Rechtsreferendare in Hessen werden wieder verbeamtet
Start im November 2019
Die hessische Landesregierung hat, entsprechend dem Gesetzesentwurf vom Juni, die Wiedereinführung der Verbeamtung für Rechtsreferendare beschlossen. Bereits Anfang November wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Damit steigt der Grundbetrag der monatlichen Unterhaltsbeihilfe. Momentan liegt dieser bei 1085,60 €. In Zukunft werden Referendare nun rund 300 € mehr pro Monat zur Verfügung haben.
Hessen ist nach Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland, welches den Beamtenstatus wiedereinführt. Durch die Änderung möchten die Länder für Referendare attraktiver werden und einem Juristenmangel entgegenwirken. Trotz einer relativ großen Anzahl an Juristen im Vorbereitungsdienst, sind in Hessen viele Stellen in der Justiz nicht besetzt. Der Verein der Rechtsreferendare Hessen begrüßt diesen Schritt, weist jedoch auch darauf hin, dass weitere Schritte unternommen werden müssen, um die Attraktivität des Referendariats in Hessen nachhaltig zu steigern.
Quellen:
Hessischer Landtag
Verein der Rechtsreferendare Hessen
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