Examensvorbereitung: Turnuswiederholung im Strafrecht
Nach Prioritäten wiederholen
Im Ersten Examen wird in den meisten Bundesländern nur eine strafrechtliche Klausur gestellt. Das verleitet viele dazu, dieses Rechtsgebiet ein wenig stiefmütterlich zu behandeln. Dabei wird jedoch vergessen, dass man gerade hier mit einem soliden Wissen Eindruck hinterlassen, Punkte sammeln und sich damit von den anderen abheben kann. Weiterhin werden im Zweiten Examen durchgängig zwei Klausuren im Strafrecht geschrieben.
Regelmäßige Wiederholung lohnt sich also!
1. Priorität: Wiederholung jeden Monat
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Allgemeiner Teil
- Irrtümer über das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen
- Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme
- Voraussetzungen und Prüfungsschemata zu §§ 25 I 2. Alt. und 25 II
- Abgrenzung Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit
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Besonderer Teil
- Diebstahl und Unterschlagung
- Betrug
- Raub und räuberische Erpressung
2. Priorität: Wiederholung mindestens jeden 2. Monat
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Allgemeiner Teil
- Versuch
- unmittelbares Ansetzen
- Rücktritt
- Kausalität und Zurechnung
- error in persona / aberratio ictus
- Auswirkung von error in persona auf Dritte (§§ 25 I 2. Alt., 25 II, 26, 27)
- Rechtfertigungsgründe
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Besonderer Teil
- Mordmerkmale
- Urkundenfälschung
- Straßenverkehrsdelikte
3. Priorität: Wiederholung mindestens jeden 3. Monat
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Allgemeiner Teil
- Fahrlässigkeit
- Konkurrenzen
- Unterlassungsdelikte
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Besonderer Teil
- Nötigung
- Hehlerei
- Aussagedelikte
- Brandstiftungsdelikte
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Innerhalb der Strafrecht-Skripte werden die Straftatbestände aufgegliedert und die examenrelevanten Probleme an der Stelle, in der sie auch im Gutachten zu prüfen sind, verortet und dargestellt. Solltest du eher ein digitaler Lerntyp sein, könnten die digitalen Karteikarten für das Strafrecht für dich von Nutzen sein. Dabei bestimmst du selbst, ob du lieber Definitionen wiederholen, Lektionen abarbeiten möchtest oder welcher Abfragemodus für dich der Passende ist.
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