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Assessorexamen

Das Rechtsreferendariat soll die Kenntnisse aus dem Studium in Praxiserfahrungen umwandeln und erweitern. Dies dient auch der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen, dem sog. Assessorexamen. Dieser Abschluss besteht aus mehreren sog. Assessorklausuren und erlaubt eine Berufsausübung als Richter, Notar, Staatsanwalt. Er befähigt generell zur Berufswahl innerhalb des Höheren Dienstes.

Wie auch von der Ersten Juristischen Prüfung bekannt, teilt sich das Assessorexamen in zwei Teile auf: So besteht der schriftliche Teil, abhängig vom Bundesland, aus acht bis elf Klausuren. Die Mündliche Prüfung besteht neben dem Prüfungsgespräch in aller Regel auch aus einem Aktenvortrag.

Das Assessorexamen zeichnet sich – mit Ausnahme des Prüfungsgesprächs – regelmäßig dadurch aus, dass die Bearbeitung eines Falles in der Praxis imitiert wird. Deshalb wird dem Prüfling ein mehrseitiger Aktenauszug vorgelegt, aufgrund dessen der Sachverhalt selbst zu ermitteln ist. Dabei muss bspw. hin und wieder auch eine Beweiswürdigung vorgenommen werden. Daraus ergibt sich, ob etwa ein Anspruch (nicht) gegeben ist oder ob eine Straftat (nicht) begangen wurde. Daraufhin ist sodann regelmäßig eine entsprechende Entscheidung in Form eines Urteils, einer Anklage oder einer Einstellungsverfügung zu entwerfen bzw. beim Aktenvortrag zu nennen.

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