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GewusstReferendariat

Rechtsreferendariat in Berlin (QuickCheck)

By 19. Dezember 2016März 14th, 2023No Comments
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Rechtsreferendariat in Berlin QuickCheck

Zulassungstermine

In Berlin werden Referendar:innen jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1.November eines jeden Jahres zum juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Einstellungen erfolgen in Berlin immer am Kammergericht Berlin.

Zulassungsfristen

Der Zulassungsantrag für die Referendarsausbildung müssen dem Kammergericht Berlin spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin vorliegen. Terminverschiebungen sind grundsätzlich nicht möglich, jedoch besteht die Möglichkeit, das erste Angebot abzulehnen und sich für einen neuen Termin zurückstellen zu lassen. Erst bei Ablehnung des zweiten Angebots erfolgt gem. § 5 Abs. 5 Nr. 2 JKapVVO die Streichung aus der Bewerberliste.

Besoldung

Keine Sorge, Referendar:innen müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Berlin gewährt Rechtsreferendar:innen zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.537,52 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendar:innen in Berlin erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag  (Stufe 1: 150,10 Euro, Stufe 2 und 1. Kind: 128,39 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.

Ablauf und Stationen

Das Referendariat in Berlin gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (4 Monate):

Beginnt mit einem vierwöchigen Einführungslehrgang. Danach finden wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft statt (3 Klausuren aus richterlicher Sicht) sowie die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.

2 – Strafrechtsstation (3,5 Monate):

Zu Beginn erfolgt ein zweiwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren aus staatsanwaltlicher Sicht) und Ausbildung bei einer bzw. einem Staatsanwält:in.

3 – Verwaltungsstation (3,5 Monate):

Beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren aus richterlicher oder behördlicher Sicht) sowie Ausbildung bei einer kommunalen Verwaltungsstelle (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde.

4 – Anwaltsstation (9 Monate):

Beginnt mit einem Einführungslehrgang, der auf die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft vorbereitet (jeweils zu ZivilR II, StrR II und ÖffR II); es schließt sich ein achtwöchiger Klausurenkurs an. Möglich sind ein Splitting der Ausbildung auf zwei verschiedene Rechtsanwält:innen, die Kombinationen von Rechtsanwält:in und Unternehmen oder Notar:in sowie die Ausbildung im Ausland (jeweils mindestens 3 Monate).

5 – Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):

Sieben Klausuren: zwei zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren sowie eine Klausur aus einem Wahlbereich.

6 – Wahlstation (3 Monate):

Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Zudem kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden.

7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Geprüft werden die Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Zumeist wird ein Aktenvortrag gefordert, denkbar sind aber auch andere Fallgestaltungen, z. B. ein Vertragsentwurf oder die Überprüfung von AGB (rechtsgestaltende Vorträge).

Auslandsaufenthalt Ja/Nein

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf drei Monate der Rechtsanwaltsstation oder die gesamte Wahlstation im Ausland absolvieren. Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein:e Zustellungsbevollmächtigte:r mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Ferner ist bei einer Zuweisung an eine Ausbildungsstelle im Ausland der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung (mit Rückholtransportversicherung) nachzuweisen. Aus dem Nachweis muss sich der Versicherungsumfang und -Zeitraum ergeben (Kopie mit Tariferläuterung reicht aus).

Wir haben sämtliche Details und wichtigen Informationen in unseren ausführlichen Leitfäden zusammengestellt. Dort findest du u. a. auch die richtigen Ansprechpartner:innen und erfährst, was die Inhalte der einzelnen Stationen deines Referendariats sind. Auch die Themen Urlaub und Nebenjob, AG-Fahrt sowie ÖPNV-Ticket für Referendar:innen werden dort ausführlich beleuchtet, damit du stets alle relevanten Informationen parat hast!

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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