, sondern extrem lebensnah. Wenn man sich mal überlegt, wie oft man im Alltag mit juristischen Problemen zu tun hat (alleine bei einem Einkauf!), dann kann man Jura keinesfalls als trocken bezeichnen. Die besten Fälle schreibt schließlich immer noch das Leben… 😉

„Ihr dürft doch aber die Gesetze mit in die Klausur nehmen, was musst du dann lernen?“

Die Anwendung eben dieser Gesetze. Ein einziger Satz im Strafgesetzbuch kann jahrelange Rechtsprechungsentwicklungen verkörpern, ungeschriebene Tatbestandsmerkmale enthalten oder mit einem anderen Paragraphen im Zusammenhang eine völlig neue Bedeutung erlangen. Es ist keine Leistung, ein Gesetz auswendig zu lernen. Vielmehr wäre das absoluter Unsinn. Zu wissen, wie die Gesetze zu lesen, auszulegen und anzuwenden sind, das ist die Kunst der Juristerei.

Fragen rund um das Examen

„Wie, du bist jetzt fertig mit den Unikursen, aber lernst noch mehr?“

Am Ende des Hauptstudiums steht die Examensvorbereitung. Das bedeutet, dass es keine Kurse mehr an der Uni zu besuchen gibt und im Idealfall alle Scheine für das Examen gesammelt wurden. Nun gilt es, das Gelernte zu vertiefen oder zu wiederholen, wofür man sich in der Regel 12 – 18 Monate Zeit nimmt. Am Ende schreibt man dann das Staatsexamen und beendet das Studium.

„Was ist dieses Repetitorium?“

Ein Repetitorium (kurz: Rep) bereitet in 12 Monaten auf das Staatsexamen vor. Dabei werden Fälle besprochen, Inhalte wiederholt oder vertiefend erklärt. Es gibt private, kommerzielle Repetitorien, die auch selbst monatlich bezahlt werden müssen (um die 200€). Die meisten Universitäten bieten jedoch auch ein kostenfreies universitäres Repetitorium an. Die Qualität dieses Angebotes steigt auch stetig. Dazu gibt es an fast allen Universitäten einen Examensklausurenkurs, der in der Regel samstags morgens stattfindet. Dort werden Klausuren auf Examensniveau gestellt, die von den Studierenden in fünf Stunden zur Probe geschrieben und abgegeben werden. Diese werden bewertet und helfen bei der Vorbereitung auf das Staatsexamen.

„Staatsexamen?! Was machst du da genau?“

Das erste Staatsexamen beschreibt das Ende des Jurastudiums. Es besteht aus einem staatlichen und einem universitären Teil. Im staatlichen Teil werden sechs Klausuren in je 5 Stunden geschrieben und es wird am Ende (etwa fünf Monate nach den Klausuren) eine mündliche Prüfung absolviert. Der universitäre Teil ist je nach Universität verschieden ausgestaltet. Die Notenskala reicht dabei von 0 – 18 Punkten, wobei ab 4 Punkten das Examen und jede Klausur bestanden wurde. Ab 9 Punkten erreicht man das Vollbefriedigend. Diese Note ist meistens das Ziel und Voraussetzung, um eine Tätigkeit im Staatsdienst anstreben zu können. Wer mehr als 12 Punkte vorweisen kann, gehört regelmäßig zu den besten 15% der Absolvent*innen. Mehr als 14 Punkte erreicht kaum jemand. 18 Punkte erreicht maximal der Klausurersteller selbst.

Die Fragen nach Beendigung des Studiums

„Du bist ja jetzt fertig mit dem Studium – suchst du dir einen Job?“

Das könnte man zwar, allerdings ist man nach dem ersten Staatsexamen „nur“ Diplomjurist*in. Damit hat man nicht die Befugnis, vor Gericht als Rechtsanwältin aufzutreten oder einen Job in den Gerichtsbarkeiten auszuüben. Dazu braucht man das Referendariat und das zweite Staatsexamen, um Volljurist*in zu werden. Allerdings gibt es durchaus die Möglichkeit, nur das erste Staatsexamen zu absolvieren und trotzdem einen Job zu finden.

„Was machst du im Referendariat?“

Im Referendariat durchläuft man verschiedenen Stationen, die je nach Bundesland in der Länge variieren. Das Referendariat geht allerdings immer 24 Monate. Es besteht aus der Zivilstation, der Strafrechtsstation, der Verwaltungsstation, der Rechtsanwaltsstation und der Wahlstation. Man arbeitet in dieser Zeit für den Staat und erhält daher auch eine staatliche Unterhaltsbeihilfe. Am Ende steht wieder ein Staatsexamen (die Anzahl der Klausuren variiert hier je nach Bundesland) und eine mündliche Prüfung, bevor man sich Volljurist*in nennen darf.

„Das dauert doch alles total lange?“

Das ist wohl Ansichtssache. Bei einer Regelstudienzeit von 10 Semestern (= 5 Jahren) und einer Referendariatszeit von 2 Jahren ist die juristische Ausbildung mindestens 7 Jahre lang, wobei man im Referendariat wenigstens schon ein wenig Geld verdient. Meistens erstreckt sich der Prozess durch Wartezeiten oder etwas längere Studienzeiten jedoch noch etwas länger. Aber am Ende ist es das wert.

Alles klar?

Hoffentlich sind nun ein paar Fragen beantwortet und du kannst deine Freunde und Familienmitglieder auf diesen Beitrag verweisen, wenn sie mal wieder ein paar Fragen haben!

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Beitragsautor:

Lisa-Marie Schuchardt

Lisa-Marie Schuchardt

Lisa-Marie absolvierte nach ihrem Jurastudium ein Auslandsstudium in Aberdeen für den Master of Laws (LL.M.). Zu Beginn ihrer Tätigkeit bei uns schrieb sie hauptsächlich über das Studium. Im Anschluss dessen berichtete sie von ihrem Masterstudium. Außerdem leistete sie einen maßgeblichen Beitrag für unsere #Gewusst-Reihe.

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