Ist das möglich?
Neun Punkte im Staatsexamen gelten als die goldene Zahl. Die Zahl, die alle erreichen wollen. Früher wurde gesagt, ohne neun Punkte könne man keinen Job finden. Mittlerweile heißt es, ab neun Punkten könne jeder sich den Job aussuchen. Warum weder das eine noch das andere stimmt und warum man auch ohne neun Punkte glücklich werden kann, dazu in diesem Beitrag mehr!
Die neun Punkte Lüge
Sicherlich hat man es im Studium tausendmal gehört: Ohne neun Punkte findest du keinen Job! Das stimmt auf keinen Fall. Gerade Großkanzleien schreiben gerne in ihre Stellenanzeigen, dass sie nur ab neun Punkten („vollbefriedigend“) Bewerbungen entgegennehmen. Es ist längst bekannt, dass dies nur aus Image-Gründen dort steht. In Wahrheit arbeiten dort auch Juristen mit vier bis acht Punkten
Die Punkte im Examen sind eben nicht alles. Selbst die Anforderungen des Staatsdienstes sind in vielen Bundesländern auf sieben oder acht Punkte gesunken. Manche fordern auch eine gewisse Punktzahl aus beiden Examina (zum Beispiel 16 Punkte aus beiden). Der Bedarf an juristischen Mitarbeitern steigt, während die Anzahl der Absolventen konstant bleibt oder zeitweise sogar sinkt. Es gibt vor allem einen Abfall der Quote zwischen dem Ersten und dem Zweiten Staatsexamen. Das Referendariat und das Zweite Staatsexamen werden von immer weniger Absolventen absolviert. Gerade Volljuristen mit 9 Punkten und aufwärts sind rar. Regelmäßig schaffen dies nur 15-20 Prozent pro Durchgang. Das entspricht wenigen hundert Leuten pro Jahrgang. Dabei wächst der Bedarf. So gab es gerade eine Pensionswelle im Staatsdienst, viele Stellen sind unbesetzt und viele Dezernate überlastet. Daher werden die Anforderungen konstant gesenkt. Auch in Kanzleien und der Wirtschaft ist die Punktzahl des Staatsexamens längst nicht mehr alles, worauf bei Bewerbungen geachtet wird. Sicherlich gibt es mehr Möglichkeiten bei der Jobauswahl, je mehr Punkte man erzielt hat. Allerdings suchen unglaublich viele Bereiche juristisches Personal: Verwaltungen, die Lehre und Forschung, Kanzleien, Versicherungen, der Journalismus, Unternehmen jeglicher Art, der Staat und alle staatlichen Behörden. Man findet Juristen im Bundestag, im Verfassungsschutz, in Banken, in Versicherungen und Unternehmensberatungen. Sie werden auch gerne als Quereinsteiger eingestellt, da ihnen gute Disziplin, Führungsvermögen und ein breites Allgemeinwissen zugeschrieben wird.
Warum Punkte mich nicht zur besseren Juristin machen
Ich habe bereits alle meine Examensklausuren des Ersten Staatsexamens geschrieben, bestanden und auch Einsicht genommen. Dabei wurde mir schnell klar: Manchmal ist es eben auch Glückssache, ob man sieben, acht oder neun Punkte bekommen hat. Die Examensklausuren werden zunächst dem Erstkorrektor vorgelegt. Danach werden sie an die zweite Person übersandt, welche die Klausuren korrigiert. Weichen die Punkte voneinander ab, sollen die beiden versuchen, sich zu einigen. Manchmal entstehen dort hitzige Schriftwechsel, wobei die Ansichten wirklich von durchgefallen bis zu vollbefriedigend auseinanderfallen können. Wird keine Einigung erzielt, geht die Klausur an einen Drittkorrektor, der dann die endgültige Entscheidung trifft. Im Klartext heißt das: Man muss damit leben, was eben entschieden wurde. Hat sich die Person durchsetzen können, welche die schlechtere Punktzahl wollte, ist das so. Erfreulich ist natürlich, wenn man die höhere Punktzahl erreicht hat. Was ich damit klarstellen will? Alleine über eine Klausur kann es drei Meinungen geben. Hierbei kann alles vertreten werden von „diese Klausur taugt nix!“ bis hin zu „diese Klausur ist wirklich gut!“. Alleine das zeigt uns schon, dass die Punkte, die am Ende unter der Klausur stehen, mich nicht definieren. Sie sind meistens nicht klar und eindeutig und legen nicht fest, dass ich nun eine gute oder schlechte Juristin bin. Sie sind das Ergebnis einer Auseinandersetzung von verschiedenen Meinungen und definieren daher mich als Juristin überhaupt nicht. Vielleicht bin ich brillant bei der Lösung von komplizierten Fällen, mache meine Mandantschaft immer glücklich und gewinne oft vor Gericht – obwohl ich nur 5 Punkte im Staatsexamen hatte. Vielleicht verliere ich mich aber auch, verzettele mich und komme auf keine guten Alternativen für die Mandantschaft – obwohl ich 11 Punkte im Staatsexamen hatte. Diese Punkte sagen nichts darüber aus, wie die juristischen Fähigkeiten in der „echten“ Welt aussehen werden. Schon gar nicht bei einem sehr theoretischen Examen, was das Erste Staatsexamen eben nun mal darstellt.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt
Juristen werden sehr stark auf dem Arbeitsmarkt gesucht. Je spezieller die Berufswünsche sind, desto schwieriger ist es natürlich immer, einen Job zu finden. Aber zahlreiche Kanzleien suchen ständig Mitarbeitende. Der Staat steht vor einer Pensionswelle, hat mit der Konkurrenz durch hohe Gehälter in der freien Wirtschaft zu kämpfen und schraubt daher seine Notengrenze immer weiter herunter. Viele Verwaltungen suchen juristisches Personal. Außerdem gerne gesehen ist man mit einem Jurastudium bei Unternehmensberatungen, Verlagen und Versicherungen. Schaut man alleine mal, wie viele Abgeordnete des Bundestages Jura studiert haben, wird schnell klar, dass viele Berufsfelder offenstehen. Und das unabhängig davon, ob mit fünf, sieben, neun oder zwölf Punkte im Staatsexamen. Sicherlich werden mehr Punkte benötigt, strebt man eine Professur an. Dort sind die Stellen sehr gering und die Anfrage sehr hoch. Allerdings bleibt ja immer noch eins: Die Selbstständigkeit! Dort interessiert niemanden die Note, Hauptsache, beide Staatsexamina wurden bestanden. Du siehst also – man kann auch ohne die neun Punkte glücklich und erfolgreich werden!